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   BVerwG, 10.12.1971 - VII C 45.69   

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https://dejure.org/1971,432
BVerwG, 10.12.1971 - VII C 45.69 (https://dejure.org/1971,432)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1971 - VII C 45.69 (https://dejure.org/1971,432)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1971 - VII C 45.69 (https://dejure.org/1971,432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • uni-bremen.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Ausschluß juristischer Personen des bürgerlichen Rechts von der Ausstrahlung von Fernsehsensendungen in Berlin; Rundfunkfreiheit und Pressefreiheit; Freiheit der Berufswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 159
  • NJW 1972, 1292 (Ls.)
  • NJW 1972, 968
  • DÖV 1972, 489
  • afp 1972, 235
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Zudem müssen gerade bei einem Medium von der Bedeutung des Rundfunks die Möglichkeiten einer Konzentration von Meinungsmacht und die Gefahr des Mißbrauchs zum Zwecke einseitiger Einflußnahme auf die öffentliche Meinung in Rechnung gestellt werden (vgl. BVerwGE 39, 159 [167]; BayVerfGH, VerfGH 30, 78 [97]).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Entgegen der Annahme Löfflers (Presserecht a.a.O., LPG § 4 RdNr. 17) hat sich der erkennende Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1971 (BVerwGE 39, 159) nicht für das Bestehen eines solchen Anspruchs ausgesprochen.
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Eine solche objektive Zulassungsschranke ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zulässig, soweit der Schutz besonders wichtiger ("überragender") Gemeinschaftsgüter sie zwingend erfordert, d. h. soweit der Schutz von Gütern in Frage steht, denen bei sorgfältiger Abwägung der Vorrang vor dem Freiheitsanspruch des einzelnen eingeräumt werden muß, und dieser Schutz nicht auf andere Weise, nämlich mit Mitteln, die die Berufswahl nicht oder weniger einschränken, gesichert werden kann (BVerfGE 7, 377 (405); 21, 245 (251); 25, 1 (11); BVerwGE 39, 159 (168)).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 19.91

    bayerische Spielbanken - Art. 12 GG

    Eine objektive Zulassungsschranke der Berufsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zulässig, soweit der Schutz besonders wichtiger oder überragender Gemeinschaftsgüter es zwingend erfordert, d.h. soweit der Schutz von Gütern in Frage steht, denen bei sorgfältiger Abwägung der Vorrang vor dem Freiheitsanspruch des einzelnen eingeräumt werden muß, und dieser Schutz nicht auf andere Weise, nämlich mit Mitteln, die die Berufswahl nicht oder weniger einschränken, gesichert werden kann (BVerfGE 7, 377 [405]; 21, 245 [251]; 25, 1 ; BVerwGE 39, 159 [168]).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

    Das damit verbundene Quasi-Verwaltungsmonopol bezweckt jedoch den Schutz der Volksgesundheit und die Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt, ist zur Abwehr von Gefahren für diese Gemeinschaftsgüter unentbehrlich und damit trotz des mit ihm verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit auch im Einblick auf Art. 12 GG gerechtfertigt (vgl. dazu BVerwGE 39, 159, 168 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 30.71
    Ob aus der Pressefreiheitsgarantie des Satzes 2 auch ein rechtlich durchsetzbarer Auskunftsanspruch gegenüber Behörden hergeleitet werden kann - so daß § 4 LPrG als die Ausprägung eines verfassungsrechtlichen Gebotes erscheint -, bedarf hier keiner abschließenden Stellungnahme (vgl. hierzu bejahend: Löffler, NJW 1964, 2278; in der Grundtendenz wohl auch BVerfGE 20, 162 [175] im Hinblick auf die "öffentliche Aufgabe" der Presse; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 1971 - BVerwG VII C 45.69 [BVerwGE 39, 159]; anderer Ansicht: Maunz-Dürig-Herzog, a.a.O., Rdnrn. 122 ff., 137; Jerschke, a.a.O. S. 169 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 13/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

    Da potentieller Herausgeber von Presseerzeugnissen jeder sein könnte und damit dem Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unterliegt (BVerwGE 39, 159, 164), ließe sich ein solcher Anspruch in keiner Weise begrenzen (von Münch/ Kunig, a.a.O., Art. 5 Rdnr 35; von Mangold/ Klein/ Starck, a.a.O., Art. 5 Rdnr 77 - 79).
  • BVerwG, 23.03.1984 - 7 B 129.83

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache von grundsätzlicher

    Der Begriff der Presse im Sinne dieser Bestimmung umfaßt alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse, also nicht nur Zeitungen, Zeitschriften und andere periodisch erscheinende Druckwerke, sondern auch Bücher, Broschüren, Flugblätter, Handzettel, Plakate u. ä. (vgl. Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Stand September 1983, Art. 5 RdNr. 132; Grundgesetz-Kommentar, hrsg. von Münch, Bd. 1, 2. Aufl. 1981, Art. 5 RdNr. 21; Senatsurteil vom 10. Dezember 1971, BVerwGE 39, 159 /164/; zu eng dagegen Senatsurteil vom 6. Oktober 1967, BVerwGE 28, 36 /50/).
  • VG Karlsruhe, 21.09.2000 - 11 K 1725/00

    Antrag auf Feststellung der Erlaubnisfreiheit der Annahme und Vermittlung von

    Eine solche objektive Zulassungsschranke ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zulässig, soweit der Schutz besonders wichtiger ("überragender") Gemeinschaftsgüter sie zwingend erfordert, d.h. soweit der Schutz von Gütern in Frage steht, denen bei sorgfältiger Abwägung der Vorrang vor dem Freiheitsanspruch des Einzelnen eingeräumt werden muss, und dieser Schutz nicht auf andere Weise, nämlich mit Mitteln, die die Berufswahl nicht oder weniger einschränken, gesichert werden kann (BVerfGE 21, 245, 251 [BVerfG 04.04.1967 - 1 BvR 126/65] ; BVerwGE 25, 1, 11 [BVerwG 29.08.1966 - VIII C 252/63] ; BVerwGE 39, 159, 168) [BVerwG 10.12.1971 - VII C 45/69].
  • VG Berlin, 14.12.1978 - I A 761.78

    Unmittelbares Mitwirkungsrecht bei der Besetzung des Rundfunkrats des "Sender

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