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   BVerwG, 23.10.1970 - VII P 3.70   

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https://dejure.org/1970,868
BVerwG, 23.10.1970 - VII P 3.70 (https://dejure.org/1970,868)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1970 - VII P 3.70 (https://dejure.org/1970,868)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - VII P 3.70 (https://dejure.org/1970,868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Stimmauszählung bei einer Wahl zur Personalvertretung - Überprüfung der Wahlergebnisse am folgenden Tag - Erneute Auszählung der Stimmen am folgenden Tag bei einer Wahl zur Personalvertretung - Überprüfung der Gültigkeit einer Wahl zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG § 22; WahlO zum PersVG §§ 16, 20

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 170
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 3.70
    Der Senat ist dadurch aber nicht gehindert, diese Frage zu überprüfen (vgl. BVerwGE 5, 324).
  • BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90

    Sitzverteilung bei Unterlassen der Einreichung eines Wahlvorschlages

    Wieviel Personalratsmitglieder zu wählen sind, bestimmt sich nach den Vorschriften über die Zahl der Mitglieder des Personalrats (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 3.70 -, ZBR 1971, 120, 122; insoweit in BVerwGE 36, 170 nicht abgedruckt).

    Dieser Umstand berührt jedoch grundsätzlich nicht die Zahl der zu verteilenden Sitze (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1970, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 2666/15

    Unterbrechung der Stimmenauszählung einer Personalratswahl

    In dieser ist geklärt, dass sich ein wichtiger Grund für die Unterbrechung einer nach dem Abschluss der Wahlhandlungen zunächst ohne Zögern aufgenommenen Auszählung insbesondere daraus ergeben kann, dass die Auszählung nach mehreren Stunden noch nicht abgeschlossen ist und der Wahlvorstand und die Wahlhelfer erschöpft sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.1970 - VII P 3.70 -, BVerwGE 36, 170).

    Die Gefahr einer Manipulation des Wahlergebnisses, der das Unverzüglichkeitsgebot ebenfalls begegnen will, kann dadurch ausgeschlossen werden, dass die Wahlunterlagen während einer Unterbrechung sorgfältig unter Verschluss genommen werden (vgl. § 24 Abs. 1 LPVGWO a.F., § 26 Abs. 1 LPVGWO n.F. und BVerwG, Beschluss vom 23.10.1970 - VII P 3.70 -, a.a.O.).

    Für Beschäftigte, die indes ohnehin nicht an der Stimmauszählung teilgenommen oder diese - wie etwa der Antragsteller zu 1 - aus freien Stücken vor dem Abschluss verlassen haben, ist in der Regel auch die Unterbrechung ohne Interesse, da sie wohl auch nicht an der Fortsetzung der Stimmauszählung teilzunehmen wünschen (BVerwG, Beschluss vom 23.10.1970 - VII P 3.70 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.2013 - 6 P 7.12

    Listenübergreifendes Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat.

    Da die Zahl der zu verteilenden Sitze bereits durch § 16 BPersVG festgelegt ist, kann der Verlust des Vertretungsanspruchs nicht zur Verringerung der Sitzzahl, sondern nur dazu führen, dass die nach § 16 BPersVG zu ermittelnden Sitze auf die anderen Gruppen verhältnismäßig verteilt werden (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1970 - BVerwG 7 P 3.70 - juris Rn. 22, insoweit bei BVerwGE 36, 170 und Buchholz 238.3 § 22 PersVG Nr. 7 nicht abgedruckt, und vom 20. Juni 1990 - BVerwG 6 P 2.90 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 3 S. 4).
  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

    Innerhalb einer universitären Fakultät, deren örtliche und personelle Verhältnisse allen Wahlberechtigten bekannt sind, können sich Schwierigkeiten in dieser Richtung nicht ergeben (siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 23.10.1970 - VII P 3.70 - BVerwGE 36, 170 - juris Rn. 18 - Wahl des Personalrats).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    (b) Ob Wahlvorstand und Wahlhelfer im Ergebnis berechtigt waren, eine solche "Pause" einzulegen, und ob es hierfür eines wichtigen Grundes bedurfte (so das Arbeitsgericht im Anschluss an BVwG 23.10.1970 - VII P 3.70 - Rn. 15, juris; ebenso Lorenzen/Gerhold/Schlatmann et alt., BPersVG, Juli 2018, § 20 WO Rn. 2), kann dahinstehen.
  • VG Frankfurt/Main, 27.07.1998 - 9 E 1821/97

    Beförderung eines Beamten zum Ministerialrat; Rechtsstellung der im Zeitpunkt der

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  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 15 S 1812/90

    Personalratswahl: Öffentlichkeit der Stimmauszählung erfordert keinen

    Es besagt, daß grundsätzlich jede interessierte Person zu dem Wahlgeschäft kommen und die Verrichtungen des Wahlvorstands und der Wahlhelfer beobachten kann, ihr also niemand den Zutritt verwehrt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 23.10.1970, BVerwGE 36, 170 = ZBR 1971, 120).
  • VG Berlin, 30.01.2019 - 71 K 8.18

    Anfechtung der Wahl des Personalrats: Geltendmachung von Verstößen gegen

    Es besagt, dass grundsätzlich jede interessierte Person zu dem Wahlgeschäft kommen und die Verrichtungen des Wahlvorstandes und der Wahlhelfer beobachten kann, ihr also niemand den Zutritt verwehrt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 1970, ZBR 1971, S. 120).
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