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   BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72   

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BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72 (https://dejure.org/1974,310)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1974 - VII C 43.72 (https://dejure.org/1974,310)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1974 - VII C 43.72 (https://dejure.org/1974,310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer Parteien - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 3, 21, Art. 28 Abs. 1 S. 2; PartG § 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 293
  • NJW 1975, 1293
  • MDR 1975, 343
  • DÖV 1975, 204
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    In welcher Weise die Gemeinden dem verfassungsrechtlichen Gebot auf Einräumung von Stellplätzen in einem für die Selbstdarstellung der jeweiligen Partei notwendigen und angemessenen Umfang Rechnung tragen, ist ihre Sache; durch Bundesrecht sind sie also nicht gehindert, die Straßen während eines angemessenen Zeitraums für freies Plakatieren mit bestimmten Auflagen, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit, freizugeben; ebenso dürfen sie - wie dies im Fall des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Januar 1972 - IX A 507/70 - geschehen ist (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 42.72 -) - bestimmte Aufstellplätze an die einzelnen Parteien zuteilen oder - so im vorliegenden Fall - gemeindeeigene Plakatflächen zur Verfügung halten.

    richten; jedenfalls muß jeder Partei eine wirksame Wahlpropaganda ermöglicht werden, die es ausschließt, daß die Wahlsichtwerbung einer kleinen Partei durch die Wahlwerbung der großen Parteien gleichsam erdrückt wird (vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 42.72 -).

    Der im Zusammenhang damit geäußerten Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, die Klägerin hätte einen Anspruch auf absolute Gleichbehandlung mit den anderen Parteien, könnte also die gleich hohe Zahl von Stellplätzen wie jede andere Partei verlangen, vermag der Senat allerdings nicht zu folgen, wie er in seinem Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 42.72 - näher begründet hat.

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    Die Sichtwerbung für Wahlen gehört - ebenso wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahlpropaganda im Rundfunk (vgl. BVerfGE 14, 121 [BVerfG 30.05.1962 - 2 BvR 158/62] [131/32]) - "heute zu den Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien" und ist "zu einem wichtigen Bestandteil der Wahlvorbereitung in der heutigen Demokratie geworden" (BVerfGE a.a.O. sowie weiter BVerfGE 34, 160 [163] gegenüber BVerfGE 7, 99 [107], wo noch dahingestellt geblieben war, ob der Rundfunk verpflichtet sei, politischen Parteien Sendezeiten für Wahlpropaganda einzuräumen).

    Ebensowenig wie Rundfunkanstalten verpflichtet sind, Sendezeiten für Wahl Sendungen von Parteien unbegrenzt oder in dem von den Parteien für erforderlich gehaltenen Umfang bereitzustellen, braucht eine Gemeinde den Wünschen der Parteien auf Wahlsichtwerbung unbeschränkt Rechnung zu tragen; ebenso wie sich der Anspruch der Parteien auf eine angemessene Redezeit für ihre Rundfunkpropaganda richtet (vgl. BVerfGE 7, 99 [108]), sich aber auch darauf beschränkt, ist dies bei der Wahl Sichtwerbung der Fall.

  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    Die Sichtwerbung für Wahlen gehört - ebenso wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Wahlpropaganda im Rundfunk (vgl. BVerfGE 14, 121 [BVerfG 30.05.1962 - 2 BvR 158/62] [131/32]) - "heute zu den Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien" und ist "zu einem wichtigen Bestandteil der Wahlvorbereitung in der heutigen Demokratie geworden" (BVerfGE a.a.O. sowie weiter BVerfGE 34, 160 [163] gegenüber BVerfGE 7, 99 [107], wo noch dahingestellt geblieben war, ob der Rundfunk verpflichtet sei, politischen Parteien Sendezeiten für Wahlpropaganda einzuräumen).

    Der Senat kann es für die Entscheidung der vorliegenden Sache offenlassen, unter welchen Voraussetzungen jeweils eine nach Umfang (Zahl der Stellplätze) und Aufstellungsort (Werbewirksamkeit des Anbringungsortes) angemessene Werbemöglichkeit eingeräumt ist; jedenfalls muß eine wirksame Wahlpropaganda ermöglicht werden (vgl. BVerfGE 14, 121 [BVerfG 30.05.1962 - 2 BvR 158/62] [139] für Rundfunksendezeiten).

