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   BVerwG, 14.11.1969 - II WDB 28.69   

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https://dejure.org/1969,927
BVerwG, 14.11.1969 - II WDB 28.69 (https://dejure.org/1969,927)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1969 - II WDB 28.69 (https://dejure.org/1969,927)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1969 - II WDB 28.69 (https://dejure.org/1969,927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 26
  • NJW 1970, 484
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 10.11.2016 - X B 85/16

    Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Fristwahrung durch Eingang bei der

    (aa) Soweit der Kläger auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 14. November 1969 II WDB 28.69 (BVerwGE 43, 26) abstellt, der eine Rechtsmittelbelehrung, aus der sich nicht ergibt, dass die Einlegungsfrist nur gewahrt sei, wenn der schriftliche Rechtsbehelf vor Ablauf dieser Frist bei Gericht eingehe, als unrichtig ansieht, ist diese Rechtsprechung --worauf bereits das FG zutreffend hingewiesen hat-- durch nachfolgende Entscheidungen des BVerwG aufgegeben worden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2021 - L 10 U 68/20

    Unzulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren nach nicht

    Die insoweit von der Klägerseite zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 14.11.1969, II WDB 28.69, BVerwGE 43, 26ff) ist überholt (vgl statt aller BVerwG, Beschluss vom 16.03.1989 - 8 B 26/89 - juris, Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 10.11.2016 - X B 85/16 - juris Rn 23).
  • BSG, 10.12.1975 - 8 RU 46/74

    Bescheid - Rechtsbehelfsbelehrung - Unrichtigkeit - Zustellung im Ausland -

    Unvollständig und damit unrichtig wäre die Rechtsbehelfsbelehrung nur, wenn sie nicht die wesentlichen Einzelheiten einer rechtswirksamen Einlegung des Rechtsbehelfs enthielte (BSG 6, 256, 260; 7, 1, 2 und 7, 16, 18; vgl. auch BVerwG 1, 192 sowie in NJW 1970, 484 und 1972, 1435; neuerdings: BSG vom 28.10.1975 - 9 RV 452/74).
  • BVerwG, 04.11.1970 - VIII B 42.70

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels in Wehrpflichtsachen

    Gegen die Nichtzulassung der Revision wendet sich die Beschwerde des Klägers mit dem Begehren, die Revision zuzulassen, und mit dem Vorbringen, das Urteil weiche ab von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1969 - II WDB 28/69 - (NJW 1970, 484).
  • BVerwG, 26.08.1970 - I WB 3.70

    Rechtsmittel

    Es gelten insoweit dieselben Grundsätze, wie sie der II. Wehrdienstsenat in seiner Entscheidung vom 14. November 1969(NZWehrr 1970, 107 = NJW 1970, 484) entwickelt hat und auf die hiermit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 25.08.2022 - 3 VAs 10/22

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Versagung der Aufnahme in bestimmte

    Die in zweifacher Hinsicht fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung führt weder aus, dass zur Fristwahrung das Rechtsmittel bei Gericht eingegangen sein muss (vgl. BVerfG NJW 1970, 484) noch bezeichnet sie das Gericht, hier: Oberlandesgericht Frankfurt bei dem es einzulegen wäre (OLG Hamburg NJW 1962, 602), was einer fehlenden Rechtsmittelbelehrung gleichzusetzen ist, den Fristlauf indes unberührt lässt (BGH NJW-RR 2004, 408 Rn. 7 ff.; BayObLG NJW-RR 2021, 1431).
  • LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02

    Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Nach dieser Vorschrift muss eine Rechtsmittelbelehrung den Hinweis enthalten, dass das Rechtsmittel innerhalb der Frist bei Gericht eingegangen sein muss (Löwe-Rosenberg/Wendisch, StPO , 25. Auflage, § 45 Rdnr. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozessordnung , 45. Auflage, § 35 a Rdnr. 11; BGHSt 8, 105; BVerwG, NJW 1970, 484; OLG Hamburg, GA 1963, 348; OLG Saarbrücken, NStZ 1986, 470 ).
  • BVerwG, 15.03.1972 - IV B 164.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vollständigkeit einer

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1969 - BVerwG II WDB 28.69 - (NJW 1970, 484) ist zu § 70 Wehrdisziplinarordnung ergangen, während das angefochtene Urteil § 58 VwGO betrifft.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 KR 1123/13
    Auch das BVerwG hat nur im Wehrdisziplinarrecht, das auf die StPO verweist, einen Hinweis auf den Eingang der Klageschrift bei Gericht innerhalb der Frist gefordert (BVerwG 14.11.1969, II WDB 28.69, BVerwGE 43, 26).
  • BVerwG, 20.03.1972 - II WDB 1.72

    Rechtsmittel

    Zwar spielt bei der von der Kammer verhängten Arreststrafe der Zeitpunkt der Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils nicht die gleiche Rolle wie bei einem Urteil, das Veränderungen im Status oder in den Bezügen des Beschuldigten bewirkt (vgl. BVerwG Beschluß vom 14. November 1969 - II WDB 28/69).
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