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   BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78   

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BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1979,221)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1979 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1979,221)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1979 - 7 C 26.78 (https://dejure.org/1979,221)
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Parkuhr

§§ 5b, 6a StVG, Verhältnismäßigkeit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrszeichen - Aufstellungskosten - Ersatz - Kosten - Parkuhr

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Parkuhrgebühr ist gesetzesgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 326
  • ESVGH 37, 81
  • NJW 1980, 850
  • MDR 1980, 341
  • DVBl 1980, 297
  • DÖV 1980, 310
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Während Verzugs- und andere materiellrechtliche Zinsen in den der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterfallenden Gebieten des öffentlichen Rechts grundsätzlich nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung gewährt werden (vgl. BVerwGE 14, 3; 15, 81; 21, 44; 37, 239 ; 48, 133 ; 58, 326; 71, 93; 80, 334 ; 81, 312 ; 96, 45 ), ist die Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von Prozesszinsen - wie eingangs dargelegt - grundsätzlich anders: Prozesszinsen sind nur dann ausgeschlossen, wenn das einschlägige Fachrecht eine Regelung enthält, die den allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts außer Kraft setzt (vgl. zuletzt BVerwGE 107, 304 ).
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 3 Ss OWi 576/05

    Parkuhr; Parkautomat, funktionsbereit; keine Erteilung des Parkscheins

    Die Parkuhr bzw. der Parkschein begründet als Verkehrseinrichtung (§ 43 Abs. 1 StVO) nach herrschender Rechtsauffassung für die auf ihnen angegebenen Zeiten ein eingeschränktes Halteverbot, das nach § 13 Abs. 1 StVO - abgesehen von der Sonderregelung für das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen in Abs. 3 - an Parkuhren "nur während des Laufs der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, und nur für die Dauer der zulässigen Parkzeit" aufgehoben ist (vgl. BGH NJW 1983, 1071; BVerwG NJW 1980, 850; Jagusch/Henschel Straßenverkehrsrecht 37. Aufl., Rdnr. 8 zu § 13 StVO; Cramer, Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Bd. 1, § 13 StVO, Rdnr. 19).
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, dass die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur nach Lösen eines Parkscheins zu den vorgegebenen Zeiten zu parken, dessen verkehrsregelnde Funktion beeinträchtigt, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (BVerwGE 58, 326; BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, MDR 1984, 255).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Die Parkuhr als Verkehrseinrichtung (§ 43 Abs. 1 StVO) begründet ein modifiziertes Haltverbot des Inhalts, daß entsprechend der Regelung des § 13 StVO nur zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen oder während des Laufens der Uhr gehalten werden darf, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/79] sowie zu § 16 Abs. 3 StVO 1956 das Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 166.66 - BVerwGE 32, 204 [BVerwG 20.06.1969 - VII C 166/66]; ebenso BGH, NJW 1983, 1071 [BGH 25.01.1983 - 4 StR 636/82]; vgl. ferner BVerfG, NJW 1965, 2395).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass die (Bundes-)Gebührenordnung in ihren damals anzuwendenden früheren Fassungen auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 84 Abs. 1 GG a.F. letzter Halbsatz (... soweit ... Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen) und seiner Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG beruhe (Urteile vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 = Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 3 S. 9 f. und vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 2 S. 3).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Entscheidend ist, daß die Mißachtung der Parkuhr wesentlich deren verkehrsregelnde Funktion beeinträchtigt, durch Anordnung des zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen (BVerwGE 58, 326 [331]).
  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12

    Abschleppkosten (Taxenstand)

    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, dass die Missachtung der von dem Parkscheinautomaten ausgehenden Anordnung, nur nach Lösen eines Parkscheins zu den vorgegebenen Zeiten zu parken, dessen verkehrsregelnde Funktion beeinträchtigt, durch Anordnung zeitlich begrenzten Parkens knappen Parkraum möglichst vielen Kraftfahrern zur Verfügung zu stellen ( BVerwGE 58, 326.
  • BGH, 25.01.1983 - 4 StR 636/82

    Höchstzulässige Parkdauer für das Parken an einer defekten Parkuhr - Möglichkeit

    Die durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts vom 14. März 1956 (BGBl. I 199) in die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 16 Abs. 3) eingeführte Parkuhr hat ihre Rechtsgrundlage in § 6 Abs. 1 Nr. 1 StVG i.d.F.v. 23. Juni 1970 (BGBl. I 805) i.Verb.m. §§ 13 Abs. 1, 45 Abs. 1 StVO vom 16. November 1970 (BGBl. I 1565; vgl. BVerwG NJW 1980, 850 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/78]; BayObLG NJW 1978, 1274).

    Sie begründet als Verkehrseinrichtung (§ 43 Abs. 1 StVO) nach herrschender Rechtsauffassung für die auf ihr angegebenen Zeiten ein eingeschränktes ("modifiziertes") Halteverbot, das nach § 13 Abs. 1 StVO in der geltenden Fassung der Änderungsverordnung vom 21. Juli 1980 (BGBl. I 1060) - abgesehen von der Sonderregelung für das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen in Absatz 3 - nur "während des Laufens der Uhr" und nur "für die Dauer der zulässigen Parkzeit" aufgehoben ist (vgl. BVerwG NJW 1980, 850 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/78]; Cramer, Straßenverkehrsrecht, a.a.O. Rdn. 10, 12, 18; Drees/Kuckuk/Werny, Straßenverkehrsrecht, a.a.O. Anm. 1; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, a.a.O. Rdn. 8; Roth NJW 1961, 2192 [OLG Köln 09.05.1961 - Ss 64/61]; vgl. auch VwV zur StVO vom 16. November 1970 zu § 13 Abs. 1 I).

    Mit den Parkuhren verfolgte und verfolgt der Verordnungsgeber danach eindeutig das Ziel, den an besonderen Engpässen nur beschränkt vorhandenen Parkraum möglichst vielen Fahrzeugen für eine begrenzte, kurze Zeit zugänglich zu machen und das Dauerparken zu verhindern (vgl. auch BVerwG NJW 1980, 850 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/78]; BayObLG NJW 1978, 1274).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11637/06

    Ausbaubeitragsrecht - Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer

    § 5 b StVG schließt aber nicht aus, dass andere Vorschriften den Kostenträger berechtigen, Dritte zum Ersatz oder zur Deckung der aufgewandten Kosten heranzuziehen; denn diese Bestimmung bietet angesichts ihres verkehrsrechtlichen Standorts keine Anhaltspunkte dafür, dass dort - außerhalb des Bereichs des eigentlichen Straßenverkehrsrechts - auch die straßenrechtlichen Beziehungen des Trägers der Straßenbaulast zu den Sondernutzungsberechtigten oder zu sonstigen kostenveranlassenden Dritten geregelt worden sind (BVerwG, 7 C 26/78, BVerwGE 58, 326).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 2.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen ausgesprochen, dass die (Bundes-)Gebührenordnung in ihren damals anzuwendenden früheren Fassungen auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 84 Abs. 1 GG a.F. letzter Halbsatz (... soweit ... Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen) und seiner Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG beruhe (Urteile vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 = Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 3 S. 9 f. und vom 22. März 1979 - BVerwG 7 C 65.75 - Buchholz 442.10 § 6a StVG Nr. 2 S. 3).
  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 33.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 35.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

  • VGH Bayern, 19.02.2002 - 6 B 99.44

    Erschließungsbeitrag des Eigentümers eines Grundstücks für die Herstellung der

  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 3.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 KN 178/12

    Zur landesrechtlichen Kompetenz, von bundesrechtlichen Regelungen über die

  • VG Gießen, 09.08.1995 - 7 E 1147/94

    Kostenerstattung für das Abschleppen eines ohne Parkschein verbotswidrig

  • VG Leipzig, 21.10.2020 - 1 K 1370/19

    Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

  • VGH Bayern, 29.06.1994 - 4 N 93.832

    Normenkontrollantrag gegen Parkgebühren

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 18.78

    Lichtzeichenanlage als Verkehrseinrichtung - Erweiterung einer Straße durch den

  • AG Hamburg-Altona, 06.06.2006 - 316 C 43/05
  • AG Lahr, 26.06.1985 - 4 OWi 72/85

    Irrtum über die Funktionsfähigkeit einer Parkuhr; Parkuhren mit Toleranzbereich

  • VG Saarlouis, 08.09.2010 - 10 K 1650/09

    Gebührenbemessung bei straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen

  • OVG Berlin, 24.10.1980 - 2 B 20.79

    Entscheidung durch die zuständige Behörde als Voraussetzung der Rechtmäßigkeit

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1999 - 10 L 5353/97

    Bürgerbegehren gegen Erhebung von Parkgebühren;; Bürgerbegehren; Parkgebühren;

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