  • OVG Bremen, 30.01.1968 - I BA 59/67
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    Ähnliche und möglicherweise noch weitergehende Schranken mögen sich im Einzelfall etwa aus der Notwendigkeit ergeben, einen besonders schützenswerten historischen Stadtkern von einer Sichtwerbung für Wahlzwecke gänzlich freizuhalten (vgl. z.B. Urteil des OVG Bremen vom 30. Januar 1968 - II A 154/67, I BA 59/67 - S. 39 [Leitsätze in NJW 1968, 2078] für den Innenbereich in der Umgebung des Bremer Rathauses) oder dort der Wahlpropaganda nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit engere Grenzen zu setzen als anderswo.
  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    Zwar hat der erkennende Senat einen originären, aus der Stellung der Parteien hergeleiteten Anspruch auf die Benutzung gemeindlicher Räume durch Parteien auch für Wahlversammlungen abgelehnt und im Bereich des Bundesrechts nur den - gleichsam abgeleiteten - Anspruch aus Art. 3 GG und aus § 5 des Parteiengesetzes vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) - PartG - anerkannt (vgl. BVerwGE 32, 333 [336 f.]; vgl. ferner BVerwGE 31, 368 [BVerwG 28.03.1969 - VII C 49/67] [370] sowie speziell für Wahlversammlungen Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 4.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 1 und Urteil vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 29.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 3).
  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    Zwar hat der erkennende Senat einen originären, aus der Stellung der Parteien hergeleiteten Anspruch auf die Benutzung gemeindlicher Räume durch Parteien auch für Wahlversammlungen abgelehnt und im Bereich des Bundesrechts nur den - gleichsam abgeleiteten - Anspruch aus Art. 3 GG und aus § 5 des Parteiengesetzes vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) - PartG - anerkannt (vgl. BVerwGE 32, 333 [336 f.]; vgl. ferner BVerwGE 31, 368 [BVerwG 28.03.1969 - VII C 49/67] [370] sowie speziell für Wahlversammlungen Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 4.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 1 und Urteil vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 29.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 3).
  • BVerwG, 24.10.1969 - VII C 29.69
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    Zwar hat der erkennende Senat einen originären, aus der Stellung der Parteien hergeleiteten Anspruch auf die Benutzung gemeindlicher Räume durch Parteien auch für Wahlversammlungen abgelehnt und im Bereich des Bundesrechts nur den - gleichsam abgeleiteten - Anspruch aus Art. 3 GG und aus § 5 des Parteiengesetzes vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) - PartG - anerkannt (vgl. BVerwGE 32, 333 [336 f.]; vgl. ferner BVerwGE 31, 368 [BVerwG 28.03.1969 - VII C 49/67] [370] sowie speziell für Wahlversammlungen Urteil vom 18. Juli 1969 - BVerwG VII C 4.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 1 und Urteil vom 24. Oktober 1969 - BVerwG VII C 29.69 - in Buchholz 150 § 5 PartG Nr. 3).
  • BVerwG, 18.03.1971 - VII B 18.71

    Erlaubnis für das Verteilen von Handzetteln auf Bürgersteigen nach Straßenrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    In Einklang mit Bundesrecht steht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, daß das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum u.a. nach §§ 18 f. des Straßengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. November 1961 (GV SW S. 305) und § 2 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet Bochum vom 12. Februar 1970 erlaubnispflichtig ist; auch der erkennende Senat geht von der bundesrechtlichen Zulässigkeit solcher Erlaubnisse aus (vgl. Beschluß vom 18. März 1971 - BVerwG VII B 18.71 - in Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 27).
  • OVG Bremen, 30.01.1968 - II A 154/67
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    Ähnliche und möglicherweise noch weitergehende Schranken mögen sich im Einzelfall etwa aus der Notwendigkeit ergeben, einen besonders schützenswerten historischen Stadtkern von einer Sichtwerbung für Wahlzwecke gänzlich freizuhalten (vgl. z.B. Urteil des OVG Bremen vom 30. Januar 1968 - II A 154/67, I BA 59/67 - S. 39 [Leitsätze in NJW 1968, 2078] für den Innenbereich in der Umgebung des Bremer Rathauses) oder dort der Wahlpropaganda nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit engere Grenzen zu setzen als anderswo.
  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 36.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72
    Da bei der - fristgemäßen - Klageerhebung der Wahltag bereits verstrichen und damit der Antrag auf Zuweisung von Stellplätzen für die Landtagswahl 1970 gegenstandslos geworden war, konnte das Rechtsschutzbegehren der Klägerin in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO verfolgt werden (vgl. Urteil des Senats vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 36.63 - in Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 37 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2011 - 1 M 127/11

