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   BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74   

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BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74 (https://dejure.org/1976,444)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1976 - VII C 46.74 (https://dejure.org/1976,444)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1976 - VII C 46.74 (https://dejure.org/1976,444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides durch das Finanzamt als Voraussetzung der Erhebung der Mindestgewerbesteuer durch die Gemeinde - Vermietung einer einzeln gelegenen Ferienwohnung in einem Feriengebiet als Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuerrechts - Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebung der Mindestgewerbesteuer - Gewerbesteuermeßbescheid - Vermietung einer Ferienwohnung - Feriengebiet - Gewebebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 169
  • NJW 1977, 691
  • MDR 1977, 340
  • ZMR 1977, 231
  • BB 1977, 580
  • DÖV 1977, 245
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat die besonderen Umstände, die der Vermietung von Wohnungen als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr verleihen, dann bejaht, wenn solche ins Gewicht fallende Sonderleistungen des Vermieters (z.B. hotelmäßiger Art) oder andere Besonderheiten der Vermietung vorliegen, die nicht zu den gewöhnlichen (üblichen) Formen der Vermietung gehören, wie sie sich unter Privatleuten abspielt (vgl. zuletzt das Urteil vom 25. Juni 1976 - III R 167/73 - mit Zitaten - auszugsweise in NJW 1976, 1863 -).

    Die besondere Art des vermieteten Objekts als Ferienwohnung im Feriengebiet könnte die Vermietung, obwohl die Klägerin sie auf eine einzige Wohnung beschränkt und auch keine hotelmäßige Nutzung vorliegt, nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 25. Juni 1976 a.a.O.) allenfalls dann zum steuerpflichtigen Gewerbebetrieb machen, wenn die Wohnung zusammen mit einer Vielzahl gleichartig verwerteter Wohnungen anderer Eigentümer eine einheitliche und geschlossene Wohnanlage (Ferienzentrum) bildet, deren Wohnungen durch eine Feriendienstorganisation laufend wechselnden Mietern in ähnlicher Weise angeboten wird, wie das Hotelgewerbe im Wirtschaftsverkehr die Vermietung von Zimmern und Appartements anbietet (hotelmäßiges Angebot).

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
    Das zeigt auch die Vorschrift des § 21 Abs. 3 EStG, nach der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen anderen Einkunftsarten, also auch den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechen sind, soweit sie zu diesen gehören (vgl. BFH, Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1971, BFHE 103, 440 = BStBl. II 1972, 63 [64]).

    Das ist auch die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (insbesondere Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1971 a.a.O.; Urteil vom 12. Marz 1964; BStBl. III 1964, 364 [365] mit Zitaten; Urteil vom 18. Januar 1973, BFHE 109, 194 = BStBl. II 1973, 561) und die Ansicht des Schrifttums (Blümich-Falk, EStG, 10. Aufl. 1971, § 15 I 7 d; Littmann, EStG, 10. Aufl. 1972, § 15 RdNr. 50; Lenski-Steinberg, GewStG, 4. Aufl., § 2 Anm. 52 S. 149).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 128.64

    Anspruch auf die gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
    Es hat sich deshalb, wie die Regelungen im Gewerbesteuergesetz, Einkommensteuergesetz und in der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung zeigen, einen eigenen Begriff des Gewerbebetriebes geschaffen, der von dem verwaltungsrechtlichen Gewerbebegriff der Gewerbeordnung verschieden ist (vgl. Urteil des I. Senats vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 128.64 -, DÖV 1967, 495 = MDR 1967, 778 = GewArch. 1967, 164; ferner Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG I C 56.74 - Landmann/Rohmer/Eyermann/Fröhler, GewO, 12. Aufl., Einl. RdNr. 89).
  • BFH, 18.01.1973 - IV R 196/71

    Betrieb eines Arbeiterwohnheims im allgemeinen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
    Das ist auch die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (insbesondere Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1971 a.a.O.; Urteil vom 12. Marz 1964; BStBl. III 1964, 364 [365] mit Zitaten; Urteil vom 18. Januar 1973, BFHE 109, 194 = BStBl. II 1973, 561) und die Ansicht des Schrifttums (Blümich-Falk, EStG, 10. Aufl. 1971, § 15 I 7 d; Littmann, EStG, 10. Aufl. 1972, § 15 RdNr. 50; Lenski-Steinberg, GewStG, 4. Aufl., § 2 Anm. 52 S. 149).
  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
    Es hat sich deshalb, wie die Regelungen im Gewerbesteuergesetz, Einkommensteuergesetz und in der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung zeigen, einen eigenen Begriff des Gewerbebetriebes geschaffen, der von dem verwaltungsrechtlichen Gewerbebegriff der Gewerbeordnung verschieden ist (vgl. Urteil des I. Senats vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 128.64 -, DÖV 1967, 495 = MDR 1967, 778 = GewArch. 1967, 164; ferner Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG I C 56.74 - Landmann/Rohmer/Eyermann/Fröhler, GewO, 12. Aufl., Einl. RdNr. 89).
  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 57.67

    Qualifizierung der Mindestgewerbesteuer als Steuer - Gesetzgebungsbefugnis des

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
    Dabei ist mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 57.67 (BVerwGE 32, 257 ff.) - davon auszugehen, daß diese Vorschrift, durch die das Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuerrechts vom 27. Dezember 1951 (BGBl. I S. 996) der Mindestgewerbesteuer als besondere Erhebungsart der allgemeinen Gewerbesteuer eingeführt hat, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
    Diese Merkmale des Gewerbebetriebes erweisen sich jedoch zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von der gewerblichen Tätigkeit häufig als untauglich; denn eine Vermögensverwaltung kann auch vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger selbständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht handelt und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt (so BFH, Urteil vom 11. Juli 1968, BStBl. II 1968, 775 [776]; Urteil vom 17. Januar 1973, BStBl. II 1973, 260 [261]).
  • BFH, 12.03.1964 - IV 136/61 S

    Errichtung von Häusern als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
    Das ist auch die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (insbesondere Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1971 a.a.O.; Urteil vom 12. Marz 1964; BStBl. III 1964, 364 [365] mit Zitaten; Urteil vom 18. Januar 1973, BFHE 109, 194 = BStBl. II 1973, 561) und die Ansicht des Schrifttums (Blümich-Falk, EStG, 10. Aufl. 1971, § 15 I 7 d; Littmann, EStG, 10. Aufl. 1972, § 15 RdNr. 50; Lenski-Steinberg, GewStG, 4. Aufl., § 2 Anm. 52 S. 149).
  • BFH, 11.07.1968 - IV 139/63

    Zugehörigkeit von auf eigene Rechnung vorgenommenen Ankäufen und Verkäufen von

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74
    Diese Merkmale des Gewerbebetriebes erweisen sich jedoch zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung von der gewerblichen Tätigkeit häufig als untauglich; denn eine Vermögensverwaltung kann auch vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger selbständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht handelt und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt (so BFH, Urteil vom 11. Juli 1968, BStBl. II 1968, 775 [776]; Urteil vom 17. Januar 1973, BStBl. II 1973, 260 [261]).
  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 23.10

    Auslegung; Erledigung; Freistellungsbescheid; Gewerbesteuer;

    Dazu wäre die Festsetzung eines positiven Messbetrages erforderlich (wie Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 46.74 - BVerwGE 51, 169 = Buchholz 401.5 § 17a GewStG Nr. 2).

    Dazu wäre vielmehr die Festsetzung eines positiven Messbetrages erforderlich (Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 46.74 - BVerwGE 51, 169 = Buchholz 401.5 § 17a GewStG Nr. 2 zu § 212a Abs. 1 AO a.F.; jetzt § 182 Abs. 1 i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 AO).

    Lautet ein Messbetragsbescheid dagegen auf Null (sogenannter Freistellungsbescheid), regelt er nur, dass ein Steuermessbetrag nicht festzusetzen ist (Urteil vom 8. Oktober 1976 a.a.O.; de Hesselle, in: Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, Stand: Februar 2011, § 14 Rn. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 1 S 649/21

    Kompensationszahlungen für Betriebsschließungen an Vermieter von

    Denn wegen der spezifisch ordnungsrechtlichen Zielsetzung des Gewerberechts müssen abweichende Grundsätze und gerichtliche Erkenntnisse in anderen Rechtsbereichen für die hier maßgebliche Abgrenzung von gewerblicher Tätigkeit und Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens im Rahmen des § 14 GewO zurücktreten und trifft umgekehrt das Ergebnis der Prüfung von § 14 GewO keine Aussage über die steuerrechtliche Einordnung der konkreten Vermietung (BVerwG, Urt. v. 26.01.1993, a.a.O.; ebenso BVerwG, Urt. v. 08.10.1976 - VII C 46/74 - BVerwGE 51, 169; OLG Braunschweig, Beschl. v. 06.04.1987 - Ss BZ 47/85 - MDR 1987, 959).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10884/10

    Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer; Gewerbesteuerveranlagung; im

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings in seinem Urteil vom 8. Oktober 1976 - VII C 46.74 - (BVerwGE 51, 169) ausgeführt, ein auf null lautender Messbetrag könne zwar als festsetzungsfähiger Betrag angesehen werden.
  • BVerwG, 06.05.1983 - 5 B 51.81

    Zugehörigkeit zur IHK - Prüfung des Gewerbebetriebs - Veranlagung zur

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht auch nicht von den in der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 46.74 - (BVerwGE 51, 169) und vom 24. Juni 1976 - BVerwG 1 C 56.74 - (NJW 1977, 772 [BVerwG 24.06.1976 - I C 56/74]) ab.
  • OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85

    Unterbleiben der Anzeige des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes;

    Daraus folgt, daß der gewerberechtliche Begriff des Gewerbebetriebes durch den von der Rechtsprechung der Finanzgerichte gebildeten Steuerrechtlichen Begriff des Gewerbebetriebes (für den vergleichbaren Begriff des "Geschäftsbetriebes": § 14 AO 1977) nicht berührt wird; der Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung ist mit dem Gewerbebegriff des Steuerrechts nicht identisch (vgl. BVerwG NJW 1977, 772 [BVerwG 24.06.1976 - I C 56/74] - GewA 1976, 293; NJW 1977, 691 [BVerwG 08.10.1976 - VII C 46/74] = GewA 1977, 62; Salewski in Landmann/Rohmer a.a.O. § 1 Rdn. 4; Ambs in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 GewO Rdn. 2, 2 f).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 56.78

    Klage gegen die Heranziehung zur Gewerbesteuer - Ausschluss von Einwendungen

    Allerdings setzt die Befugnis der Gemeinde zum Erlaß eines Gewerbesteuerbescheides voraus, daß ein Gewerbesteuermeßbescheid des Finanzamts, in dem die Besteuerungsgrundlagen festgestellt sind, vorliegt; diese Voraussetzung entfällt nur bei Erhebung der Mindestgewerbesteuer durch die Gemeinde nach § 17 a GewStG (vgl. BVerwGE 51, 169 [173 f.]).
  • VG Braunschweig, 13.12.1985 - 1 A 80/84

    Qualifizierung der Vermietung eines Reihenhauses als stehendes Gewerbe;

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 8.10.1976, NJW 1977, S. 691 [BVerwG 08.10.1976 - VII C 46/74] ) hat ausgeführt, daß die Verwaltungsarbeit, auf die der häufige Mieterwechsel beim Vermieten einer Ferienwohnung hinweise, ebenso wie das Streben nach einem möglichst hohen Ertrag und die stärkere Orientierung der Nutzung der Wohnräume an Angebot und Nachfrage im wirtschaftlichen Verkehr (Werbung) übliches Kennzeichen einer intensiven Vermögensverwaltung sei.
  • BVerwG, 16.06.1980 - 7 CB 46.80

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Entscheidung im vereinfachten

    Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, daß der Beklagte bei der Festsetzung der Gewerbesteuer an die Feststellung der sachlichen und persönlichen Gewerbesteuerpflicht in dem - durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. November 1971 - VIII R 1/71 - (BStBl. 1972 II S. 360) als rechtmäßig bestätigten - Gewerbesteuermeßbescheid des Finanzamts gebunden ist (vgl. §§ 212 a Abs. 3, 212 b Abs. 2 und 3, 232 Abs. 2 AO a.F.) und daß der hier maßgebliche steuerrechtliche Gewerbebegriff von dem verwaltungsrechtlichen Gewerbebegriff der Gewerbeordnung verschieden ist (vgl. Urteil des Senats vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 7 C 46.74 - [BVerwGE 51, 169/175 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 10.10.1978 - BReg. 2 Z 61/77

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Vermietung; Wohnung; Hausordnung;

    Das gleiche gilt für das Gewerbesteuerrecht (BVerwG NJW 1977, 691 [BVerwG 08.10.1976 - VII C 46/74] ; vgl. auch BFH NJW 1976, 1863).
  • VG Wiesbaden, 29.02.1980 - V/2 H 666/79

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auflagen für den Betrieb einer Erotik-Bar;

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