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   BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73   

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https://dejure.org/1975,246
BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73 (https://dejure.org/1975,246)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1975 - IV C 43.73 (https://dejure.org/1975,246)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 (https://dejure.org/1975,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachlicher Anwendungsbereich - Überleitungsregelung - Oberirdisches Gewässer - Gewässereigenschaft - Unterirdische Wasserführung - Natürlicher Wasserhaushalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WHG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2, § 3 Abs. 1 Nrn. 1, 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 293
  • MDR 1976, 516
  • DÖV 1976, 279
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.02.1969 - IV B 220.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vorhandensein eines

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73
    Dieses Tatbestandsmerkmal versteht in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch unter einem Gewässerbett eine, äußerlich erkennbare natürliche oder künstliche Begrenzung des Wassers in einer Eintiefung an der Erdoberfläche (vgl. z.B. Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 220.68 - in Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 3 S. 2; Sieder-Zeitler a.a.O., RdNr. 6 zu § 1; Burghartz WHG und LWG NRW Anm. 2 a zu § 1 WHG unter Bezugnahme auf DIN 4049 Nr. 4.28).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73
    Die Notwendigkeit zu einer solchen Neuordnung ergab sich für den Gesetzgeber - zum einen - aus den erhöhten Anforderungen der modernen Wasserwirtschaft und der steigenden Bedeutung, die einer haushälterisehen Bewirtschaftung des in der Natur nach Menge und Qualität nur begrenzt vorhandenen Wassers im Interesse des einzelnen wie der staatlichen Gemeinschaft zukommt (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in BVerwGE 36, 248 [249/250]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 94.69 - in BVerwGE 37, 103 [106]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73
    Die Notwendigkeit zu einer solchen Neuordnung ergab sich für den Gesetzgeber - zum einen - aus den erhöhten Anforderungen der modernen Wasserwirtschaft und der steigenden Bedeutung, die einer haushälterisehen Bewirtschaftung des in der Natur nach Menge und Qualität nur begrenzt vorhandenen Wassers im Interesse des einzelnen wie der staatlichen Gemeinschaft zukommt (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in BVerwGE 36, 248 [249/250]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 94.69 - in BVerwGE 37, 103 [106]).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Die Gewässereigenschaft entfällt für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung nicht ohne Weiteres dann, wenn diese das Wasser von einem Gewässer in das nächste leitet; auch in diesem Fall ist nach materiellen Kriterien zu beurteilen, ob durch die Verrohrung eine Absonderung des Wassers aus dem unmittelbaren Zusammenhang des natürlichen Wasserhaushalts bewirkt wird (Abweichung vom Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - BVerwGE 49, 293).

    Auch in der vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - (BVerwGE 49, 293 = Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 4) entschiedenen Fallkonstellation sei eine wertende Beurteilung geboten.

    Damit ist es, wie der Senat im Zulassungsbeschluss dargelegt hat, von der Rechtsprechung des 4. Senats (Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - BVerwGE 49, 293 ) abgewichen, für die es in dieser Fallkonstellation auf eine wertende Betrachtung nicht mehr ankommen kann.

    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer ist, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (siehe Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - a.a.O. S. 298; Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 3 Rn. 13; Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 1 WHG a.F. Rn. 9 f.; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 121 m.w.N.).

    cc) Der 4. Senat hat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - (a.a.O. S. 298 f.) das Vorliegen einer für die Gewässereigenschaft unschädlichen unterirdischen Teilstrecke (nur) dann als möglich erachtet, wenn diese in den Verlauf eines oberirdischen Gewässers fällt.

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Diese weitreichenden Einschränkungen sowohl der Eigentümerbefugnisse als auch der allgemeinen Handlungsfreiheit sind im Zusammenhang mit der Gewässerbewirtschaftung vor Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG aus einem doppelten Grund gerechtfertigt: Zum einen beruhen sie insoweit maßgebend auf der hervorragenden Bedeutung, die dem in der Natur nach Menge und Qualität nur begrenzt vorhandenen und nicht vermehrbaren Wasser sowie seiner sachgerechten, haushälterischen Bewirtschaftung für die Erhaltung des Lebens und die Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung des einzelnen wie der staatlichen Gemeinschaft in zunehmendem Maße zukommen (vgl. z.B. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in BVerwGE 36, 248 [249]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV G 74.71 - in ZfW 1975 S. 92 [94]; Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG IV C 43.73 - in BVerwGE 49, 293 [296]).
  • BVerwG, 15.06.2005 - 9 C 8.04

    Klagerücknahme, Abwasserabgabe; Fischzucht; Bruthaus; Kaskade; Trommelfilter;

    Das ist für technische Anlagen und Bauwerke sowie für eine teilweise Verrohrung eines Gewässers in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - BVerwGE 49, 293 ; Urteil vom 27. November 1992 - BVerwG 8 C 55.90 - Buchholz 401.64 § 9 AbwAG Nr. 3 S. 4).
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