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   BVerwG, 05.07.1957 - Gr. Sen. 1.57, IV C 347.56   

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BVerwG, 05.07.1957 - Gr. Sen. 1.57, IV C 347.56 (https://dejure.org/1957,150)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1957 - Gr. Sen. 1.57, IV C 347.56 (https://dejure.org/1957,150)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1957 - Gr. Sen. 1.57, IV C 347.56 (https://dejure.org/1957,150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis auf die Revisionsbegründungsfrist in einer Rechtsmittelbelehrung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung als Voraussetzung für den Beginn der Revisionsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG § 21 Abs. 1, 2, § 61

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 178
  • NJW 1957, 1571
  • DVBl 1957, 644
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Die Belehrung über Rechtsbehelfe ist, wie es der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Belehrung über den Sitz einer Behörde einmal ausgedrückt hat, "für den geschäfts- und prozeßfähigen Bürger bestimmt und nicht an einer unmündigen Person zu orientieren, die sich nicht zu helfen weiß" (Urteil vom 9. November 1966 - BVerwG V C 196.65 - in BVerwGE 25, 261 [262]; ähnlich der Beschluß, vom 5. Juli 1957 - GrSen. 1.57 - in BVerwGE 5, 178 [179], die Urteile vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 72.61 - in Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 2 S. 1 [2] und vom 21. Januar 1972 - BVerwG IV C 40.70 - in Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 23 S. 8 [9] sowie der Beschluß vom 18. September 1969 - BVerwG VIII B 204.67 - in Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 9 S. 7 [8]).
  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 C 4.23

    Umfang der Belehrungspflicht bei der Berufung nach § 64 BDG

    Dies galt etwa für die Revision nach Maßgabe des § 57 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625 âEURŒ- BVerwGG), auf den sich der Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1957 - Gr.Sen. 1.57 - (BVerwGE 5, 178) bezieht.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

    § 58 Abs. 1 VwGO gebietet deshalb, auch über die Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels zu belehren (Beschluss des Großen Senats vom 5. Juli 1957 - BVerwG Gr. Sen. 1.57 - BVerwGE 5, 178).
  • BVerwG, 04.10.1999 - 6 C 31.98

    Beschluß über die Zulassung der Berufung; Berufungsbegründung;

    Die vorbezeichneten Anforderungen entsprechen der ständigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts bei Revisionszulassungsbeschlüssen, die im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom 5. Juli 1957 - BVerwG Gr.Sen. 1.57 - (BVerwGE 5, 178) eine Belehrung über die Revisionsbegründung enthalten.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei zweistufig aufgebauten Rechtsmitteln, bei denen auf die erste Stufe der Einlegung die zweite Stufe einer fristgebundenen Begründung folgt, jeweils auch über die zweite Stufe, d.h. die Begründungsfrist, zu belehren (vgl. grundlegend Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1957 - BVerwG Gr.Sen. 1.57 - BVerwGE 5, 178 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1997 - A 16 S 1934/97

    Anwendbarkeit der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß;

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß des Großen Senats vom 5.7.1957, BVerwGE 5, 178) richtet sich der Umfang der Belehrungspflicht im Verwaltungsprozeß (damals in § 21 BVerwGG, heute § 58 Abs. 1 VwGO) nach der Ausgestaltung des jeweiligen Rechtsmittels.

    Der Betroffene muß nur noch einen ''einzelnen Schritt'' tun (vgl. BVerwGE 5, 178), nämlich die Berufung innerhalb der Frist des § 124 Abs. 3 Satz 1 zu begründen.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1997 - A 16 S 1931/97

    Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß; Inhalt der

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß des Großen Senats vom 5.7.1957, BVerwGE 5, 178) richtet sich der Umfang der Belehrungspflicht im Verwaltungsprozeß (damals in § 21 BVerwGG, heute § 58 Abs. 1 VwGO) nach der Ausgestaltung des jeweiligen Rechtsmittels.