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von

    Bundesrecht gibt demnach zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf Gestattung der Wahlsichtwerbung durch Parteien (vgl. zum Ganzen grundlegend BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, BVerwGE 47, 280, und - VII C 43.72 -, BVerwGE 47, 293).

    Die Gemeinden sind dabei nur insofern eingeengt, als jedenfalls im Ergebnis jeweils angemessene Wahlwerbemöglichkeiten sichergestellt sein müssen, der allgemein in Art. 3 GG sowie speziell für Wahlen und Parteien in Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 GG und in § 5 PartG niedergelegte Gleichheitssatz beachtet und schließlich sonstigen sich aus Bundesverfassungsrecht ergebenden Rechtsgrundsätzen, wie insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Rechnung getragen sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, a. a. O., und - VII C 43.72 -, a. a. O.).

    Die zulässige Grenze ist dabei überschritten, wenn der größten Partei mehr als etwa das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen eingeräumt wird als der kleinsten Partei (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, a. a. O., und - VII C 43.72 -, a. a. O.).

    Die Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Plakatierungsmöglichkeiten beurteilt sich demgemäß danach, ob im Hinblick auf die Anzahl der an der Wahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen eine ausreichende Anzahl von Plakatierungsmöglichkeiten insgesamt zugelassen wird, sowie danach, ob die Gesamtzahl der Plakatierungen in einem angemessenen Verhältnis auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen verteilt worden ist (vgl. VG München, Beschl. v. 26.05.2006 - M 22 E 06.1484 -, BayVBl. 2007, 732 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, a. a. O., und - VII C 43.72 -, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2011 - 1 M 145/11

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von

    Bundesrecht gibt demnach zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf Gestattung der Wahlsichtwerbung durch Parteien (vgl. zum Ganzen grundlegend BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, BVerwGE 47, 280, und - VII C 43.72 -, BVerwGE 47, 293).

    Die Gemeinden sind dabei nur insofern eingeengt, als jedenfalls im Ergebnis jeweils angemessene Wahlwerbemöglichkeiten sichergestellt sein müssen, der allgemein in Art. 3 GG sowie speziell für Wahlen und Parteien in Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 GG und in § 5 PartG niedergelegte Gleichheitssatz beachtet und schließlich sonstigen sich aus Bundesverfassungsrecht ergebenden Rechtsgrundsätzen, wie insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Rechnung getragen sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, a. a. O., und - VII C 43.72 -, a. a. O.).

    Die zulässige Grenze ist dabei überschritten, wenn der größten Partei mehr als etwa das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen eingeräumt wird als der kleinsten Partei (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, a. a. O., und - VII C 43.72 -, a. a. O.).

    Die Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Plakatierungsmöglichkeiten beurteilt sich demgemäß danach, ob im Hinblick auf die Anzahl der an der Wahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen eine ausreichende Anzahl von Plakatierungsmöglichkeiten insgesamt zugelassen wird, sowie danach, ob die Gesamtzahl der Plakatierungen in einem angemessenen Verhältnis auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen verteilt worden ist (vgl. VG München, Beschl. v. 26.05.2006 - M 22 E 06.1484 -, BayVBl. 2007, 732 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, a. a. O., und - VII C 43.72 -, a. a. O.).

