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   BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55   

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BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55 (https://dejure.org/1957,100)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1957 - I C 16.55 (https://dejure.org/1957,100)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1957 - I C 16.55 (https://dejure.org/1957,100)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 342
  • NJW 1957, 962
  • MDR 1957, 440
  • DVBl 1957, 538
  • BB 1957, 491
  • DÖV 1957, 455
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.08.1956 - I B 94.56

    Widerruflichkeit einer Gebrauchserlaubnis - Aufstellen eines Verkaufsstandes auf

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55
    Da diese Regelung den Gemeingebrauch, der als Rechtsinstitut dem öffentlichen Recht angehört, zwangsläufig beeinträchtigt, ist sie auch - unbeschadet etwaiger zivilrechtlicher Bestandteile (vgl. dazu Urteil des BGH vom 14. Juli 1956, BGHZ 21, 319) - öffentlich-rechtlicher Natur(Beschluß des erkennenden Senats vom 24. August 1956 - BVerwG I B 94.56 -).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1957 - I C 16.55
    Da diese Regelung den Gemeingebrauch, der als Rechtsinstitut dem öffentlichen Recht angehört, zwangsläufig beeinträchtigt, ist sie auch - unbeschadet etwaiger zivilrechtlicher Bestandteile (vgl. dazu Urteil des BGH vom 14. Juli 1956, BGHZ 21, 319) - öffentlich-rechtlicher Natur(Beschluß des erkennenden Senats vom 24. August 1956 - BVerwG I B 94.56 -).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2010 - 4 RBs 25/10

    Überschreitung des Gemeingebrauchs durch Verteilung von Handzetteln auf einem

    Es können somit Benutzungsarten vom Gemeingebrauch ausgeschlossen sein, die sich äußerlich zwar als Teilnahme am Straßenverkehr darstellen, bei denen aber wegen des mit der Straßenbenutzung darüber hinaus verfolgten anderweitigen Zwecks die Merkmale der Straßenbenutzung zu Zwecken des Verkehrs nicht mehr überwiegen (vgl. BVerwGE 4, 342).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Daß zur Steuerung dieser Mißstände nur das Straßenrecht und nicht auch das Straßenverkehrsrecht in Frage komme, habe das Bundesverwaltungsgericht in einer früheren Entscheidung (BVerwGE 4, 342) selbst bestätigt.
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Die Entscheidung BVerwGE 4, 342 konnte diese erst später zugelassenen Maßnahmen zur Beschränkung der Parkdauer nicht berücksichtigen.
  • BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65

    Laternengaragen

    Der Begriff des verkehrsrechtlichen Gemeingebrauchs ist in § 7 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 903) ohne Änderung durch die Neufassung des Gesetzes vom 6. August 1961 (BGBl. I S. 1741) bundeseinheitlich bestimmt worden und gehört dem revisiblen Recht an (BVerwGE 4, 342; Urteil vom 12. Oktober 1965 - BVerwG VII C 173.64 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Die mit ihrer Hilfe zu ermittelnden Grenzen des zulässigen verkehrsrechtlichen Gemeingebrauchs lassen sich daher nicht ein für allemal festlegen (so bereits RGZ 123, 181; BVerwGE 4, 342 [344]).

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Der Gemeingebrauch wird beeinträchtigt, wenn die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder nicht unerheblich erschwert wird, mithin die Straße den gewöhnlichen Bedürfnissen des Verkehrs (im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG, also einschließlich des kommunikativen Verkehrs) sowie den Anforderungen der Sicherheit und Leichtigkeit nicht so genügen kann, wie dies ohne das störende Ereignis der Fall wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 8 CS 10.1720 - BayVBl 2011, 729 = juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 14.3.1957 - I C 16.55 - BVerwGE 4, 342/344 f. = juris Rn. 17; Wiget in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Art. 18 Rn. 15).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der der Begriff des Gemeingebrauchs mehrfach als Bestandteil des Bundesrechts angesehen worden ist (vgl. insbesondere die Urteile vom 14. März 1957 - BVerwG I C 16.55 - in BVerwGE 4, 342 [343] und vom 4. März 1966 - BVerwG IV C 2.65 - in BVerwGE 23, 325 [327] sowie das - allerdings die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße betreffende - Urteil vom 12. Oktober 1965 - BVerwG VII C 173.64 - in BVerwGE 22, 212 [213]).

    In diesem Sinne hat bereits das Urteil vom 14. März 1957 (a.a.O. S. 346) den (schlichten) Gemeingebrauch als einen "Ausfluß der natürlichen, gesetzlich anerkannten Freiheit" bezeichnet.

