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   BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 8.78   

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https://dejure.org/1979,826
BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 8.78 (https://dejure.org/1979,826)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1979 - 5 C 8.78 (https://dejure.org/1979,826)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1979 - 5 C 8.78 (https://dejure.org/1979,826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Pflegezulage nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Anspruch auf Gewährung von Landesblindengeld - Ausschluss der Erhöhung der Pflegezulage durch die Gewährung von Landesblindengeld - Pflegebedürftigkeit eines Blinden - Erblindung eines auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 265
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 8.78
    Die Frage, ob es sich bei der Blindenhilfe nach § 67 BSHG materiell noch um Sozialhilfe, also um eine Hilfe zur Überwindung einer Notlage handelt, oder ob sie ihrer Ausgestaltung nach, die sie von Novellierung zu Novellierung des § 67 BSHG zunehmend erhalten hat, faktisch inzwischen Versorgungscharakter hat, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (dazu Schellhorn/Jirasek/Seipp, Das-Bundessozialhilfegesetz, 8. Aufl., § 67 Rdnr. 31; vgl. auch "Vorschläge zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe", ausgearbeitet und herausgegeben vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, 1976, S. 49 f. und Urteil des Senats vom 4. November 1976 - BVerwGE 51, 281).
  • BVerwG, 23.05.1958 - IV C 350.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 8.78
    Gebrechen im Sinne des Lastenausgleichsrechts ist ein anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der in der Regel keiner heilenden Behandlung bedarf (Urteil vom 23. Mai 1958 - BVerwG 4 C 350.56 - Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 31).
  • BVerwG, 23.09.1960 - IV C 214.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 8.78
    Allerdings führt ein festgestelltes Gebrechen allein u.U. noch nicht dazu, daß der Berechtigte nicht mehr in der Lage ist, die Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe vorzunehmen; vielmehr wird oft erst das Zusammentreffen mehrerer Gebrechen zu einem Gesamtzustand des Berechtigten führen, der seine Pflegebedürftigkeit begründet (vgl. Urteil vom 23. September 1960 - BVerwG 4 C 214.59 - ZLA 1961, 60 -).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Während die Sozialhilfe der Sicherung des Lebensunterhaltes dient (§ 1 Abs. 1 BSHG/§ 1 Satz 1 und 2 SGB XII), dient das Landesblindengeld nach § 1 Abs. 1 GHBG des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 25. November 1997 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW 1997, 430) dem Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen (vgl BVerwGE 58, 265 ff).
  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel -

    Zu den Gründen, die es für den Auszubildenden unzumutbar werden lassen, seine bisherige Ausbildung fortzusetzen, kann, wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat, auch ein ernstzunehmender Neigungswandel gehören (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]sowie Urteil vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 68.82 - ).

    Sobald der Auszubildende sich Gewißheit über die fehlende Neigung für das bisher gewählte Fach verschafft hat, muß er deshalb, damit ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG bejaht werden kann, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), die erforderlichen Konsequenzen ziehen und die bisherige Ausbildung abbrechen (vgl. BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]; Urteile vom 10. Februar 1983 , vom 13. Oktober 1983 und vom 15. Mai 1986 sowie Beschlüsse vom 3. September 1987 - BVerwG 5 B 107.86 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 5 B 117.88 - .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 8 SO 146/20

    Einstellung der Gewährung eines Barbetrags bei stationärer Unterbringung;

    Der Beschwerde ist zwar zuzustimmen, dass die Blindenhilfe und auch das Landesblindengeld dem Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1979 - 5 C 8/78 - juris zum Landesblindengeld in NRW).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 16 A 292/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Blindengeld

    und H. Schellhorn, a.a.O.; Meusinger, in: Fichtner (Hrsg.), BSHG, Kommentar, § 67 Rn. 9; dahin tendierend, aber letztlich offengelassen in BVerwG, Urteil vom 6.9.1979 - 5 C 8.78 -, BVerwGE 58, 265; vgl. auch BGH, Urteil vom 24.9.1987 - III ZR 49/86 -, NJW 1988, 819 = ZfSH/SGB 1988, 141; anders etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.2.1998 - 6 S 1090/96 -, FEVS 48, 516, das von einer "besondere[n] (landesrechtliche[n]) Form der Sozialhilfe" spricht.
  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 188/00

    Ausbildungsförderung für einen anderen Ausbildungsgang; Zuständigkeit des

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  • VG Köln, 15.06.2016 - 26 K 5958/15

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Blindengeldbewilligung sowie einer Einstellung

    Derartige Mehraufwendungen, von denen die Einrichtung entlastet, können aber zum einen im Fall von pflegebedürftigen blinden Menschen in der Gewährung von Pflegeleistungen liegen, weshalb gerade die schon oben genannte Kürzungsvorschriften der § 3 Abs. 2 und 3 GHBG NRW eingeführt wurden, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1979 - 5 C 8/78 -, juris, Rdnr. 16, 19; vgl. zur Kürzung im Fall von Pflegegeldbezug OVG NRW, Beschluss vom 31.
  • BVerwG, 08.02.1989 - 5 B 150.88

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in den bezeichneten Urteilen darauf hingewiesen, daß dem Auszubildenden entsprechend seinem Ausbildungsstand und Erkenntnisvermögen zuzumuten ist, den Gründen, die einer Fortsetzung der Ausbildung entgegenstehen, rechtzeitig zu begegnen (vgl. BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]).
  • BVerwG, 10.11.1986 - 5 B 166.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Es ist danach zu fragen, ob unter Berücksichtigung der im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel und Zweck der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwGE 50, 161 [BVerwG 12.02.1976 - V C 86/74]; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]; 67, 235 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 8/80]).
  • BVerwG, 03.12.1987 - 5 B 22.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang als rechtsgrundsätzlich angeführte Frage, ob "ein Schlüsselerlebnis eines Studierenden" als wichtiger Grund für die Änderung der Fachrichtung anerkannt werden könne, hat keine Bedeutung grundsätzlicher Art. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen zu § 7 Abs. 3 BAföG allgemeine Leitlinien zur Anwendung des Begriffes wichtiger Grund entwickelt (z.B. BVerwGE 50, 161; 58, 270 [BVerwG 06.09.1979 - 5 C 8/78]; Urteil vom 15. Mai 1986 - BVerwG 5 C 138.83 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 55).
  • VG Düsseldorf, 03.08.2020 - 21 K 7498/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1979 - 5 C 8/78 -, juris Rn. 16, 19; OVG NRW, Beschluss vom 31.01.2002 - 16 A 3636/00 -, juris Rn. 21.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 12 A 267/10

    Anrechenbarkeit des Pflegegeldes auf gewährtes Blindengeld

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