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   BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71   

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BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71 (https://dejure.org/1972,36)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1972 - V C 10.71 (https://dejure.org/1972,36)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1972 - V C 10.71 (https://dejure.org/1972,36)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 11, 16, 114, 122; LAG § 292; ZPO § 57

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 261
  • DÖV 1973, 95
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Fehler im Widerspruchsverfahren sind unschädlich (Beschluß vom 12. Dezember 1969 - BVerwG V B 88.69 - [FEVS 17, 282]) und stehen der Klage nicht entgegen, soweit nicht die Beteiligung sozial erfahrener Personen unterblieben ist (Urteil vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208]).

    Im übrigen ist die Klage ohne vorherige Abwicklung des Vorverfahrens nicht nur unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO (BVerwGE 21, 208 [210]), sondern auch dann zulässig, wenn die Behörde eine Entscheidung in der Annahme ablehnt, ein Widerspruchsverfahren sei nicht notwendig (Urteil vom 27. März 1968 [BVerwGE 29, 229] sowie Urteil vom 13. Januar 1971 [BVerwGE 37, 87]).

    Nach dem Urteil vom 2. Juni 1965 (BVerwGE 21, 208 [212]) sind nur bereite Mittel geeignet, die Hilfsbedürftigkeit zu beseitigen.

  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe zum Beispiel BVerwGE 22, 319 [321]) ist im allgemeinen Regelungsgegenstand der Sozialhilfefall als ganzer.

    Im Zweifel hat also die Behörde alle nach Lage der Sache in Betracht kommenden Hilfsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 10. November 1965 [BVerwGE 22, 319]).

  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Im übrigen ist die Klage ohne vorherige Abwicklung des Vorverfahrens nicht nur unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO (BVerwGE 21, 208 [210]), sondern auch dann zulässig, wenn die Behörde eine Entscheidung in der Annahme ablehnt, ein Widerspruchsverfahren sei nicht notwendig (Urteil vom 27. März 1968 [BVerwGE 29, 229] sowie Urteil vom 13. Januar 1971 [BVerwGE 37, 87]).
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 70.70

    Behinderung i.S.d. Sozialhilferechts - Nebeneinander von Sozialhilfe und

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Im übrigen ist die Klage ohne vorherige Abwicklung des Vorverfahrens nicht nur unter den Voraussetzungen des § 75 VwGO (BVerwGE 21, 208 [210]), sondern auch dann zulässig, wenn die Behörde eine Entscheidung in der Annahme ablehnt, ein Widerspruchsverfahren sei nicht notwendig (Urteil vom 27. März 1968 [BVerwGE 29, 229] sowie Urteil vom 13. Januar 1971 [BVerwGE 37, 87]).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Von der Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt für die gerichtliche Nachprüfung abzugehen, besteht - wie bereits im Urteil vom 29. September 1971 - BVerwG V C 110.70 - ausgeführt - keine Veranlassung.
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Umgekehrt ist die Behörde auch nicht gehindert, den Sozialhilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zahlungszeitraum für einen längeren Zeitraum zu regeln (Urteil vom 15. November 1967 [BVerwGE 28, 216]).
  • BVerwG, 05.11.1969 - V C 43.69

    Kosten des Hilfsmittels bei Eingliederungsbeihilfe - Kosten zur Erhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Die Behörde kann ihre Entscheidung auf einen zeitlichen Teil des geltend gemachten Hilfsverlangens beschränken, wenn auch im allgemeinen der Sozialhilfefall zeitlich bis zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung erfaßt ist (Urteil vom 5. November 1969 [BVerwGE 34, 164]).
  • BVerwG, 12.12.1969 - V B 88.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Fehler im Widerspruchsverfahren sind unschädlich (Beschluß vom 12. Dezember 1969 - BVerwG V B 88.69 - [FEVS 17, 282]) und stehen der Klage nicht entgegen, soweit nicht die Beteiligung sozial erfahrener Personen unterblieben ist (Urteil vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208]).
  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 108.66

    Versagung der Hilfe zum Lebensunterhalt - Seelische Fehlhaltung als Hindernis für

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Hilfe zum Lebensunterhalt ist demnach auch dann zu versagen, wenn das Einkommen des einen Partners der eheähnlichen Gemeinschaft geeignet ist, die Hilfsbedürftigkeit des anderen zu beseitigen (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG V C 108.66 - [FEVS 15, 130]).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt bei der gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen auf Hilfe zum Lebensunterhalt die Regel, daß Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung der letzte, einem Vorverfahren nach § 114 BSHG zugeführte Bescheid und lediglich die Zeit bis zum Erlaß des Bescheides ist (seit BVerwGE 25, 307).
  • BVerwG, 09.06.1971 - V C 102.70

    Nimmt ein späterer Bescheid auf einen früheren Bezug, so ist er als Ergänzung

  • BVerwG, 17.01.1968 - V C 13.67
  • BVerwG, 10.03.1965 - V C 78.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 107.69
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Hilfe zum Lebensunterhalt ist demnach dann zu versagen, wenn das Einkommen des einen Partners der eheähnlichen Gemeinschaft geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit des anderen zu beseitigen (vgl. BVerwGE 39, 261 [267]).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Die Behörde kann deshalb ihre Entscheidung über ein Hilfebegehren auf einen kurzen Zeitraum beschränken, sie ist aber auch nicht gehindert, den Sozialhilfefall für einen längeren Zeitraum zu regeln (vgl Bundesverwaltungsgericht , BVerwGE 39, 261, 265; BVerwG Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3; BVerwG Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5; BVerwGE 89, 81; BVerwG Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 15; dazu auch Grieger, ZFSH/SGB 2002, 451).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 68.03

    Arbeitslosenhilfe, Anrechnung als Einkommen; Bedarfszeitraum, Einkommenszufluss

    Der Hilfesuchende darf wegen seines gegenwärtigen Bedarfs nicht auf Mittel verwiesen werden, die ihm erst in der Zukunft tatsächlich zur Verfügung stehen (BVerwGE 39, 261 - für den Fall lediglich möglicher Einkünfte auf einen tatsächlich nicht gestellten Rentenantrag hin; s.a. BVerwGE 21, 208 ).
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