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   BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69   

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https://dejure.org/1972,29
BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69 (https://dejure.org/1972,29)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1972 - I C 24.69 (https://dejure.org/1972,29)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1972 - I C 24.69 (https://dejure.org/1972,29)
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Bestattungsordner

Bestattungswesen, wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde, Art. 12 GG, §§ 102 ff GemO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen unlauteren Wettbewerbs der öffentlichen Hand - Rechtmäßigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde auf dem Gebiet des Bestattungsrechts - Anspruch auf Änderung einer organisatorischen Maßnahme

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 329
  • MDR 1972, 804
  • GRUR 1974, 700
  • DB 1972, 1332
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 77.60

    Anspruch eines privaten Versicherungsunternehmens auf Versagung der Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
    Dem Grundgesetz kann kein verfassungskräftiges Bekenntnis für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entnommen werden (BVerwGE 17, 306 [308]).

    Hierdurch kann, die Wettbewerbsfreiheit nicht verletzt werden (s. BVerwGE 17, 306 [309]; Klein, a.a.O. S. 111 ff.; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, Bd. I, 10. Aufl. 1971, Allg. RdNr. 50).

    Dieses Grundrecht schützt nicht vor dem Auftreten eines neuen Konkurrenten, es sei denn, daß dieser durch eine behördliche Maßnahme eine Monopolstellung erlangt (BVerwGE 17, 306 [314]).

  • BVerwG, 25.02.1966 - VII C 72.64
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
    Selbst wenn der Zweck des wirtschaftlichen Unternehmens der Beklagten durch private Bestattungsunternehmer ebensogut oder besser zu erreichen wäre, läge in der wirtschaftlichen Betätigung der Beklagten kein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip, weil dieses nach § 85 GemO für sie nicht gilt und nach zutreffender herrschender Meinung keinen Verfassungsrang hat (BVerwGE 23, 304 [306]).
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 119/69

    Grabsteinaufträge II

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
    Der Bundesgerichtshof hat hierbei insbesondere berücksichtigt, "daß die angesprochenen Personen als Hinterbliebene im allgemeinen einer persönlichen Ansprache durch einen Vertreter nicht kritisch abwägend gegenüberstehen und einem Drängen des Vertreters eben wegen ihrer besonderen seelischen Verfassung weniger Widerstand entgegensetzen werden, als das im üblichen Alltagsablauf sonst bei ihnen der Fall sein mag" (BGHZ 56, 18 [BGH 12.03.1971 - I ZR 119/69] [20]; hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 8. Februar 1972 - 1 BvR 170/71 -).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 60.66

    Verpflichtung der freiwillig für eine Bestattungsanstalt tätigen Leichenfrau zur

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
    Art. 12 Abs. 1 GG zu einem großen Teil keinen Bestand mehr haben (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG I C 60.66 - [DÖV 1970, 823 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 86]).
  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 130.64

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
    Diese Vorschriften gehören zwar dem irrevisiblen Recht an, können jedoch vom Bundesverwaltungsgericht selbständig angewendet werden, da das Berufungsgericht sich mit ihnen nicht befaßt hat (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG I C 130.64 - [Buchholz 418.00 Nr. 5 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 23.02.1961 - II C 75.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
    ... Organisationsmaßnahmen als solche (sind) grundsätzlich nicht geeignet ..., Dritte ... in ihrer rechtlich geschützten Sphäre zu berühren, und zwar auch dann nicht, wenn diese Personen Nachteile erleiden, die von der organisatorischen Maßnahme nicht zu trennen sind, weil sie allein in dieser Maßnahme als solcher ihre rechtliche Grundlage haben" (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Februar 1961 - BVerwG II C 75.58 -, VerwRSpr. 13, 656 [662] = NJW 1961, 1323 [1325] = JZ 1962, 62 [63 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
    Der Bundesgerichtshof hat hierbei insbesondere berücksichtigt, "daß die angesprochenen Personen als Hinterbliebene im allgemeinen einer persönlichen Ansprache durch einen Vertreter nicht kritisch abwägend gegenüberstehen und einem Drängen des Vertreters eben wegen ihrer besonderen seelischen Verfassung weniger Widerstand entgegensetzen werden, als das im üblichen Alltagsablauf sonst bei ihnen der Fall sein mag" (BGHZ 56, 18 [BGH 12.03.1971 - I ZR 119/69] [20]; hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 8. Februar 1972 - 1 BvR 170/71 -).
  • BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61

    Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
    Diese Entscheidung kann auch in dem Urteil über den nicht erledigten Teil der Hauptsache ergehen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Februar 1963 - BVerwG V C 24.61 - [DVBl. 1963, 522 = NJW 1963, 923]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69
    12 Abs. 1 GG schützt nicht vor Konkurrenz, auch nicht vor dem Wettbewerb der Öffentlichen Hand; das Grundgesetz garantiert der Privatwirtschaft nicht die Ausschließlichkeit des wirtschaftlichen Handelns: "Ein subjektives verfassungskräftiges Recht eines Geschäftsmannes auf die Erhaltung des Geschäftsumfanges und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten besteht in der freien Wettbewerbswirtschaft nicht" (BVerfGE 24, 236 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvR 241/66] [251]; s. auch Bettermann, Gewerbefreiheit der öffentlichen Hand, in Berliner Festschrift für Ernst E. Hirsch, 1968, S. 1 ff. [11, 20]; Püttner, Die öffentlichen Unternehmen, S. 141 ff.; Lerche, a.a.O. S. 29).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Rein erwerbswirtschaftlich-fiskalische Unternehmen sind den Gemeinden untersagt (Gönnenwein, Gemeinderecht, 1963, S. 477; BVerwGE 39, 329 [333 f.]).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Deshalb ist der Senat nicht gehindert, die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften selbst anzuwenden und auszulegen (Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG 1 C 130.64 - Buchholz 418.00 Nr. 5; Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 - BVerwGE 39, 329, ; Urteil vom 15. April 1988 - BVerwG 7 C 100.86 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Die Vorschriften des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz gehören zwar dem irrevisiblen Recht an, können jedoch vom Revisionsgericht selbständig angewendet werden, da das Normenkontrollgericht sich mit ihnen nicht befasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1972 - BVerwG 1 C 24.69 - BVerwGE 39, 329 m.w.N.).
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