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   BVerwG, 11.03.1970 - V C 112.69   

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https://dejure.org/1970,758
BVerwG, 11.03.1970 - V C 112.69 (https://dejure.org/1970,758)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1970 - V C 112.69 (https://dejure.org/1970,758)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1970 - V C 112.69 (https://dejure.org/1970,758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Reisebeihilfen im Ermessen des Sozialhilfeträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 99
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 185.65

    Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1970 - V C 112.69
    Ist die Heimreise integraler Bestandteil der Hilfe in einem Heim, so muß für die Hilfe insgesamt auf die genannte Vorschrift zurückgegriffen werden, ähnlich wie im Falle der Kosten, die durch den ärztlich angeordneten Transport eines Behinderten in das Krankenhaus entstehen (BVerwGE 25, 28 [BVerwG 31.08.1966 - V C 185/65]).
  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Entstehen bei Durchführung einer solchen Eingliederungshilfemaßnahme notwendigerweise Fahrkosten, sind sie als deren notwendiger Bestandteil vom Sozialhilfeträger zu übernehmen (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts , vgl BVerwG vom 31.8.1966 - V C 185.65 - BVerwGE 25, 28, 29 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 1 S 1 ff; BVerwG vom 11.3.1970 - V C 112.69 - BVerwGE 35, 99; BVerwG vom 22.5.1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, 228, 232 ff = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6 S 5 ff; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 7/87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S 5 ff; BVerwG vom 14.10.1994 - 5 B 114/93 - juris RdNr 8; BVerwG vom 2.4.2009 - 5 B 64/08 - juris RdNr 6; BSG vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R - BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 18) .
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Ihre Übernahme dient dazu, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern und den Kläger - hier im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung (vgl. insoweit BVerwGE 48, 228 ) - in die Gesellschaft einzugliedern (s. dazu auch BVerwGE 25, 28 für die Übernahme von Krankentransportkosten; BVerwGE 35, 99 für die Übernahme von Heimreisekosten).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - L 9 SO 20/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Kosten für

    - V C 112.69 - desgleichen Voelzke in Hauck/Noftz, SGB XII, § 54 Abs. 2 Rn. 61. Letzterer legt dar, es komme bei der Beihilfegewährung nicht entscheidend auf die ansonsten geltenden Vermögens- und Einkommensgrenzen an, jedoch könne auf die finanzielle Situation des Besuchers Rücksicht genommen werden.
  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Daß die Fahrtkosten notwendiger Bestandteil einer Eingliederungsmaßnahme sein können und sich dann nach dem Schicksal der Maßnahme selbst richten, hat der Senat bereits in seinem in BVerwGE 35, 99 veröffentlichten Urteil zum Ausdruck gebracht.
  • BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für

    Nach dieser Rechtsprechung sind Fahrtkosten, die entstehen, weil anders eine Eingliederungshilfemaßnahme im Sinne des § 40 Abs. 1 BSHG nicht durchgeführt werden kann, notwendiger Bestandteil dieser Maßnahme und deshalb dem Grunde nach wie diese - und nicht im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt - vom Träger der Sozialhilfe zu tragen (BVerwGE 25, 28 ; 35, 99 ).

    Das hat der Senat wiederholt gerade für Fahrten klargestellt, die im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG) notwendig wurden (BVerwGE 35, 99 ; 48, 228 ; Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 7.87 - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 3173/14
    Hierzu zählt auch die Besuchsbeihilfe nach § 54 Abs. 2 SGB XII. Obgleich als eigenständiger, von den stationären Leistungen zu trennender Anspruch konzipiert (Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage 2014, § 54 Rdnr. 50; Schmeller in Mergler/Zink, SGB XII, § 54 Rdnr. 91 (Stand: Januar 2007)), ist die betreffende Leistung doch Teil einer anderen Eingliederungsmaßnahme, nämlich der Aufnahme des Hilfebedürftigen in einer vollstationären Einrichtung nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII. Der Sinn des § 54 Abs. 2 SGB XII besteht darin, die Aufrechterhaltung des Kontaktes des in einer stationären Einrichtung aufgenommenen behinderten Menschen zu seinen Angehörigen zu unterstützen und damit dessen Eingliederung zu fördern (vgl. BVerwGE 35, 99 (juris Rdnr. 11); ferner BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - (juris Rdnr. 21); Scheider in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 54 Rdnr. 78; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, § 54 Rdnr. 68 (Stand: 11.04.2017); Voelzke in Hauck/Noftz, SGB XII, § 54 Rdnr. 57 (Stand: 06/15)).

