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   BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78   

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https://dejure.org/1979,231
BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78 (https://dejure.org/1979,231)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1979 - 6 P 48.78 (https://dejure.org/1979,231)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1979 - 6 P 48.78 (https://dejure.org/1979,231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck der Beteiligung des Personalrats an der Einstellung von Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 1, 5, § 77 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 280
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.02.1975 - 5 AZR 159/74

    Sonderzuwendungen: Anspruch bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Vollendung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78
    Deshalb wird unter Beachtung des für die Auslegung maßgebenden Willens der Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis ohne zeitliche und rechtliche Unterbrechung fortgesetzt (vgl. auch BAG AP Nr. 1 zu § 63 MTL II).

    Die Bedenken, die Fieberg gegen die genannte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erhoben hat, die eine Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus betraf (s. Anm. zu AP Nr. 1 zu § 63 MTL II), treffen jedenfalls bei einem Verlängerungsvertrag nicht zu, der das Arbeitsverhältnis inhaltlich unverändert fortbestehen läßt.

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 79/75

    Tarifvertrag - Arbeitsverhältnis - ALtersgrenze - Einstellung - Arbeitsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78
    Der Senat befindet sich mit dieser Auffassung in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht, das im Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 79/75 - (DB 1978, 2319) die Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus als Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG angesehen, jedenfalls diese Weiterbeschäftigung aber nach Sinn und Zweck der Vorschrift einer Einstellung gleichgesetzt hat.
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78
    So ist schon früher angenommen worden, daß die mit der Einstellung verbundene Eingruppierung des Arbeitnehmers auch ohne ausdrückliche Regelung von der Mitbestimmung des Personalrats erfaßt wird (BVerwGE 50, 176 [180]).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Trotz vorangegangener Eingliederung hat es allerdings auch die Verlängerung und die Entfristung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als neue mitbestimmungspflichtige Vorgänge und somit als "Einstellung" gewertet (siehe Beschluß vom 13. Februar 1979 BVerwG 6 P 48.78 BVerwGE 57, 280; Beschluß vom 1. Februar 1989 BVerwG 6 P 2.86 Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7).
  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Einsätzen löst jeder von ihnen die Mitbestimmung aus (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 24; vgl. zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 10 und vom 23. März 1999 a.a.O. S. 349 bzw. S. 2).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht deshalb die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages als mitbestimmungspflichtige Einstellung an (BVerwGE 57, 280).
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