    Der Betroffene muß nur noch einen ''einzelnen Schritt'' tun (vgl. BVerwGE 5, 178), nämlich die Berufung innerhalb der Frist des § 124 Abs. 3 Satz 1 zu begründen.

  • BVerwG, 21.06.1969 - III B 61.69

    Rechtsmittel

    Ein solcher Hinweis sei nach BVerwGE 5, 178 erforderlich.

    Die dafür angeführte Entscheidung BVerwGE 5, 178 betrifft einen anderen Fall, nämlich die Belehrung über die Frist zur Revisions begründung.

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Entsprechend ist der Rechtsmittelbelehrung nicht zu entnehmen, daß die Revision beim Bundessozialgericht (BSG) anzubringen ist und dies mit Rücksicht darauf, daß das Rechtsmittel der Revision aus zwei Teilen besteht (vgl BVerwGE 5, 178), dadurch zu geschehen hat, daß die Revision innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich eingelegt und innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils begründet wird.
  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 11 CE 11.2964

    Antragserweiterung in einem von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

    Wie der beschließende Senat bereits im Beschluss vom 24. November 2011 (a.a.O., RdNr. 6) dargelegt hat, folgt er der Auffassung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 5.7.1957 BVerwGE 5, 178/179), wonach Entscheidungen, gegen die ein "zweistufig aufgebautes" Rechtsmittel statthaft ist (d.h. ein Rechtsmittel, bei dem der Rechtsmittelführer eine Einlegungsfrist und eine hiermit nicht identische Begründungsfrist zu beachten hat), mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen werden müssen, die auch auf das Begründungserfordernis und die hierfür geltende, gesonderte Frist hinweist (so auch Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 38 zu § 146).

    Ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 5.7.1957, a.a.O., S. 179) geht der beschließende Senat davon aus, dass das Fehlen eines Hinweises auf das Begründungserfordernis und die dafür geltende Frist zur Folge hat, dass sich bereits die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO verlängert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 13 B 1396/11

    Antrag eines Bachelorabsolventen im Bereich Physiotherapie mit der Gesamtnote gut

  • BVerwG, 24.10.2012 - 1 B 23.12

    Berufung; Berufungsbegründungsfrist; Berufungszulassung; Rechtsmittelbelehrung;

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 11 CE 11.2306

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1998 - 9 S 1372/98

    Belehrung über die Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3

  • OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97

    Asylverfahren; Berufung; Berufungsbegründung; Frist; Belehrung; Zustellung

  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WRB 1.11

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versäumnis der Begründungsfrist; Anforderungen an

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2008 - 5 LA 113/06

    Beginn einer Rechtsmittelfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

  • OVG Niedersachsen, 29.06.1998 - 7 L 4873/97

    Berufungsbegründung; Frist; Lastenaufzug; Betriebsgeschwindigkeit;

  • OVG Sachsen, 15.04.2003 - 1 BS 332/02

    Beschwerdebegründung, Frist, Rechtsmittel, zweiteiliges Rechtsmittelbelehrung,

  • BVerwG, 08.02.1968 - III C 20.67

    Anspruch auf Gewährung einer Hausratentschädigung - Voraussetzungen der

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2015 - 2 NB 78/15

    Kapazitätsunterlagen; Rechtsmittelbelehrung; Vorlagepflicht

  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 75.74

    Anspruch auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst auf Grund der Tätigkeit als

  • BVerwG, 17.11.1969 - II B 48.69

    Lauf einer Rechtsmittelfrist nach Zustellung des Berufungsurteils - Nachreichen

  • BVerwG, 14.07.1977 - 3 B 72.76

    Möglichkeit einer Verlängerung der Beschwerdefrist - Unterscheidung zwischen

  • BVerwG, 17.09.1974 - III C 55.73

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 16.02.1971 - III B 112.70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5330/98

    Form der Berufungsbegründung nach Zulassung; Belehrung über Frist für

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