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   BVerwG, 31.08.1977 - 1 WB 119.77   

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BVerwG, 31.08.1977 - 1 WB 119.77 (https://dejure.org/1977,1356)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1977 - 1 WB 119.77 (https://dejure.org/1977,1356)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1977 - 1 WB 119.77 (https://dejure.org/1977,1356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Politische Plaketten - Privatkraftfahrzeuge - Soldat - Bundeswehrgelände - Truppendienstgericht - Wehrbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 5 Abs. 1; SG § 15 Abs. 1, 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 327
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen -

    Der Wehrdienstsenat habe in seiner Entscheidung vom 31. August 1977 - 1 WB 119/77 - (= BVerwGE 53, 327 ff) nämlich bereits entschieden, daß Anordnungen, mit denen Soldaten verboten werde, ihre mit politischen Plaketten oder Teilen davon versehenen Privatkraftfahrzeuge auf Bundeswehrgelände abzustellen, nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG verstoße.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es bei der Vorlage einer Rechtsfrage für die Beurteilung, ob es sich um eine solche von grundsätzlicher Bedeutung handelt, allein auf die Auffassung des vorlegenden Truppendienstgerichts an (BVerwGE 33, 323; BVerwG Beschluß vom 31. August 1977 - 1 WB 119/77 - insoweit nicht veröffentlicht).

    Zu deren Auslegung ist der Senat berechtigt (BVerwG Beschlüsse vom 18. Dezember 1968 - 1 WDB 17/68 - und vom 31. August 1977 - 1 WB 119/77 - insoweit nicht veröffentlicht).

    "aktiven" Ausübung des Grundrechts restriktiv auszulegen (BVerfGE 44, 197, 203 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerwGE 53, 327, 328) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Ein solcher Aufkleber mit aktuellem politischen Inhalt ist ein dinghaftes Propagandamittel, das seine werbende Wirkung einmal mit einem erheblichen Verbreitungseffekt erzielt und zum anderen den Eindruck erweckt, daß die vertretene politische Meinung von einer bedeutenden Anzahl von Mitbürgern geteilt wird (BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Eine solche Auslegung und das sich daraus rechtfertigende Verbot beachtet den besonderen Wertgehalt des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (BVerfGE 12, 113, 124 [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]; 44, 197, 202 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; vgl. im Ergebnis auch BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Dieser Auffassung hat sich der Senat bereits angeschlossen (BVerwGE 53, 327, 328) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Diese Werbung ist den in § 15 Abs. 2 SG genannten Beispielen gleichzusetzen (BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Durch die Verwendung des Kraftfahrzeugs als dinghaftes Werbemittel wird ein erheblicher Verbreitungseffekt erzielt, der denjenigen des persönlichen Gesprächs erheblich übersteigt (BVerwGE 53, 327, 329) [BVerwG 31.08.1977 - I WB 119/77].

    Es kann nach alledem dahinstehen, ob das Führen eines Aufklebers mit dem Text "Atomkraft - Nein Danke" an Kraftfahrzeugen innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen eine politische Betätigung "im Dienst" ist (so die Auffassung des Truppendienstgerichts Nord in seinem Beschluß vom 24. November 1977 - NZWehrr 1981, 30), ob sie unmittelbar in den Dienst hineinwirkt oder lediglich in der Freizeit erfolgt und von anderen Soldaten nur in ihrer Freizeit wahrgenommen werden kann (vgl. auch BVerwGE 53, 327 ff).

  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

    Durch die Verwendung gleichartiger Plaketten wird zudem der Eindruck vermittelt, daß die gezeigte politische Meinung von vielen geteilt wird, die dasselbe politische Ziel anstreben, und daß einheitlich für diese Meinung geworben wird (BVerwGE 53, 327 [329]; BVerwG, NJW 1982, 118 [119]).
  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 62.81

    Verbot der Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Deutschen

    Denn diese Vorschriften - Verbot der Betätigung zugunsten "einer bestimmten politischen Richtung" im Dienst (Abs. 1 Satz 1), Verbot des Wirkens "für eine politische Gruppe" und "als Vertreter einer politischen Organisation" innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen (Abs. 2 Satz 3) und Verbot der Beeinflussung von Untergebenen "für oder gegen eine politische Meinung" (Abs. 4) - sollen unverkennbar dazu dienen, der allgemeinpolitischen Betätigung der Soldaten jene Schranken aufzuerlegen, die erforderlich sind, um Störungen des Dienstbetriebs und der kameradschaftlichen Verbundenheit der Soldaten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 44, 197, 203 f. [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76]; BVerwGE 53, 327 ff.), wie sie bei der Erörterung und Vertretung der gemeinsamen wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Soldaten von vornherein nicht oder nicht mit ähnlich trennender Wirkung zu befürchten sind.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

    Zweck dieser Vorschrift ist es, die Kameradschaft und gegenseitige Achtung als unerläßliche Voraussetzungen für die Disziplin und Funktionsfähigkeit der Truppe unbedingt zu gewährleisten (vgl. Beschluß vom 31. August 1977 - BVerwG 1 WB 119.77 - <BVerwGE 53, 327 [f.]>).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99

    Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu

    § 15 Abs. 1 Satz 1 SG stellt jedoch ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG und damit eine zulässige Beschränkung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG dar (BVerfGE 28, 282 [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] [291 ff.]; 44, 197 [201 f.]; Beschlüsse vom 31. August 1977 - BVerwG 1 WB 119.77 - <BVerwGE 53, 327 [insoweit nicht veröffentlicht]>, vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - < BVerwGE 73, 237 [f.]>, vom 18. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 57.80 - und vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 28.86 - <NZWehrr 1989, 80 [f.]>).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 1 WB 30.84

    Erstattungsfähigkeit von durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule

    Nach der insoweit maßgeblichen Auffassung des Truppendienstgerichts ist sie auch von grundsätzlicher Bedeutung und für die zu treffende Entscheidung erheblich (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 31. August 1977 - 1 WB 119/77 - und vom 22. Februar 1984 - 1 WB 72/83).
  • BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer

    Die insofern gebotene Befassung mit der einschlägigen Rechtsprechung zu § 15 Abs. 1 SG (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 657/68 - BVerfGE 28, 282 und Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ; BVerwG, Beschluss vom 31. August 1977 - 1 WB 119.77 - BVerwGE 53, 327 ff.) lässt die Beschwerde jedoch vermissen.
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