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   BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53   

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https://dejure.org/1956,324
BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53 (https://dejure.org/1956,324)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1956 - I C 107.53 (https://dejure.org/1956,324)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1956 - I C 107.53 (https://dejure.org/1956,324)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 51
  • JR 1957, 31
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 24.54
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl.Urteile vom 15. Dezember 1953 - BVerwG I C 90.53 - [BVerwGE 1, 48] undvom 14. Dezember 1954 - BVerwG I C 24.54 - [BVerwGE 1, 269]) tasten nur solche Voraussetzungen den Wesensgehalt eines Grundrechts an, auf die der Bewerber keinen Einfluß nehmen kann.
  • VGH Bayern, 03.12.1954 - 39 IV 54
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53
    Auch die Begründung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Apothekengesetzes ist der Ansicht, daß der Apothekerberuf "unbestritten" ein Heilberuf sei (Deutscher Bundestag, 2. Wahlperiode, Drucksache Nr. 1233 S. 11, ebenso Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seinem Vorlagebeschluß vom 3. Dezember 1954 [DVBl. 1955 S. 166], vgl. Landmann-Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, 11. Aufl., Anm. 6 zu § 29).
  • BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53

    Gaststättenbedürfnis und Grundrechtsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl.Urteile vom 15. Dezember 1953 - BVerwG I C 90.53 - [BVerwGE 1, 48] undvom 14. Dezember 1954 - BVerwG I C 24.54 - [BVerwGE 1, 269]) tasten nur solche Voraussetzungen den Wesensgehalt eines Grundrechts an, auf die der Bewerber keinen Einfluß nehmen kann.
  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53
    Nach Art. 125 Nr. 1 GG sind die reichsrechtlichen Vorschriften über Ausbildung und Voraussetzungen der Ausbildung des Apothekerberufs nur dann Bundesrecht geworden, wenn sie innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen beim Zusammentritt des Bundestages am 7. September 1949 einheitlich galten (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1955 - 1 BvO 1/54 -, MDR 1955 S. 401).
  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 143.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53
    Diese Tätigkeit konnte ohne Vollendung des Studiums auf die Dauer ausgeübt werden und bildete damit einen Beruf, da es sich bei ihr auf jeden Fall um eine auf die Dauer berechnete und nicht vorübergehend der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung handelte (Urteil des Senatsvom 10. Mai 1955 - BVerwG I C 143.53 -, BVerwGE 2, 89).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1956 - I C 107.53
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 - 1 BvF 3/53 - NJW 1956 S. 1025 - fällt der Apothekerberuf auf jeden Fall unter Art. 74 Nr. 11 GG, durch den das Recht der Wirtschaft der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes unterstellt worden ist.
  • BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 24.11

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Kommunikationshilfe; Kommunikationshelfer;

    Soweit deren betrieblicher Teil berührt ist, ist sie dem Bund zugewiesen (BVerfG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 2 BvF 3/77 - BVerfGE 55, 274 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1956 - BVerwG 1 C 107.53 - BVerwGE 4, 51 = Buchholz 418.20 Nr. 3 S. 18).
  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Der Senat hat sich bereits in seinemUrteil vom 12. Juli 1956 - BVerwG I C 107.53 - dem Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen.
  • BVerwG, 21.11.1957 - II C 26.56

    Beschränkung des Grundrechts der freien Wahl einer Ausbildungsstätte - Versagung

    Denn "Beruf" im Sinne des Art. 12 Abs. 1. GG ist nur eine auf die Dauer berechnete, nicht nur vorübergehende, Erwerbszwecken dienende Betätigung (BVerwGE 1, 54, 92 [93], 270 [279]; 2, 85 [86], 89 [92], 295 [298]; 3, 21 [23], 304 [306]; 4, 51 [55], 250 [254, 256]).

    Der bayerische Rechtsreferendar gehört wegen des vorübergehenden Charakters der Beschäftigung als solcher während des Vorbereitungsdienstes nicht einem Beruf im Sinne dieser Rechtsprechung an (vgl. BVerwGE 4, 51 [55]).

  • BVerwG, 18.07.1968 - I C 52.67

    Rücknahme einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Fehlens der erforderlichen

    Jedoch ist hierbei die besondere Ausprägung zu beachten, die der Zuverlässigkeitsbegriff bei den Heilberufen erfährt, zu denen der Apothekerberuf nach der Rechtsprechung des Senats gehört (BVerwGE 4, 51 [52/53]; Urteil des Senats vom 6. November 1959, BB 1960, 225 [L]).
  • BVerwG, 29.04.1966 - VII ER 212.65

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß nur solche Voraussetzungen den Wesensgehalt eines Grundrechts antasten, auf die der Bewerber keinen Einfluß nehmen kann (Urteil vom 12. Juli 1956, BVerwGE 4, 51).
  • BVerwG, 28.01.1974 - VII B 14.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 25. Juni 1969 festgestellt, daß sich die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nach Art. 74 Nr. 11 GG auch darauf erstreckt, Berufe in der Wirtschaft rechtlich zu ordnen und ihre Berufsbilder rechtlich zu fixieren (BVerfGE 26, 246 [BVerfG 25.06.1969 - 2 BvR 128/66] [255]; ähnlich bereits BVerwGE 4, 51 [53 f.]).
  • BVerwG, 24.05.1968 - VII C 50.67
    Endlich mag auf die vor allem für die gewerblichen Berufe wichtige ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen werden, wonach Zulassungsbeschränkungen, die der Bewerber in seiner Person nach seinem freien Entschluß erfüllen kann (sog. subjektive Zulassungsbeschränkungen), das Wesen des Grundrechts des Art. 12 Abs. 1 GG nicht antasten (BVerwGE 1, 48/51; 1, 269/273; 4, 51/56).
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