    bb) Auf der Rechtsfolgenseite ist allerdings zu beachten, dass es sich es sich bei § 54 Abs. 2 SGB XII um eine Ermessensnorm handelt (so die herrschende Meinung; vgl. etwa Voelzke in Hauck/Noftz, a.a.O., § 54 Rdnr. 57; Scheider in Schellhorn/Hohm/Scheider, a.a.O., § 54 Rdnr.78; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, a.a.O., § 54 Rdnr. 68; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 54 Rdnr. 50; Schmeller in Mergler/Zink, a.a.O., § 54 Rdnr. 91; ferner BVerwGE 35, 99 (zur Besuchsbeihilfe nach § 40 BSHG)).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07

    Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter; Anspruch auf Übernahme der

    Dies gilt insbesondere bei Fahrten im Zusammenhang mit der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung (BVerwG, Beschl. v. 14.10.1994 - 5 B 114.93 - Urt. v. 10.9.1992 - 5 C 7.87 -, NVwZ-RR 1993, 198; Urt. v. 22.5.1975 - V C 19.74 -, BVerwGE 48, 228, 232 ff.; Urt. v. 11.3.1970 - V C 112.69 -, BVerwGE 35, 99, 121).
  • VG Würzburg, 27.04.2023 - W 3 K 21.1485

    Kinder- und Jugendhilfe, Verpflegungskosten, Ferienaufenthalte bei ehemaligen

    Die Besuchsbeihilfen umfassen neben den Fahrtkosten, die von dem Beklagten bereits übernommen werden, auch die Verpflegungskosten und ggf. die Unterkunftskosten (BVerwG, U. v. 11.3.1970 - V C 112.69 - BVerwGE 25, 28).

    Nicht erforderlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Besuchsfahrt für die Eingliederung des Jugendlichen notwendig ist, vielmehr ist ausreichend, wenn die Besuchsfahrt zumindest nützlich ist (von Koppenfels-Spies in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 35a SGB VIII, Rn. 87 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 11.3.1970 - V C 112.69 - BVerwGE 35, 99).

  • OLG Koblenz, 21.05.2001 - 13 UF 35/01

    Keine Barunterhaltspflicht neben Eingliederungshilfe bei Deckung des

    Nach § 40 BSHG kann einem im Heim oder einer gleichartigen Einrichtung untergebrachten Behinderten nämlich ein Anspruch auf Beihilfe für Besuchsreisen zu Angehörigen zustehen, um den Kontakt mit diesem aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG 35, 99 f.; Fichtner, BSHG, 1999, § 40 Rn. 67 f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.1991 - 4 L 1941/91

    Notwendiger Lebensunterhalt; Fernsehgerät; Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilfe

    Dies ist nicht schon dann gewährleistet, wenn das physiologisch Notwendige vorhanden ist; es ist vielmehr zugleich auf die jeweiligen Lebensgewohnheiten und Erfahrungen der Bevölkerung, insbesondere der Bürger mit niedrigem Einkommen, abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.4. 1970, BVerwGE 35, 178 [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69] = FEVS 17, 241).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 A 200/88

    Notwendiger Lebensunterhalt

  • OVG Berlin, 08.06.1984 - 6 B 74.83
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