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   BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69   

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https://dejure.org/1970,49
BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69 (https://dejure.org/1970,49)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1970 - V C 98.69 (https://dejure.org/1970,49)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1970 - V C 98.69 (https://dejure.org/1970,49)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gewährten Feuerungsbeihilfe für die Winterhalbjahre 1964 / 1965 - Bestimmung des Heizungsbedarfs eines Sozialhilfeempfängers ausgehend von einem Sockelbetrag - Begriff des ...

  • hartzkampagne.de

    Notwendiger Lebensunterhalt ist immer zu gewähren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 178
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69
    Ähnlich wie bei der Festlegung der Regelsätze ist deshalb und zugleich mit Rücksicht auf die Tatsache, daß nicht alle den Bedarf bestimmenden Faktoren genau feststellbar sind davon auszugehen, daß auch bei der Bestimmung des notwendigen Heizungsbedarfs gewisse Toleranzen mit dem Begriff des notwendigen Lebensunterhalts vorgegeben sind und insoweit lediglich geprüft werden kann, ob mit gehöriger Sorgfalt verfahren worden ist (BVerwGE 25, 307 [316 f.]).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner bisherigen Rechtsprechung - ausgehend von der gesetzlichen Regelung in BSHG und SGB I - zwar ausgeführt, nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; vgl auch § 9 SGB I), umfasse der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige (vgl BVerwGE 35, 178, 180; 80, 349, 353), sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (vgl BVerwGE 87, 212, 214 = Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 8).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Dafür sind zusätzlich einmalige Leistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren (so für die Beihilfe zu den Kosten der Wohnraumheizung BVerwGE 35, 178 ).

    Es sind damit auch die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 35, 178 ).

    So hat der Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 35, 178 anerkannt, daß das Maß der Hilfe im einzelnen Fall kaum sicher bestimmt werden kann und daß vielfach auf Pauschalierungen zurückgegriffen werden muß.

    Das Bundessozialgericht erkennt vielmehr in seiner Entscheidung vom 27. September 1979 (FEVS 28, 128 ), die sich auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge bezieht, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung BVerwGE 35, 178 an, daß dem Grundsatz der Individualisierung auch durch die Einführung von Sockelbeträgen Genüge getan werden kann.

    Auch wenn diese Vorschriften dazu geeignet sind, dem Individualisierungsgebot Rechnung zu tragen, so ist jedoch nicht erkennbar, ob die Klägerin dabei die für die Regelung von Sockelbeträgen notwendige Voraussetzung eingehalten hat, daß für die Festlegung der Sockelbeträge ausreichende Erfahrungswerte vorliegen müssen (BVerwGE 35, 178 ; BSG, FEVS 28, 128 ).

    Der Begriff des notwendigen Lebensunterhalts ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen richtige Auslegung und Anwendung im Streitfall der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerwGE 35, 178 ).

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Sie genügt den Anforderungen, welche der Senat an pauschalierende Regelungen im Bereich sozialhilferechtlicher Bedarfsermittlung stellt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. April 1970 - BVerwG V C 98.69 - zur Bemessung einer Feuerungsbeihilfe, vom 12. April 1984 BVerwG 5 C 95.80 - zur Bemessung der Weihnachtsbeihilfe und vom 25. November 1993, a.a.O. S. 331 bzw. S. 25 betreffend die Festsetzung sozialhilferechtlicher Regelsätze durch ministeriellen Runderlaß sowie den Beschluß vom 7. April 1995 BVerwG 5 B 36.94 zur Bemessung der vom Arbeitseinkommen im Rahmen des § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG freizulassenden Beträge) und die auch bei Pauschalierungen im Rahmen des § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII zu beachten sind.
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