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   BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73   

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BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73 (https://dejure.org/1974,519)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1974 - II C 28.73 (https://dejure.org/1974,519)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1974 - II C 28.73 (https://dejure.org/1974,519)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 201
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73
    Schon diese pauschale Verbesserung des Besoldungsdienstalters um die Hälfte der in Rede stehenden sogenannten Differenzzeit - die übrigens eine generelle Verbesserung der früheren Rechtslage der Beamten darstellt - nötigt zu der Annahme, daß der Gesetzgeber über die in § 6 Abs. 2 BBesG enthaltene Regelung hinaus nur noch bei Vorliegen der in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG angeführten besonderen Tatbestände ausnahmsweise eine weitere Verbesserung des Besoldungsdienstalters zulassen wollte; die dort nicht ausdrücklich erfaßten Zeiten - u.a. Zeiten einer nützlichen und förderlichen, aber nicht vorgeschriebenen Ausbildung - hat er erkennbar als durch die in § 6 Abs. 2 BBesG vorgesehene pauschale Anrechnung der halben Differenzzeit abgegolten angesehen (vgl. hierzu BVerwGE 27, 159 [161]).

    Urteil vom 30. Mai 1962 (BVerwGE 27, 159 [164]) ausgeführt hat, nicht schon dadurch verletzt, daß nach der dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG - in bestimmtem Umfange - nur die außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebene Ausbildung bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters besonders berücksichtigt, nicht also wie die lediglich nützliche und förderliche, aber nicht vorgeschriebene Ausbildung behandelt wird, nämlich nicht schon von der Pauschalregelung des § 6 Abs. 2 BBesG erfaßt wird.

  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73
    Da eine extensive oder analoge Anwendung des § 6 Abs. 6 BBesG aus den schon dargelegten Gründen ausscheidet und eine verfassungskonforme Auslegung der nach ihrem Wortlaut eindeutigen Vorschrift im Sinne der Revision nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 8, 71 [78]; BVerwGE 18, 293 [297]; 39, 221 [228]), kann sich hiernach nur noch die Frage stellen, ob - wie die Revision geltend macht - der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Fällen der vorliegenden Art durch die Nichteinbeziehung der Maurerlehre und des Besuchs der Fachschule in die Regelung des § 6 Abs. 6 BBesG verletzt wird.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73
    Da eine extensive oder analoge Anwendung des § 6 Abs. 6 BBesG aus den schon dargelegten Gründen ausscheidet und eine verfassungskonforme Auslegung der nach ihrem Wortlaut eindeutigen Vorschrift im Sinne der Revision nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 8, 71 [78]; BVerwGE 18, 293 [297]; 39, 221 [228]), kann sich hiernach nur noch die Frage stellen, ob - wie die Revision geltend macht - der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Fällen der vorliegenden Art durch die Nichteinbeziehung der Maurerlehre und des Besuchs der Fachschule in die Regelung des § 6 Abs. 6 BBesG verletzt wird.
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73
    Im Hinblick hierauf hat § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG den Zweck, die Unterschiede des Beginns des Besoldungsdienstalters auszugleichen, die dadurch entstehen, daß für einzelne Laufbahnen einer Laufbahngruppe eine längere Ausbildung vorgeschrieben ist als für andere Laufbahnen (ebenso schon BVerwGE 32, 148 [151]).
  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73
    Da eine extensive oder analoge Anwendung des § 6 Abs. 6 BBesG aus den schon dargelegten Gründen ausscheidet und eine verfassungskonforme Auslegung der nach ihrem Wortlaut eindeutigen Vorschrift im Sinne der Revision nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 8, 71 [78]; BVerwGE 18, 293 [297]; 39, 221 [228]), kann sich hiernach nur noch die Frage stellen, ob - wie die Revision geltend macht - der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Fällen der vorliegenden Art durch die Nichteinbeziehung der Maurerlehre und des Besuchs der Fachschule in die Regelung des § 6 Abs. 6 BBesG verletzt wird.
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73
    Da eine extensive oder analoge Anwendung des § 6 Abs. 6 BBesG aus den schon dargelegten Gründen ausscheidet und eine verfassungskonforme Auslegung der nach ihrem Wortlaut eindeutigen Vorschrift im Sinne der Revision nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 8, 28 [34]; 8, 71 [78]; BVerwGE 18, 293 [297]; 39, 221 [228]), kann sich hiernach nur noch die Frage stellen, ob - wie die Revision geltend macht - der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in Fällen der vorliegenden Art durch die Nichteinbeziehung der Maurerlehre und des Besuchs der Fachschule in die Regelung des § 6 Abs. 6 BBesG verletzt wird.
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers regelmäßig abschließend konzipiert, so dass der Möglichkeit einer analogen Anwendung schon das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke entgegensteht (vgl. Urteile 30. Mai 1967 - BVerwG 2 C 27.67 - BVerwGE 27, 159 , vom 20. Juni 1974 - BVerwG 2 C 28.73 - BVerwGE 45, 201 und vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 25.78 - BVerwGE 61, 79 zur Gesamtkonzeption des § 6 BBesG sowie Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 zum Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG).
  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

    Allein diese Möglichkeit eröffne jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Berücksichtigung der fraglichen Vortätigkeit nach § 28 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BBesG a. F. Dies ergebe sich aus der Konzeption der Bestimmung als Ausnahmeregelung (Hinweis auf BVerwGE 45, 201, 203).

