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   BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78   

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BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78 (https://dejure.org/1978,248)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1978 - 6 P 2.78 (https://dejure.org/1978,248)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - 6 P 2.78 (https://dejure.org/1978,248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission - Bewerbern für höheren Dienst - Prüfung - Mitbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 151
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 1.60

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Mitwirkung auf den eigentlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    In diesen Fällen wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 12.65 - (Buchholz 238.34 § 61 PersVG Hamburg Nr. 1 = PersV 1967, 275 - ZBR 1967, 274) ausgeführt hat, die beteiligungspflichtige Maßnahme in zwei Vorgänge aufgespalten, wobei bereits der erste Vorgang eine Vorentscheidung über die beabsichtigte Maßnahme ist, so - wie in dem genannten Beschluß - die vorläufige Bestellung eines Lehrers zum Schulleiter als Vorentscheidung über die spätere Beförderung, die eine Beförderung vorbereitende Versetzung oder Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens (vgl. BVerwGE 13, 291 [295]) - die letztere Maßnahme unterliegt jetzt nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Mitbestimmung -, die probeweise Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit als Vorentscheidung über die Höhergruppierung (BVerwGE 15, 212 [214]) - jetzt § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (zur vorübergehenden Übertragung s. hingegen BVerwGE 54, 92) - sowie die ebenfalls als Vorentscheidung zu wertende Auswahl von Beschäftigten an Beförderungslehrgängen (Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - [Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1 - PersV 1962, 258], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - [BVerwGE 26, 185, 194], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 18.66 - [Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4 = PersV 1968, 278]) - jetzt: § 75 Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG -.

    Etwas anderes besagt auch nicht der Beschluß vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 1.60 - (BVerwGE 13, 291), der sich mit dem Umfang der damals in § 57 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG 1955 - geregelten Informationspflicht, nicht aber mit dem Zeitpunkt befaßt, in dem sie erfüllt werden muß.

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    Die Auswahl unter den Stellenbewerbern ist allein Sache des zuständigen Dienststellenleiters (so auch zum vergleichbaren § 99 Abs. 1 BetrVG BAG, Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - [DB 1978, 2320]).
  • BVerwG, 24.10.1969 - VII P 14.68

    Erstattung von Reisekosten bei Besuch erkrankter Bediensteter - Betreuungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    Er wird durch das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht erweitert; dieses bestimmt vielmehr, wie die Beteiligung, die in den §§ 75 bis 81 BPersVG festgelegt ist, von beiden Seiten durchzuführen und wie die allgemeinen Aufgaben (§ 68 BPersVG) wahrzunehmen sind (so schon BVerwGE 34, 143 [145]).
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 3.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    In diesen Fällen wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 12.65 - (Buchholz 238.34 § 61 PersVG Hamburg Nr. 1 = PersV 1967, 275 - ZBR 1967, 274) ausgeführt hat, die beteiligungspflichtige Maßnahme in zwei Vorgänge aufgespalten, wobei bereits der erste Vorgang eine Vorentscheidung über die beabsichtigte Maßnahme ist, so - wie in dem genannten Beschluß - die vorläufige Bestellung eines Lehrers zum Schulleiter als Vorentscheidung über die spätere Beförderung, die eine Beförderung vorbereitende Versetzung oder Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens (vgl. BVerwGE 13, 291 [295]) - die letztere Maßnahme unterliegt jetzt nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Mitbestimmung -, die probeweise Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit als Vorentscheidung über die Höhergruppierung (BVerwGE 15, 212 [214]) - jetzt § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (zur vorübergehenden Übertragung s. hingegen BVerwGE 54, 92) - sowie die ebenfalls als Vorentscheidung zu wertende Auswahl von Beschäftigten an Beförderungslehrgängen (Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - [Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1 - PersV 1962, 258], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - [BVerwGE 26, 185, 194], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 18.66 - [Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4 = PersV 1968, 278]) - jetzt: § 75 Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG -.
  • BVerwG, 11.10.1972 - VII P 2.72

    Ausschreibung eines G-11-Dienstpostens bei der Generalvertretung der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    Darüber hinaus könnte eine - hier nicht gegebene - Mitbestimmung nur dazu führen, daß der Personalrat in seiner Gesamtheit sie ausüben müßte und sie nicht einem seiner Mitglieder zur Wahrnehmung übertragen könnte (vgl. BVerwGE 41, 30 [33]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1977 - 5 A 6/77

