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   BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79   

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BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79 (https://dejure.org/1979,71)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1979 - 8 C 2.79 (https://dejure.org/1979,71)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 8 C 2.79 (https://dejure.org/1979,71)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 195
  • NJW 1980, 1970
  • MDR 1980, 785
  • WM 1980, 151
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Leerstehenlassen von Wohnungen fällt unter das Zweckentfremdungsverbot (im Anschluß an BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74]).

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] ist davon auszugehen, daß die Ermächtigung von Art. 6 § 1 Satz 1 MRVerbG den Anforderungen von Art. 80 Satz 1 Abs. 2 GG entsprach.

    Der erkennende Senat folgt des weiteren dem Bundesverfassungsgericht darin, daß das durch landesrechtliche Zweckentfremdungsverordnungen zu regelnde Zweckentfremdungsverbot auch das Leerstehenlassen von Wohnraum umfaßt (vgl. BVerfGE 38, 348, 365) [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74].

    Diese rechtliche Würdigung entspricht der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts in seiner den Art. 6 MRVerbG betreffenden Entscheidung BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74].

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Bei Veränderungen der Gesamtlage auf dem Wohnungsmarkt in einer Großstadt wie H. handelt es sich grundsätzlich um langfristige Entwicklungen sehr komplexer Art. Bei einer derartigen Entwicklung muß es, wie das Bundesverfassungsgericht zu einer langfristigen Entwicklung auf anderem Gebiet in BVerfGE 42, 374 (395 f.) [BVerfG 12.10.1976 - 1 BvR 197/73] sinngemäß dargelegt hat, dem Normgeber überlassen bleiben, den Zeitpunkt zu bestimmen, von dem an der Wandel der Verhältnisse eine angleichende Änderung der Rechtslage geboten erscheinen läßt.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Ein Fall offensichtlicher Gegenstandslosigkeit oder Funktionslosigkeit, der ausnahmsweise ohne ausdrückliche Aufhebung zur Unwirksamkeit von Rechtsverordnungen führen kann (vgl. BVerwGE 28, 179 [182]; 54, 5 [9]), liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 68.66

    Kirchturmbaulast im ehemaligen Herzogtum Berg

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Ein Fall offensichtlicher Gegenstandslosigkeit oder Funktionslosigkeit, der ausnahmsweise ohne ausdrückliche Aufhebung zur Unwirksamkeit von Rechtsverordnungen führen kann (vgl. BVerwGE 28, 179 [182]; 54, 5 [9]), liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 112.71

    Ausübung des Wohnungsbesetzungsrechts durch die Wohnungsfürsorgebehörde zugunsten

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Das Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung zu Eingriffsakten bei Gesetzesverstößen folgt aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich hier als Vorbehalt des Gesetzes für alle Maßnahmen, die in Freiheit und Eigentum der Bürger eingreifen, konkretisiert (vgl. BVerwGE 41, 106 [108 ff.]).
  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Insoweit stimmt der Senat mit der Auffassung von Binz, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, NJW 1977, 2239 (2243) [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75], überein, wonach zwangsweise Eingriffe gegenüber Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot bundesrechtlich nicht vorgesehen sind.
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Allerdings kann die erforderliche gesetzliche Ermächtigung auch im Wege der Auslegung ermittelt werden (vgl. BVerfGE 21, 209 [215]).
  • Drs-Bund, 04.12.1970 - BT-Drs VI/1549
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Dazu ist folgendes zu bemerken: Unter dem 4. Dezember 1970 (BTDrucks. 6/1549) legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und der Begrenzung des Mietanstiegs vor.
  • Drs-Bund, 09.07.1971 - BT-Drs VI/2421
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Er fehlte auch in dem Schriftlichen Bericht des zuständigen Ausschusses vom 9. Juli 1971 (BTDrucks. 6/2421).
  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
    Insoweit stimmt der Senat mit der Auffassung von Binz, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, NJW 1977, 2239 (2243) [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75], überein, wonach zwangsweise Eingriffe gegenüber Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot bundesrechtlich nicht vorgesehen sind.
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Da sich die Frage, ob und inwieweit eine besondere Gefährdungslage vorliegt, nicht auf der Grundlage eines festumrissenen Sachverhalts beurteilen lässt und hierfür auch keine allein zuverlässige und aussagekräftige Ermittlungsmethode zur Verfügung steht, ist der Verordnungsgeber gehalten, die Lage anhand von Faktoren einzuschätzen, denen Indizwirkung für die beschriebene Mangelsituation zugeschrieben werden kann (BVerwGE 59, 195, 198 f.).

