Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,107
BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74 (https://dejure.org/1976,107)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1976 - V C 73.74 (https://dejure.org/1976,107)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1976 - V C 73.74 (https://dejure.org/1976,107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Weihnachtsbeihilfen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 268
  • DÖV 1977, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 100.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in früheren Entscheidungen klargestellt, daß weder Artikel 120 GG, der die Verpflichtung des Bundes zur Übernahme der Kriegsfolgelasten begründet, noch das auf dieser Verfassungsnorm beruhende Erste Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz) - 1. ÜberlG - vom 28. November 1950 (BGBl. S. 773) in der hier maßgebenden Fassung vom 21. Februar 1964 (BGBl. I S. 85) die Rechtsbeziehungen zwischen den Trägern der Kriegsopferfürsorge und den Ländern regeln (BVerwGE 22, 314 [317, 318] mit weiteren Nachweisen; für Art. 120 GG ebenso BVerfGE 14, 221 [234]).

    Daß die hier maßgebenden Bestimmungen, soweit sie auf Bundesrecht verweisen, revisibel sind, steht auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 134.60 - (Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 11 = DÖV 1962, 107) und vom 10. November 1965 (BVerwGE 22, 314 [318]).

    Die in dem Urteil des Senats vom 10. November 1965 (BVerwGE 22, 314) angesprochene landesrechtliche Verweisung auf das Erste Überleitungsgesetz unterscheidet sich ebenfalls in einem wesentlichen Punkt von den hier anzuwendenden Vorschriften.

  • BVerwG, 13.01.1965 - V C 23.64

    Bemessung der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt bei Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen bei der Kriegsopferfürsorge noch stärker als bei der allgemeinen Sozialhilfe die Verhältnisse des einzelnen Falles in Betracht gezogen werden (BVerwGE 20, 141 [145]; 32, 362 [364, 365]).

    Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge anders als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der allgemeinen Fürsorge nicht gleichsam Ausnahmetatbestand, sondern Ausgangspunkt der zu gewährenden Hilfe (BVerwGE 20, 141 [145]).

  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 134.60

    Revisibilität von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften i.R.e.

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Daß die hier maßgebenden Bestimmungen, soweit sie auf Bundesrecht verweisen, revisibel sind, steht auch nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 134.60 - (Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 11 = DÖV 1962, 107) und vom 10. November 1965 (BVerwGE 22, 314 [318]).

    Gegenstand der Entscheidung vom 25. Oktober 1961 (a.a.O.) waren Ansprüche, für die das Gesetz über den Finanzausgleich in Schleswig-Holstein vom 25. Mai 1955 (GVOBl. Schi.-H. S. 113) maßgebend war.

  • BVerwG, 27.08.1969 - V C 100.68

    Lebensunterhaltshilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen bei der Kriegsopferfürsorge noch stärker als bei der allgemeinen Sozialhilfe die Verhältnisse des einzelnen Falles in Betracht gezogen werden (BVerwGE 20, 141 [145]; 32, 362 [364, 365]).
  • BSG, 20.02.1975 - 4 RJ 307/73
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Das Berufungsgericht wird schließlich auch in seine Erwägungen einbeziehen müssen, daß das Bundessozialgericht inzwischen in seinem Urteil vom 20. Februar 1975 (BSGE 39, 183) es gerade wegen der Pauschalierung der gewährten Leistung verneint hat, eine Weihnachtsbeihilfe als Pflichtleistung im Rahmen der Sozialhilfe anzusehen.
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Unterbleibt die nach § 65 Abs. 2 VwGO notwendige Beiladung eines Dritten, so liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten ist und dazu nötigt, das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62] [25]).
  • RG, 01.02.1917 - VI 366/16

    Allgem. Gütergemeinschaft; Revisibilität. BGB. § 1480. ZPO. § 743

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Damit behalten auch die bundesrechtlichen Normen, auf die Bezug genommen wird, ihre Eigenschaft als revisibles Recht (für vergleichbare Fälle ebenso BGHZ 10, 367 [371] in Bestätigung von RGZ 82, 47 [49]; 89, 360 [361]; 120, 198 [200]).
  • RG, 22.02.1928 - V 45/27