    Beteiligung des Personalrats bei der Einstellung in den juristischen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    Das gilt auch, wenn die Auswahlkommission Beamte des gehobenen Dienstes oder Angestellte zur Zulassung für die Laufbahn des höheren Dienstes oder zur Höhergruppierung in dem höheren Dienst entsprechende Tarifgruppen vorschlägt (Vergleiche OVG Koblenz, 27.06.1977, 5 A 6/77, RiA 1978, 69).
  • BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    In diesen Fällen wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 12.65 - (Buchholz 238.34 § 61 PersVG Hamburg Nr. 1 = PersV 1967, 275 - ZBR 1967, 274) ausgeführt hat, die beteiligungspflichtige Maßnahme in zwei Vorgänge aufgespalten, wobei bereits der erste Vorgang eine Vorentscheidung über die beabsichtigte Maßnahme ist, so - wie in dem genannten Beschluß - die vorläufige Bestellung eines Lehrers zum Schulleiter als Vorentscheidung über die spätere Beförderung, die eine Beförderung vorbereitende Versetzung oder Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens (vgl. BVerwGE 13, 291 [295]) - die letztere Maßnahme unterliegt jetzt nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Mitbestimmung -, die probeweise Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit als Vorentscheidung über die Höhergruppierung (BVerwGE 15, 212 [214]) - jetzt § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (zur vorübergehenden Übertragung s. hingegen BVerwGE 54, 92) - sowie die ebenfalls als Vorentscheidung zu wertende Auswahl von Beschäftigten an Beförderungslehrgängen (Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - [Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1 - PersV 1962, 258], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - [BVerwGE 26, 185, 194], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 18.66 - [Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4 = PersV 1968, 278]) - jetzt: § 75 Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG -.
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    In diesen Fällen wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 12.65 - (Buchholz 238.34 § 61 PersVG Hamburg Nr. 1 = PersV 1967, 275 - ZBR 1967, 274) ausgeführt hat, die beteiligungspflichtige Maßnahme in zwei Vorgänge aufgespalten, wobei bereits der erste Vorgang eine Vorentscheidung über die beabsichtigte Maßnahme ist, so - wie in dem genannten Beschluß - die vorläufige Bestellung eines Lehrers zum Schulleiter als Vorentscheidung über die spätere Beförderung, die eine Beförderung vorbereitende Versetzung oder Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens (vgl. BVerwGE 13, 291 [295]) - die letztere Maßnahme unterliegt jetzt nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Mitbestimmung -, die probeweise Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit als Vorentscheidung über die Höhergruppierung (BVerwGE 15, 212 [214]) - jetzt § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (zur vorübergehenden Übertragung s. hingegen BVerwGE 54, 92) - sowie die ebenfalls als Vorentscheidung zu wertende Auswahl von Beschäftigten an Beförderungslehrgängen (Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - [Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1 - PersV 1962, 258], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - [BVerwGE 26, 185, 194], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 18.66 - [Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4 = PersV 1968, 278]) - jetzt: § 75 Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG -.
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 12.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    In diesen Fällen wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 12.65 - (Buchholz 238.34 § 61 PersVG Hamburg Nr. 1 = PersV 1967, 275 - ZBR 1967, 274) ausgeführt hat, die beteiligungspflichtige Maßnahme in zwei Vorgänge aufgespalten, wobei bereits der erste Vorgang eine Vorentscheidung über die beabsichtigte Maßnahme ist, so - wie in dem genannten Beschluß - die vorläufige Bestellung eines Lehrers zum Schulleiter als Vorentscheidung über die spätere Beförderung, die eine Beförderung vorbereitende Versetzung oder Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens (vgl. BVerwGE 13, 291 [295]) - die letztere Maßnahme unterliegt jetzt nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Mitbestimmung -, die probeweise Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit als Vorentscheidung über die Höhergruppierung (BVerwGE 15, 212 [214]) - jetzt § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (zur vorübergehenden Übertragung s. hingegen BVerwGE 54, 92) - sowie die ebenfalls als Vorentscheidung zu wertende Auswahl von Beschäftigten an Beförderungslehrgängen (Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - [Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1 - PersV 1962, 258], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - [BVerwGE 26, 185, 194], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 18.66 - [Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4 = PersV 1968, 278]) - jetzt: § 75 Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG -.
  • BVerwG, 10.02.1967 - VII P 18.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78
    In diesen Fällen wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 12.65 - (Buchholz 238.34 § 61 PersVG Hamburg Nr. 1 = PersV 1967, 275 - ZBR 1967, 274) ausgeführt hat, die beteiligungspflichtige Maßnahme in zwei Vorgänge aufgespalten, wobei bereits der erste Vorgang eine Vorentscheidung über die beabsichtigte Maßnahme ist, so - wie in dem genannten Beschluß - die vorläufige Bestellung eines Lehrers zum Schulleiter als Vorentscheidung über die spätere Beförderung, die eine Beförderung vorbereitende Versetzung oder Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens (vgl. BVerwGE 13, 291 [295]) - die letztere Maßnahme unterliegt jetzt nach § 76 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Mitbestimmung -, die probeweise Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit als Vorentscheidung über die Höhergruppierung (BVerwGE 15, 212 [214]) - jetzt § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG (zur vorübergehenden Übertragung s. hingegen BVerwGE 54, 92) - sowie die ebenfalls als Vorentscheidung zu wertende Auswahl von Beschäftigten an Beförderungslehrgängen (Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG 7 P 4.61 - [Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1 - PersV 1962, 258], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 6.66 - [BVerwGE 26, 185, 194], Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 7 P 18.66 - [Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4 = PersV 1968, 278]) - jetzt: § 75 Abs. 3 Nr. 7, § 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG -.
  • BVerwG, 20.07.1962 - VII P 4.61
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Sie festzustellen ist allein Sache der Einstellungsbehörde, weil sie sich dabei in dem ihr zustehenden Rahmen bewegt und sich außerdem im Stadium der Willensbildung befindet, an dem die Personalvertretung nicht beteiligt ist (s. Beschluß des Senatsvom 6. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 2.78 -[BVerwGE 57, 151 [BVerwG 06.12.1978 - 6 P 2/78] = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 6 = ZBR 1979, 240 = PersV 1979, 504]).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 8 B 61.13

    Nachweis besonderer Sachkunde gemäß § 36 GewO

    Das Urteil vom 6. Dezember 1978 (BVerwG 6 P 2.78 - BVerwGE 57, 151 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 6) und der Beschluss vom 25. März 2009 (BVerwG 6 P 8.08 - BVerwGE 133, 289 = Buchholz 250 § 80 BPersVG Nr. 3) beschäftigen sich mit dem Prüfungsbegriff des § 80 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 P 8.08

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei Prüfungen; Beratungen der

    In diesem Sinne hatte der Senat noch im Beschluss vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 2.78 - (BVerwGE 57, 151 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 6 S. 43) ausgeführt: "Zum Wesensgehalt einer Prüfung gehört es, dass sie eine Feststellung von Leistungen und Fähigkeiten zum Gegenstand hat.
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