    Denn demgegenüber beträgt z. B. die Bevölkerungsdichte von Bochum - die Zahl der Aufstellorte in der Stadt Bochum zur Landtagswahl 1970 im Stadtgebiet Bochum war Gegenstand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1974, Az. VII C 43.72 (a. a. O.) - ähnlich wie im Jahr 1970 im Jahr 2009 2.532 je km² (Quelle: www.bochum.de), also mehr als das Vierfache.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2011 - 1 M 146/11

    Umfang der Plakatwerbung vor Wahlen: keine festen Quoten

    Bundesrecht gibt demnach zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf Gestattung der Wahlsichtwerbung durch Parteien (vgl. zum Ganzen grundlegend BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, BVerwGE 47, 280, und - VII C 43.72 -, BVerwGE 47, 293).

    Die Gemeinden sind dabei nur insofern eingeengt, als jedenfalls im Ergebnis jeweils angemessene Wahlwerbemöglichkeiten sichergestellt sein müssen, der allgemein in Art. 3 GG sowie speziell für Wahlen und Parteien in Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 GG und in § 5 PartG niedergelegte Gleichheitssatz beachtet und schließlich sonstigen sich aus Bundesverfassungsrecht ergebenden Rechtsgrundsätzen, wie insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Rechnung getragen sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, a. a. O., und - VII C 43.72 -, a. a. O.).

    Die zulässige Grenze ist dabei überschritten, wenn der größten Partei mehr als etwa das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen eingeräumt wird als der kleinsten Partei (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, a. a. O., und - VII C 43.72 -, a. a. O.).

    Die Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Plakatierungsmöglichkeiten beurteilt sich demgemäß danach, ob im Hinblick auf die Anzahl der an der Wahl teilnehmenden Parteien und Wählergruppen eine ausreichende Anzahl von Plakatierungsmöglichkeiten insgesamt zugelassen wird, sowie danach, ob die Gesamtzahl der Plakatierungen in einem angemessenen Verhältnis auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen verteilt worden ist (vgl. VG München, Beschl. v. 26.05.2006 - M 22 E 06.1484 -, BayVBl. 2007, 732 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, a. a. O., und - VII C 43.72 -, a. a. O.).

  • OVG Bremen, 09.05.2003 - 1 B 181/03

    Wahlplakate; Festlegung einer Obergrenze durch die Gemeinde - Wahlkampf;

    Die Verteilung der auf die einzelnen Parteien entfallenen Kontingente erfolgt dann nach dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit (§ 5 Abs. 1 S. 2 PartG; BVerwG, U. v. 13.12.1974, a.a.O., (288().

    Die Wahlsichtwerbung stellt gerade für diese Parteien ein wirkungsvolles Mittel dar, der Wahlbevölkerung ihre Vorstellungen bekannt zu machen (BVerwG, U. v. 13.12.1974 - VII C 43/72 - BVerwGE 47, S. 293 (297().

  • VG Aachen, 01.12.2006 - 6 L 628/06

    Maßstäbe für Entscheidung über Plakatwerbung im Vorfeld eines Bürgerentscheids

    vgl. insoweit auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 13. Dezember 1974 - VII C 43.72 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1975, 1293, Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 13. Februar 2001 - 5 ZU 4129/00 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht- Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2002, 540; siehe außerdem BVerwG, Beschluss vom 12. November 1998 - 3 BN 2.98 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - VII C 43.72 -, NJW 1975, 1293; VG München, Beschluss vom 26. Mai 2006 - M 22 E 06.1484 -, juris, mit weiteren Nachweisen; VG Düsseldorf, Urteil vom 28. Januar 1997 - 16 K 13522/94 -, NVwZ-RR 1997, 729, 730, zur Wahlwerbung durch eine Wählergemeinschaft für eine Kommunalwahl.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1974 - VII C 43.72 -, NJW 1975, 1293; VG München, Beschluss vom 26. Mai 2006 - M 22 E 06.1484 -, juris, mit weiteren Nachweisen; VG Düsseldorf, Urteil vom 28. Januar 1997 - 16 K 13522/94 -, NVwZ-RR 1997, 729, 730.

  • OVG Saarland, 02.06.2009 - 1 B 347/09

    Wahlsichtwerbung politischer Parteien

    Maßgeblich ist nach der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 13.12.1974 - VII C 43.72 -, BVerwGE 47, 293 ff.) , dass sichergestellt ist, dass die Parteien angemessene und wirksame Wahlwerbemöglichkeiten haben, wobei es Sache der Gemeinden ist, zu entscheiden, in welcher Weise sie dem verfassungsrechtlichen Gebot auf Einräumung von Stellplätzen für Werbetafeln in einem für die Selbstdarstellung der jeweiligen Partei notwendigen und angemessenen Umfang Rechnung tragen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 4 L 51/91
    Die in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 38 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Bedeutung der Wahlen für einen demokratischen Staat und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen, wie sie sich insbesondere aus Art. 21 GG ergibt, schränken das behördliche Ermessen in so erheblichem Umfang ein, daß jedenfalls für den Regelfall - allerdings in bestimmten Grenzen - ein Anspruch der Parteien auf Erlaubnis besteht (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 - aaO, 283 f. und - VII C 43.72 - BVerwGE 47, 293 (296); Urteil vom 07. Juni 1978, aaO., 59).

    Eine Versagung der Sondernutzungserlaubnis wird auch als gerechtfertigt angesehen, wenn damit eine wochenlange Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch sogenanntes wildes Plakatieren verhindert werden soll (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1974, -VII C 42.72-, aaO, 284 und - VII C 43.72 - aaO, 296).

  • VGH Hessen, 17.09.2013 - 2 B 1963/13

    NPD kann in Wiesbaden plakatieren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es einen gleichsam aus Art. 3 GG und § 5 des Parteiengesetzes abgeleiteten, für den Regelfall geltenden Anspruch einer nicht verbotenen Partei, der darauf gerichtet ist, Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen zu ermöglichen (BVerwGE 47, 293).
  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2007 - 14 K 2505/05

    Wahlplakat, Sondernutzung, Entfernung, Sorgfaltspflicht, politische Partei,

    Der Klägerin steht es als nicht verbotener Partei selbstverständlich frei, im Rahmen ihres Rechts auf Öffentlichkeitsarbeit, zumal in der sog. heißen Phase des Wahlkampfes, vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1974 - VII C 42.72 -, BVerwGE 47, 280 und - VII C 43.72 - BVerwGE 47, 293, Urteil vom 7. Juni 1978 - 7 C 5.78 - NJW 1978, 1933, BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 -, NJW 1977, 671, Werbemittel auch in Gestalt von Wahlplakaten weiter- bzw. an Dritte herauszugeben.
  • VG Schleswig, 22.01.2016 - 3 B 8/16

    Wahlsichtwerbung; zulässige Beschränkung durch Sondernutzungssatzung

    Zu beachten ist in jedem Fall, dass das Ermessen dahingehend auszuüben ist, dass eine angemessene Wahlwerbemöglichkeit sichergestellt, der allgemein in Art. 3 GG und speziell für Wahlen und Parteien in Art. 28 Abs. 1 S. 2, Art. 38 Abs. 1 GG und § 5 PartG normierte Gleichheitssatz beachtet und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1974 - VII C 43.72).
  • VG Saarlouis, 16.04.2009 - 10 L 248/09

    Wahlsichtwerbung; Sondernutzungserlaubnis; großformatige Wahlplakate

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 LB 92/15

    Inhalt des Widerspruchsbescheids nach Erledigung des Verpflichtungsbegehrens;

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72
  • VG Schleswig, 17.08.2017 - 3 B 110/17

    Sondernutzungserlaubnis

  • VG Greifswald, 29.07.2011 - 6 B 726/11

    Erlaubnis zum Anbringen von weiteren Plakattafeln im Stadtgebiet über die

  • VG Greifswald, 29.07.2011 - 6 B 732/11

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von weiteren Plakattafeln im Stadtgebiet

  • VG Minden, 27.07.2004 - 9 L 582/04

    Stadt muss Wahlplakate wieder aufhängen

  • VG Frankfurt/Main, 27.02.2001 - 7 G 601/01

    Kein Anspruch einer Freien Wähler Gemeinschaft auf gleiche Werbefläche im

  • VG Schleswig, 23.05.2013 - 3 B 52/13

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung (weiterer)

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