Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,169
BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73 (https://dejure.org/1974,169)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1974 - V C 29.73 (https://dejure.org/1974,169)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1974 - V C 29.73 (https://dejure.org/1974,169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einsatz des aus einer Grundrentennachzahlung stammenden Vermögens eines Kriegsbeschädigten im Rahmen der Gewährung von Erholungsfürsorge - Qualifizierung einer Grundrentennachzahlung als Vermögen i.S.d. Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) - Abwägung zwischen dem Sinn und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Auszug aus BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73
    Gerade auf diese Schwierigkeit, nach geraumer Zeit noch die Zweckbestimmung eines im Wandel begriffenen Vermögens erkennen zu können, wurde schon in BVerwGE 29, 295 (299) [BVerwG 24.04.1968 - V C 62.67] in anderem Zusammenhang hingewiesen.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere in Fällen angenommen, in denen anrechnungsfreies Einkommen angespart wurde oder aus entsprechenden Nachzahlungen resultierte (vgl etwa BVerwGE 45, 135 ff bei Vermögen, das aus einer Grundrentennachzahlung stammt; BVerwGE 105, 199 ff bei angespartem Erziehungsgeld für die Dauer des gesetzlichen Förderungszeitraums).
  • BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R

    Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten

    In der Rechtsprechung sind hiervon allerdings Ausnahmen für diejenigen Konstellationen anerkannt, in denen der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer laufenden Zahlung als Einkommen auch im Rahmen der Vermögensanrechnung durchgreift, weil das Vermögen den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie die laufende Zahlung selbst (vgl BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 zum Blindengeld; BVerwG vom 4.9.1997 - 5 C 8/97 - BVerwGE 105, 199 zum Erziehungsgeld; BVerwG vom 28.3.1974 - V C 29.73 - BVerwGE 45, 135 zur Grundrentennachzahlung) .
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Zwar kann in Einzelfällen die Herkunft des Vermögens dieses so prägen, dass seine Verwertung eine Härte darstellen würde (vgl. z.B. BSG FEVS 59, 441 "Blindengeld"; BVerwG NJW 1998, 397 "Erziehungsgeld"; BVerwGE 45, 135 "Grundrentennachzahlung").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht