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   BVerwG, 12.11.1973 - VII A 7.72   

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BVerwG, 12.11.1973 - VII A 7.72 (https://dejure.org/1973,706)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1973 - VII A 7.72 (https://dejure.org/1973,706)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1973 - VII A 7.72 (https://dejure.org/1973,706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 172
  • DÖV 1974, 94
  • DÖV 1974, 96
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 03.12.1971 - BT-Drs VI/2903
    Auszug aus BVerwG, 12.11.1973 - VII A 7.72
    Demgegenüber schlug der Rechtsausschuß vor, zahlreiche gerichtsverfassungsrechtliche Vorschriften aus den einzelnen Verfahrensordnungen in das Gerichtsverfassungsgesetz zu übernehmen, um so ihre einheitliche Geltung für alle Gerichtszweige sicherzustellen (vgl. BT-Drucksache VI/2903 S. 2).

    (BT-Drucksache VI/2903 S. 8).

  • BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14

    Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes;

    Mangels Existenz verliert der Wahlvorstand damit seine Beteiligtenfähigkeit, selbst wenn ihn - wie hier - die Antragsschrift als Beteiligten bezeichnet und er von den Gerichten noch als Beteiligter behandelt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 1973 - 7 A 7.72 - BVerwGE 44, 172 und vom 18. April 1978 - 6 P 34.78 - BVerwGE 55, 341 ; BAG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 7 ABR 40.05 - PersV 2007, 75 , jeweils m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2021 - VfGBbg 9/20

    Verfassungsbeschwerde begründet; Richterrecht; Landesrecht; Wahlanfechtung;

    Dem liegt die Rechtsauffassung zugrunde, dass erst mit der Konstituierung des gewählten Gremiums der Wahlvorstand aufgelöst ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1973 - VII A 7.72 -, juris, Rn. 20; VG Potsdam, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 16 K 2353/02.PVL -, juris, Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 4 A 1.16

    Anfechtung der Wahl zum Präsidium

    An dem Verfahren ist außer dem Antragsteller das Präsidium des Verwaltungsgerichts Potsdam zu beteiligen, das insoweit beteiligungsfähig und von der begehrten Entscheidung betroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1973 - 7 A 7.72 -, BVerwGE 44, 172, 174).

    Der festgestellte Wahlverstoß führt zur Feststellung, dass die Wahl zum Präsidium bei dem Verwaltungsgericht Potsdam vom 2. Dezember 2015 und das der Wahl vorangegangene Losverfahren ex nunc ungültig sind (vgl. zur Tenorierung BVerwG, Beschluss vom 12. November 1973, a.a.O. S. 173, 175; Kronisch, a.a.O. Rn. 29).

  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

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  • OVG Thüringen, 30.11.2004 - 2 EO 709/03

    Recht der Richter; Richteröffentlichkeit bei Präsidiumssitzungen; Präsidium;

    Die für die Entscheidung über die Richteröffentlichkeit und für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits maßgebliche Bestimmung berechtigt in erster Linie den Antragsgegner als Kollegialorgan der gerichtlichen Selbstverwaltung, eine verbindliche Entscheidung für sein Verfahren auch mit Wirkung für und gegen seine Mitglieder zu treffen (vgl. § 21e Abs. 8 GVG; vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 12. November 1973 - VII A 7.72 -, BVerwGE 44, 172; HessVGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 1981 - I TG 45/81 -, DRiZ 1984, 62, und vom 14. Dezember 1977 - VIII TG 4/77 -, ESVGH 28, 109).
  • BGH, 18.10.1990 - III ZB 35/90

    Vorlagepflicht im Verfahren der Wahlanfechtung; Neueintritt eines Mitglieds in

    An dem Verfahren ist außer den antragstellenden Richtern des Kammergerichts und dem Präsidium (vgl. BVerwGE 44, 172, 174) hier auch dere Wahlvorstand zu beteiligen.
  • BGH, 20.11.1986 - III ZR 206/85

    Prüfungspflicht des Gerichts bei Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen

    Eine Teilverweisung ist nach der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung nicht zulässig (BVerwGE 22, 45, 47 [BVerwG 15.09.1965 - VI C 37/64]; vgl. auch BVerwGE 18, 181, 182; 44, 174 [BVerwG 12.11.1973 - VII A 7/72]; Senatsurteil BGHZ 85, 121, 127), und zwar auch dann nicht, wenn der Sachvortrag des Klägers eine Sachentscheidung unter einem im Verwaltungsrechtsweg zu entscheidenden Gesichtspunkt ermöglicht, die Klage insoweit aber als unbegründet bezeichnet werden muß (BGHZ 13, 145, 153); in diesem Fall kann die Unzulässigkeit des Rechtsweges für den zweiten Klagegrund nur in den Entscheidungsgründen des klagabweisenden Urteils festgestellt werden (BGH a.a.O. S. 154; Urteil vom 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68 = JZ 1971, 336; Senatsurteil vom 28. Juni 1956 - III ZR 302/54 = LM BVerwGG § 81 Nr. 8).
  • VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Gerichtspräsidium; Beteiligungsfähigkeit;

    Der Antragsgegner ist vorliegend auch gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig, weil das Präsidium durch § 21e GVG mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist (vgl. so schon BVerwGE 44, 172 [174] ), um die es speziell im Hinblick auf § 21e Abs. 8 GVG sowie das dem Präsidium im Rahmen des § 21e GVG im Übrigen eingeräumte Ermessen zur Verfahrensgestaltung auch vorliegend geht (zur Beteiligungsfähigkeit von Gerichtspräsidien vgl. ausführlich: HessVGH, B. v. 14.12.1977 - VIII TG 4/77 -, in juris und VG Potsdam, B. v. 13.02.2000 - 4 L 4/00 -, in juris jew. mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen, - auch zur nicht überzeugenden a.A. des VG München in DÖD 1987, 83 und des VGH Mannheim in DRiZ 1973, 320).
  • VG Chemnitz, 16.04.2019 - 1 L 131/19
    Die Passivlegitimation des Präsidiums im Wahlanfechtungsverfahren wird allgemein bejaht (BVerwG, Beschl. v. 12.11.1973 ­ VII A 7.72 - BVerwGE 44, 172 [174]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.04.2016 ­ 4 A 1.16 ­ BeckRS 2016, 45326; Kissel/Mayer GVG, 9. Aufl. 2018, § 21b Rdnr. 20), so dass dem Präsidium die Passivlegitimation auch nicht grundsätzlich abgesprochen werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 4 L 1.20

    Wahlanfechtung; Richterwahlausschuss; Vorschlagslisten; richtige Verfahrensart;

    Wenn bei der Anfechtung einer Präsidiumswahl nach § 4 Satz 1 VwGO i.V.m. § 21b Abs. 6 GVG im Passivrubrum das Präsidium und nicht etwa der Rechtsträger aufgeführt wird, so liegt das an der durch § 21b Abs. 6 Satz 4 GVG vorgeschriebenen Verfahrensart aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1973 - 7 A 7.72 - juris Rn. 18; siehe auch den Senatsbeschluss vom 14. April 2016 - OVG 4 A 1.16 - juris Rn. 12) und drückt keinen allgemeinen Prozessgrundsatz aus.
  • BSG, 23.09.1982 - 8 RK 19/82

    Paritätische Selbstverwaltung; Allgemeine Ortskrankenkassen; Arbeitgeber und

  • BVerwG, 23.09.2014 - 1 A 1.14

    Gültigkeit der Nachwahl zum Präsidium des Truppendienstgerichts i.R.v.

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