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   BVerwG, 26.01.1978 - II C 66.73   

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BVerwG, 26.01.1978 - II C 66.73 (https://dejure.org/1978,572)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1978 - II C 66.73 (https://dejure.org/1978,572)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - II C 66.73 (https://dejure.org/1978,572)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 186
  • NJW 1978, 1643
  • DVBl 1978, 606
  • DÖV 1978, 926
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - 1 B 1260/14

    Akteneinsichtsrecht eines Beamten in eine E-Mail der Vorgesetzten an das

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1978 - 2 C 66.73 -, BVerwGE 55, 186 = NJW 1978, 1643 = juris, Rn. 25 (zur Einsicht in Sicherheitsakten).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    An diesem gebotenen Zusammenhang fehlt es, wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, wenn nämlich diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (BVerwGE 12, 296 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58] [299 f.]; 15, 3 [14]; 36, 134 [138]; 49, 89 [90]; 55, 186 [189 ff.] mit weiteren Nachweisen).

    Dementsprechend sind unter anderem nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 55, 186 [BVerwG 26.01.1978 - 2 C 66/73]) Sicherheitsakten keine Personalakten, weil sie zu einem solchem, dem konkreten Beamtenverhältnis "fremden", von ihm sachlich zu trennenden Zweck angelegt worden sind, auch wenn sie die persönlichen oder die dienstlichen Verhältnisse des Beamten tatsächlich berühren können.

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Es handele sich nicht mehr nur um Schriftstücke über die Personalplanungen, die in einem bloßen tatsächlichen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stünden und ausschließlich der behördeninternen Vorbereitung und Durchführung von Aufgaben des Dienstherrn dienten, mithin dem Einsichtsrecht nicht unterlägen (BVerwGE 55, 186 [191]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, " wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, "wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

    Die Verneinung eines Akteneinsichtsrechts gemäß § 113 Abs. 5 LEG bedeutet nicht, daß der Kläger rechtlich schutzlos wäre (vgl. BVerwGE 55, 186 [191 f.]).

    Der Senat hat übrigens im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen von Beamten ausgeführt, daß der Dienstherr dem Beamten, falls er auf Grund seiner - nicht zu den Personalakten zu nehmenden - Erkenntnisse dienstlich nachteilige Folgerungen ziehen will, jedenfalls soviel offenbaren müsse, daß der Beamte seine Rechte sachgemäß wahren könne (BVerwGE 55, 186 [192]).

  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Trotz dieser tatsächlichen Folgewirkungen für den Beamten/Soldaten ist die Entziehung des Sicherheitsbescheides nach ihrem objektiven Sinngehalt jedoch als eine ausschließlich innerdienstliche Organisationsmaßnahme anzusehen (vgl. hierzu BVerwGE 55, 186 , sowie BVerwGE 60, 144 ).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

    Die Zweckbestimmung wiederum geht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum materiellen Personalaktenbegriff zurück, die es dem Dienstherrn versagen soll, das Einsichtsrecht des Beamten durch organisatorische Zuordnung von Vorgängen zu bestimmten Aktenbeständen (Personalakten im formellen Sinne) zu begründen oder zu begrenzen (vgl. BVerwGE 55, 186, 190; 59, 355, 357; 67, 300, 302; zum hier nicht maßgeblichen, durch § 117 Abs. 1 Satz 3 Sächs. BeamtenG abgeschafften, fakultativen Personalaktenbegriff vgl. BVerwG ZBR 1991, 272).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Damit werde gegen die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 26. Januar 1978, NJW 1978, 1643 [BVerwG 26.01.1978 - 2 C 66/73], verstoßen, der Dienstherr müsse dem Bediensteten bei nachteiligen Maßnahmen wenigstens so viel offenbaren, daß er seine Rechte sachgemäß wahren könne.
  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

    Vorgänge gehören dann nicht zu den Personalakten, wenn der Zweck, zu welchem sie angelegt worden sind, außerhalb des durch das konkrete Dienstverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, nämlich wenn diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (vgl. z. B. BVerwGE 12, 296, 300; BVerwGE 36, 134, 138 [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]; BVerwGE 55, 186, 190; BVerwGE 59, 355, 357 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 11.83 - Buchholz 237.7 § 102 LBG NW Nr. 7; BVerwGE 67, 300, 302).
  • VG Berlin, 29.06.1984 - 5 A 66.84
    Zweck der Personalakte ist es, ein lückenloses Bild der Entstehung und Entwicklung des Dienstverhältnisses als historischen Geschehensablauf zu geben (vgl. BVerwGE 55, 186, 190).

    Er hat zuvor ihren Inhalt dem Beamten - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - bekanntzugeben und ihn zu Tatsachenbehauptungen zu hören (vgl. BVerwGE 55, 186, 189 ff., 192).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13

    Entfernung von Beurteilungsbeiträgen bzgl. Beamten aus einer Sammelakte

    Der Zweck der Personalakte besteht darin, ein möglichst vollständiges Bild über den beruflichen Werdegang und insoweit über die Persönlichkeit des Beamten oder Richters zu geben, um daraus Erkenntnisse für den sachgemäßen Personaleinsatz und eine effektive Personalplanung zu gewinnen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.1.1976 - BVerwG II C 66.73 -, juris Rn. 23).
  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Fortsetzung einer Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang; Titelumschreibung

  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90

    Aufnahme privater Schreiben bzgl. dienstlicher Vorgänge und Bereiche in die

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die

  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 5.85

    Ausmaß des Entfernungsanspruchs von Vorgängen aus der Personalakte -

  • VG München, 05.02.2015 - M 5 E 14.4380

    Akteneinsicht; personenbezogene Daten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1982 - 2 A 47/82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • VG Darmstadt, 17.11.1978 - III E 8/78

    Einsichtnahme und anschließende Vernichtung von geführten Kriminalakten;

  • VG München, 25.07.2019 - M 12 K 18.2915

    Unzulässige Leistungsklage auf Versorgungsleistungen

  • VG Koblenz, 30.04.1980 - 6 K 117/79

    Anspruch auf Rücknahme einer gegenüber einem Beamten ausgesprochenen Ermahnung ;

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 18.05.1979 - VK 4/78
  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 18.05.1979 - VK 4/78
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