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   BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66   

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https://dejure.org/1969,1
BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66 (https://dejure.org/1969,1)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1969 - IV C 105.66 (https://dejure.org/1969,1)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 (https://dejure.org/1969,1)
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Plangenehmigung

§ 42 VwGO, Klagerecht der Gemeinde gegen verweigerte Genehmigung eines Bauleitplans, Verwaltungsaktqualität der aufsichtsbehördlichen Genehmigung (vgl. jetzt auch § 35 VwVfG), §§ 6, 10 Abs. 2 BauGB;

§ 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Planungsermessens bei der Erstellung von Bebauungsplänen - Pflicht zur Zurückverweisung bei fehlerhafter Besetzung in der Vorinstanz - Mitteilung schon bekannter Ermessensgründe - Erfordernis der Entwicklung eines Bebauungsplanes aus einem Flächennutzungsplan ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der Fristüberschreitung in § 6 Abs. 4 S. 1 BBauG; § 1 Abs. 4 und 5 BBauG als Schranke des Planungsermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1; BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 2 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • uni-konstanz.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Differenzierung zwischen Vorgangs- und Ergebniskontrolle bei planerischen Abwägungsentscheidungen (RA Dr. Martin Ibler; DVBl 1988, 469)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 301
  • MDR 1970, 702
  • DVBl 1970, 414
  • DVBl 1970, 441
  • DVBl 2003, 697
  • BB 1971, -
  • DÖV 1970, 277
  • BauR 1970, 31
 
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Wird zitiert von ... (1447)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    § 1 Abs. 1 BBauG ist verletzt, wenn und soweit dem Inhalt eines Bauleitplanes unabhängig von aller Abwägung der von ihm berührten Belange von vornherein kein mit der Ordnung der städtebaulichen Entwicklung zusammenhängendes öffentliches Interesse zugrunde liegt (im Anschluß an das Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - [BVerwGE 34, 301]).

    Die inhaltliche Bestimmung und Anwendung der in § 1 Abs. 4 Satz 1 und 3 sowie Abs. 5 BBauG enthaltenen Begriffe ist der gerichtlichen Kontrolle uneingeschränkt unterworfen (im Anschluß an das Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - [BVerwGE 34, 301]).

    Diese Gewichtung ist grundsätzlich Ausdruck der planerischen Gestaltungsfreiheit und fehlerhaft erst dann, wenn im Abwägungsvorgang oder im Abwägungsergebnis einer der Belange in einer Weise berücksichtigt wird, die zu seiner objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht (im Anschluß an das Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - [BVerwGE 34, 301]).

    Diese Verknüpfung ist, wie der erkennende Senat - darin mit dem angefochtenen Urteil übereinstimmend - bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 (304 f.) ausgesprochen hat, von normativer, sich als Bindung der Bauleitplanung auswirkender Qualität: Eine Bauleitplanung, die zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung nicht in Beziehung steht, verletzt § 1 Abs. 1 BBauG und kann schon aus diesem Grunde keinen Bestand haben.

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 1969 (a.a.O. S. 308) ausgesprochen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Das Abwägungserfordernis ist Ausfluss des Rechtsstaatsgebots gemäß Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301; Ernst-Zinkahn-Bielenberg- Krautzberger, aaO, § 1 Rn. 179 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    § 1 Abs. 3 BauGB setzt voraus, dass der Gemeinde mit der Planungsbefugnis zugleich ein Planungsfreiraum eingeräumt wird (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ).
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