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   BVerwG, 29.04.1977 - IV C 39.75   

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https://dejure.org/1977,3
BVerwG, 29.04.1977 - IV C 39.75 (https://dejure.org/1977,3)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1977 - IV C 39.75 (https://dejure.org/1977,3)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1977 - IV C 39.75 (https://dejure.org/1977,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 10; BBauG § 34
    Außerkrafttreten einer bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 5
  • NJW 1977, 2325
  • MDR 1977, 957
  • DVBl 1977, 768
  • DÖV 1978, 142
  • BauR 1977, 248
 
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Wird zitiert von ... (483)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 = juris Rn. 35, und vom 17. Juni 1993 - 4 C 7.91 -, NVwZ 1994, 281 = juris Rn. 19, sowie Beschlüsse vom 17. Februar 1997 - 4 B 16.97 -, BRS 59 Nr. 55 = juris Rn. 4, vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 -, BRS 66 Nr. 2 = juris Rn. 4, und vom 9. Oktober 2003 - 4 B 85.03 -, BRS 66 Nr. 52 = juris Rn. 9; OVG NRW, Urteile vom 20. Februar 2004 - 10 A 4840/01 -, BRS 67 Nr. 84 = juris Rn. 42 ff., vom 18. Februar 2010 - 10 A 2472/08 -, BRS 76 Nr. 140 = juris Rn. 37, und vom 22. März 2011 - 2 A 371/09 -, juris Rn. 94.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Die Existenz der baurechtlich genehmigten Autolackiererei in dem festgesetzten allgemeinen Wohngebiet macht den Bebauungsplan nicht funktionslos, auch nicht teilweise in bezug auf das Grundstück der Klägerin; denn die Existenz der Lackiererei schafft, selbst wenn sie ein Wohnen auf dem Nachbargrundstück wegen Gesundheitsgefahren ausschließen würde, keinen Zustand, der eine Verwirklichung des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5 (8 ff.) [BVerwG 29.04.1977 - IV C 39/75]; BVerwG, Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41-43.89 - BVerwGE 85, 273 (282 f.)).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Abgesehen von dem - nach dem festgestellten Sachverhalt indes hier nicht in Betracht zu ziehenden - Fall, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage funktionslos geworden sein kann (vgl. hierzu für Festsetzungen eines Bebauungsplans BVerwGE 54, 5), hat die Bauleitplanung, nur weil die beplante Fläche tatsächlich nicht mehr zu Bahnzwecken benutzt werden soll und vom bisherigen Planungsträger auch nicht mehr in Anspruch genommen wird, nicht etwa schon aus sich heraus die rechtliche Wirkung, den durch Planfeststellung oder in anderer Weise begründeten speziellen Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage aufzuheben (vgl. § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 BauGB; vgl. dazu Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2 = DVBl. 1988, 499 und vom 28. November 1988 - BVerwG 4 B 212.88 -).
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