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht bei dieser Sachlage eine typisierende Betrachtungsweise anstellt und im Einzelfall die ausnahmsweise mögliche Benachteiligung hinnimmt, um eine im Regelfall eintretende ungerechtfertigte Besserstellung der im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR Tätigen in ihrer Gesamtheit zu vermeiden, ist dies - auch in Ansehung des Ausnahmecharakters der Vorschrift (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 -, BVerwGE 27, 159, 161, sowie vom 20. Juni 1974 - BVerwG II C 28.73 -, BVerwGE 45, 201, 203; Schinkel/Seifert in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD -, Stand: Oktober 1988, K § 28 Rn. 9; Clemens/Millack, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Teil II, Stand: Januar 1982, Anm. 6 zu § 28 BBesG a. F.; Schwegmann/Summer, aaO, Stand: 15. April 1988, Rn. 3a zu § 28 BBesG a. F.) - jedenfalls vertretbar.

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung von Vortätigkeiten

    Während der Regelung des § 6 Abs. 3 Nr. 1 BBesG der Gedanke der - durch Anrechnung beim Besoldungsdienstalter auszugleichenden - Laufbahnverzögerung durch Erfüllung der vorgeschriebenen Laufbahnvoraussetzungen zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 32, 148 [151]; 45, 201 [205]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [a.a.O.]), stellt der Gesetzgeber durch § 6 Abs. 3 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 BBesG die dort genannten Zeiten vorangegangener hauptberuflicher Tätigkeit im Dienste eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 7 Abs. 1 und 2 BBesG) besoldungsrechtlich dem Beamtendienst gleich.

    Dabei kann nicht außer Betracht bleiben, daß die Anrechnung nach § 6 Abs. 3 BBesG auf genau umschriebene Tatbestände begrenzt ist (vgl. BVerwGE 27, 159 [161 f.]), daß hiervon nicht erfaßte Tätigkeiten, auch soweit sie für die Wahrnehmung des Amtes förderlich oder nützlich sind, bereits durch § 6 Abs. 2 BBesG pauschal abgegolten werden (vgl. BVerwGE 45, 201 [203]) und daß § 6 Abs. 3 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 BBesG, den § 7 Abs. 3 BBesG lediglich ergänzt, typischerweise solche Fälle im Auge hat, bei denen die Vortätigkeit bestimmender oder doch mitbestimmender Grund für die spätere Übernahme als Beamter ist.

  • BVerwG, 30.11.2018 - 2 B 40.18

    Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Beamte des Vollzugsdienstes;

    Dieser Umstand ist vielmehr allein dem Entscheidungsbereich des späteren Beamtenbewerbers zuzuschreiben (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1974 - 2 C 28.73 - BVerwGE 45, 201 ).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 2 CB 12.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision -

    Hinzu kommt, daß die in § 28 Abs. 3 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände nach der auf dem sogenannten mechanisierten Dienstaltersprinzip beruhenden Gesamtkonzeption des § 28 BBesG ohnehin einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich sind (vgl. u.a. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67] ; 45, 201 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] ; 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] ; Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - ).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, daß die in § 6 Abs. 3 und 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände nach der Gesamtkonzeption des § 6 BBesG einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich sind (BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - BVerwG II C 27.67] [161]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 46.67 - [Buchholz 235.16 § 6 LBesG Nds Nr. 4]; BVerwGE 45, 201 [BVerwG 20.06.1974 - BVerwG II C 28.73] [202]).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 7.85

    Umfang der Berücksichtigung des Fachhochschulstudiums eines Beamten des gehobenen

    Auf diese Weise sollen Nachteile der Laufbahnverzögerung durch Erfüllung der vorgeschriebenen Laufbahnerfordernisse vermieden werden (BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 45, 201 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73]sowie Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG 6 C 72.67 - zu § 6 BBesG a.F. bzw. entsprechenden Regelungen der Länder).
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

    Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).
  • BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige

    Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG regelmäßig einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).
  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 27.87

    Besoldungsdienstalter - Beförderung - Wegfall einer Zulage - Auswahlentscheidung

    Andererseits steht es aber auch im Zusammenhang mit dem Lebensalter und dem Dienstalter, und es liegt ihm im Ergebnis ein "mechanisiertes Lebensaltersprinzip" zugrunde (vgl. Urteile vom 30. Mai 1967 - BVerwG 2 C 27.67 - <BVerwGE 27, 159, 161> [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; vom 20. Juni 1974 - BVerwG 2 C 28.73 - <BVerwGE 45, 201 = Buchholz 235 § 6 Nr. 18> und vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.1988 - 2 A 50/87
  • BVerwG, 16.06.1976 - 2 B 62.75
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89

    Privatrechtlich organisiertes Krankenhaus; Caritasverband einer Diözese ;

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