    Staatenlosigkeit vormals elsaß-lothringischer Staatsangehöriger

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Damit behalten auch die bundesrechtlichen Normen, auf die Bezug genommen wird, ihre Eigenschaft als revisibles Recht (für vergleichbare Fälle ebenso BGHZ 10, 367 [371] in Bestätigung von RGZ 82, 47 [49]; 89, 360 [361]; 120, 198 [200]).
  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65

    Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Vor allem handelt es sich bei der Erstattungspflicht des Bundes nicht lediglich um eine vorgreifliche Rechtsfrage, deren Entscheidung die Beiladung des davon berührten Dritten nicht notwendig machen mag (BVerwGE 24, 343 [BVerwG 25.08.1966 - III C 61/65] [349, 350]).
  • BVerwG, 12.12.1973 - IV C 76.71

    Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
    Das entspricht auch dem Sinn der notwendigen Beiladung (vgl. dazu BVerwG Beschluß vom 12. Dezember 1973 - BVerwG IV C 76.71 - [DVBl. 1974, 235 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 30]).
  • RG, 14.03.1913 - III 406/12

    Revisibles Recht

  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

  • RG, 14.11.1938 - V 37/38

    1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 12.73

    Grunderwerbsteuerfreiheit bei dem Erwerb eines Gebäudes - Anwendung einer

  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53

    Revisibilität einer Rechtsnorm

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Die Auslegung der Regelungen zur Abstandfläche in § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 Buchst. b BauO NRW ist revisibel, soweit die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Doppelhausbebauung in Rede steht, weil die landesrechtliche Norm an die bundesrechtliche Regelung lediglich anknüpft (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 1976 - 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268 und vom 7. Juni 2006 - 4 C 7.05 - BRS 70 Nr. 84 S. 449 f.; zum Begriff des Doppelhauses bei Auslegung des § 6 Abs. 1 BauO NW vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 - BRS 79 Nr. 95 Rn. 8).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Dazu gehört auch die Frage, ob der Inhalt der vom Gericht ermittelten landesrechtlichen Vorschrift mit Bundesrecht im Einklang steht (Urteile vom 16. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 8.01 - BVerwGE 117, 313 ; vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 und vom 4. November 1976 - BVerwG 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268 ).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die

    Für die Überprüfung durch das Revisionsgericht ist die Rechtslage hier genauso zu beurteilen wie in der Entscheidung des Senats vom 4. November 1976 - BVerwG 5 C 73.74 - (BVerwGE 51, 268 = FEVS 25, 309).

    Für derartige Fälle ist der Senat davon ausgegangen, daß die bundesrechtlichen Normen, auf die das Landesrecht Bezug nimmt, ihre Eigenschaft als revisibles Recht beibehalten (BVerwGE 51, 268 ).

    Diese Erstattungspflicht des Bundes kann sich, wie in der Entscheidung BVerwGE 51, 268 (272) näher dargelegt, nur aus unmittelbar geltendem Bundesrecht ergeben.

    In materieller Hinsicht ist das Bestehen der Erstattungspflicht des Bundes, wie der Senat in dem zitierten Urteil ebenfalls ausgeführt hat (insoweit nicht in BVerwGE 51, 268, wohl aber in FEVS 25, 309 abgedruckt), davon abhängig, daß die Weihnachtsbeihilfen als ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne der Vorschriften zur Kriegsopferfürsorge anzusehen sind.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. November 1976 (FEVS 25, 309 ) ausgeführt hat, kommt dabei entscheidende Bedeutung dem Individualisierungsgebot zu.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. November 1976 (a.a.O. S. 312) ausgeführt hat, müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Kriegsopferfürsorge noch stärker als bei der allgemeinen Sozialhilfe die Verhältnisse des einzelnen Falles in Betracht gezogen werden (BVerwGE 20, 141 ; 32, 362 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht