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   BVerwG, 10.04.1978 - VI C 27.77   

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BVerwG, 10.04.1978 - VI C 27.77 (https://dejure.org/1978,30)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1978 - VI C 27.77 (https://dejure.org/1978,30)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1978 - VI C 27.77 (https://dejure.org/1978,30)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe - Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes - Anspruch auf entstandene Rechtsanwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 299
  • NJW 1978, 1988
  • DVBl 1978, 630
 
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Wird zitiert von ... (202)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
    Wie schon in BVerwGE 17, 245 in bezug auf § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO entschieden worden ist, ist die Vertretung eines Kriegsdienstverweigerers durch einen Rechtsanwalt im Vorverfahren in der Regel notwendig.

    Zur Begründung wird in BVerwGE 17, 245, 246 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 14/63] ausgeführt:.

    Der erkennende Senat hält die entsprechende Anwendung dieser Grundsätze aus den in BVerwGE 17, 245 angeführten Gründen auch in denjenigen Kriegsdienstverweigerungsverfahren für angemessen, denen sich ein gerichtliches Verfahren nicht anschließt (sog. isolierte Vorverfahren).

  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71

    Ausschluss der Schadensfeststellung bei Nichtantrittsschäden -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in BVerwGE 44, 130 (133) [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71] unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz den Gesetzgeber nicht nötigt, bei einer Neuregelung auf die Einführung von Stichtagen zu verzichten, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluß von Ansprüchen abhängt.

    Da § 80 Abs. 1 VwVfG auch den Antragstellern in Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstmals eine Erstattung der Kosten eines erfolgreich beendeten Vorverfahrens zubilligt, liegt auch keine dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderlaufende belassende Rückwirkung in bestehende Rechtspositionen vor (vgl. BVerwGE 44, 130 [135]).

  • BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77

    Rechtsmittelbelehrung - Nichtzulassungsbeschwerde - Protokoll des Urkundsbeamten

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
    In diesem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, daß der für sonstige Wehrpflichtsachen zuständige 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 6. März 1978 - BVerwG 8 B 60.77 - ersichtlich davon ausgegangen ist, das Musterungsverfahren werde erst mit dem Erlaß des schriftlichen Widerspruchsbescheides abgeschlossen.
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
    Der erkennende Senat hat auch in anderen Zusammenhängen zur Begründung seiner Entscheidung schon auf Rechtsgrundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurückgegriffen (vgl. z.B. Urteil vom 1. Februar 1978 - BVerwG 6 C 9.77 -).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 46.70

    Anzuwendendes Recht bei der Zustellung von Widerspruchsbescheiden - Kompetenz des

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
    Diese Frage hängt mit der in der Prozeßrechtslehre noch nicht gänzlich geklärten Funktion des Widerspruchsverfahrens zusammen (vgl. dazu u.a. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 46.70 - [Buchholz 310 § 73 VwGO Nr. 7]; Kopp, VwGO, Vorbem. vor § 68; derselbe Kopp, VwVfG, Vorbem. vor § 9; v. Mutius, Das Widerspruchsverfahren der VwGO als Verwaltungsverfahren und Prozeßvoraussetzung, 1969, S. 211, 232; Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 1977, S. 9, 10; Obermayer, Verwaltungsverfahren - Festschrift zum 50-jährigen Bestehen des Richard Boorberg Verlags, 1977, S. 111 ff. [131, 132]; Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 1977, S. 186).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
    Diese verwaltungsverfahrensrechtliche Relevanz der angeführten Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes kann jedenfalls in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. auch BVerwGE 34, 155 [157]) bei der Beantwortung der Frage, ob ein "noch nicht abgeschlossenes" Vorverfahren im Sinne des § 96 Abs. 4 VwVfG gegeben ist, nicht außer Betracht gelassen werden.
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Denn die Aufgabe der Behörde war mit der ordnungsgemäßen Zustellung des Widerspruchsbescheides beendet, das Widerspruchsverfahren damit abgeschlossen (vgl. BVerwGE 55, 299 [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77]; Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 1977, § 24 II, S. 208).

    Das Widerspruchsverfahren ist mit der wirksamen Zustellung des Widerspruchsbescheides abgeschlossen (vgl. BVerwGE 55, 299 [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77]; Weides, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 118.98

    Kosten des Vorverfahrens; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten; Einholung von

    Hieran wurde auch für die Fälle des § 80 Abs. 2 VwVfG ("isoliertes Vorverfahren") festgehalten (Urteil vom 10. April 1978 BVerwG 6 C 27.77 - BVerwGE 55, 299, 306 f.).

    Für die in Kriegsdienstverweigersachen ergangenen Entscheidungen war wesentlich, daß in Verfahren dieser Art angesichts der Schwierigkeiten der Gesetzesanwendung und der meist auf subjektivem Gebiet liegenden Sachaufklärung die Notwendigkeit der förmlichen Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren zwecks sachgerechter Wahrnehmung der Rechte des Wehrpflichtigen in aller Regel nicht verneint werden kann (Urteil vom 6. Dezember 1963 a.a.O. S. 246; Urteil vom 10. April 1978 a.a.O.; ebenso Urteil vom 18. April 1988 BVerwG 6 C 41.85 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 26 S. 21).

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Die Klage richtet sich vielmehr gegen eine zusätzliche selbständige Beschwer der Bundesrepublik Deutschland durch den Widerspruchsbescheid (vgl. § 79 Abs. 2 VwGO; Urteile vom 6. Dezember 1963, a.a.O. S. 249 und vom 10. April 1978 - BVerwG 6 C 27.77 - BVerwGE 55, 299 ; Beschluß vom 1. August 1969, a.a.O. S. 347).
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