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 77.68

    Verteilen von Werbezetteln auf Bürgersteigen als Sondernutzung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in BVerwGE 4, 342 [344] ausgeführt, daß eine Sondernutzung, ganz gleich, ob sie in der Form der Gebrauchserlaubnis oder der Nutzungsverleihung vor sich geht, an der Stelle, auf der sie ausgeübt wird, den Gemeingebrauch notwendigerweise beeinträchtigt.
  • OLG Saarbrücken, 15.09.1997 - Ss (Z) 217/97

    Trinken von Alkohol außerhalb genehmigter Aussenausschankflächen; Regelung von

    Bei der Beurteilung, ob solches vom eigentlichen Verkehr abweichendes Verhalten noch zum Gemeingebrauch gehört, ist auch die örtliche Übung bedeutsam (BVerwGE 4, 342 = NJW 1957, 962; Kodal, S. 550; Steinberg/Hartung, JuS 1990, 801).

    Wo einer parkt oder sich aufhält, kann nicht zugleich ein anderer dasselbe tun, niemand kann beanspruchen, den Gemeingebrauch an jeder Stelle einer öffentlichen Straße jederzeit ausüben zu können (BVerwGE 4, 432 = NJW 1957, 962; Kodal, S. 538, 555).

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Den dort angestellten Erwägungen ist hinzuzufügen: Die Gebühr unterscheidet sich von den anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere von den Steuern, dadurch, daß sie als Gegenleistung für eine durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen ist (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO; BVerfGE 7, 244 [251]; BVerwGE 2, 246 [247]; 4, 342 [346]; 5, 136 [141]).
  • BVerwG, 09.07.1963 - I B 28.61

    Rechtsmittel

    Die Klägerin hält die Rechtssache für grundsätzlich bedeutsam (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und sieht in der Auffassung des Berufungsgerichts, daß seine Entscheidung auf Landesrecht beruhe, eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1957 (BVerwGE 4, 342).

    In BVerwGE 4, 342 (343) [BVerwG 14.03.1957 - I C 16/55] hat der Senat den Begriff des Gemeingebrauchs, der in § 7 des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 903) - BFstrG - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsentwicklung seine bundesrechtliche Auslegung erfahren habe, dem Bereich des revisiblen Rechts zugerechnet.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß seine Entscheidung auf der Anwendung von Landesrecht beruhe, weicht somit von BVerwGE 4, 342 nicht ab.

  • BVerwG, 04.03.1966 - IV C 144.65

    Parken von Omnibussen auf öffentlicher Straße - Antrag einer Gebrauchserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1987 - 1 S 1699/86

    Zu den formellen und materiellen Wirksamkeitsanforderungen einer Rechtsverordnung

  • BVerwG, 12.11.1998 - 3 BN 2.98

    Kommunalabgaben: Sondernutzungsgebühr für Plakatierung an Bauzäunen

  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65

    Baudispens

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 232.65

    Gemeingebrauch der Bundesfernstraßen - Möglichkeit einer Beschränkung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2015 - 11 B 336/15

    Ausüben des Gemeingebrauchs an jeder Stelle einer öffentlichen Verkehrsfläche als

  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

  • BVerwG, 15.12.1972 - I C 58.70

    Gebühren für Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen -

  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 133/68

    Verurteilung wegen vollendeter und versuchter räuberischer Erpressung - Begriff

  • BVerwG, 12.10.1965 - VII C 173.64

    Bedeutung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis für einen Tiefladeanhänger - Erhebung

  • BVerwG, 27.06.1957 - I A 13.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.08.1967 - IV B 34.67

    Bundesrechtlich einheitliche Klärung der Klagebefugnis eines sich unter Berufung

  • BVerwG, 06.03.1973 - I C 53.69

    Rechtmäßigkeit der Gebührenpflicht des Arbeitgebers für

  • VG Koblenz, 16.01.2023 - 1 K 335/22

    Beseitigung des Zauns auf einem Gehweg rechtmäßig

  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 76/61
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.05.1976 - III A 98/75

    Anspruch eines erblindeten Anliegers des Großen Plöner Sees auf Genehmigung zum

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 184.60
  • VG Halle, 15.07.2021 - 4 A 20/21

    StraßenrechtAbgrenzung zwischen Sondernutzung und Gemeingebrauch bei versenkbaren

  • BVerwG, 02.08.1967 - IV B 56.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von

  • BVerwG, 29.05.1967 - IV B 168.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 4.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 3.61

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1961 - V ZR 39/60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.04.1959 - I CB 147.58

    Ausnahmegenehmigung zur Benutzung der Straße - Nutzung einer Straße durch PKW -

  • BVerwG, 01.07.1957 - I B 23.57

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 225/63

    Rechtsmittel

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