    Bei dieser schwierigen Analyse und Prognose ist ihm ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (BVerwGE 59, 195, 198 f.; vgl. auch Lehmann-Richter, WuM 2015, 204, 207 [zu § 556d Abs. 2 BGB]).

    Zudem übersieht die Revision, dass statistische Erhebungen über das Vorliegen einer Mangellage in Anbetracht der erheblichen Fluktuation einer Großstadtbevölkerung stets nur bedingt zuverlässig und nie unumstritten sein werden (BVerwGE 59, 195, 198 f.), so dass die auf sämtliche Bezirke von Berlin ausgerichtete Entscheidung des Berliner Senats - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht schon dadurch in Frage gestellt wird, dass von diesem nicht verwendetes Datenmaterial, selbst wenn dieses genauer oder methodisch schlüssiger sein sollte, zu einer anderen Beurteilung gelangt.

    Denn dadurch würde letztlich - in unzulässiger Weise - eine fremde Bewertung an die Stelle der weitreichenden Beurteilungsprärogative des Verordnungsgebers gesetzt, dem die Entscheidung vorbehalten ist, inwieweit er sich auf einzelne (evidente) Faktoren als maßgebende Indizien einer Mangelsituation stützen will (vgl. BVerwGE 59, 195, 198 f.).

  • LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum

    Es geht nicht darum (anstelle des Verordnungsgebers) das Vorliegen der Voraussetzungen des § 556d Abs. 2 Satz 2, 3 BGB festzustellen, sondern nur um die Frage, ob der Verordnungsgeber den ihm eingeräumten Spielraum überschritten hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.01.2006 - 1 BvR 541/02, 1 BvR 542/02, NJW 2006, 2618, nach juris Rn. 45ff.; BVerwG, Urt. v. 12.12.1979 - 8 C 2/79, in NJW 1980, 1970, nach juris Rn. 18f.; BGH, Urt. v. 04.11.2015 - VIII ZR 217/14, a.a.O., nach juris Rn. 93).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16

    Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über

    Dass aber die Verteilung von Wohnraum in einer prinzipiell freien Wirtschaft zu einer vielfach ungleichen Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung führt, muss als normal angesehen werden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1977 - BVerwG 8 C 2.79 -, BVerwGE 59, 195 ff. und juris Rn. 19).

    Das umfasst auch die Freiheit bei der Gewichtigkeit einzelner Rechnungsfaktoren (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 -, BVerwGE 59, 195 ff. und juris Rn. 18 ff.; zur Frage des Gewichts einzelner Rechnungsfaktoren vgl. auch Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, Komm., 6. Aufl., 1988, Rn. E 15 ff., und Böhle, Zweckentfremdung von Wohnraum, 1994, Rn. 16 ff.).

  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Dies gilt hinsichtlich der Verweisung auf eine "Normalsituation" des Wohnungsmarktes, bezüglich der Art der Datenermittlung sowie der Auswahl und der Gewichtung einzelner Indikatoren der Wohnungsmarktanalyse (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Februar 1975 - BVerfG 2 BvL 5.74 -, juris Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 -, juris Rn. 18 f.; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juni 2002 - OVG 5 B 18.01 -, juris Rn. 18 f.; BGH, Urteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14 -, juris Rn. 93).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Aus dem Bundesrecht ergibt sich dazu - abgesehen von der erforderlichen ursprünglichen Übereinstimmung dieser Verordnung mit der Ermächtigung in Art. 6 § 1 MRVerbG - ohnehin nur, daß bis zur Erteilung der Zweckentfremdungsgenehmigung "ein Erde der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt" der Stadt A. "insgesamt" nicht "deutlich in Erscheinung" getreten "und das Zweckentfremdungsverbot" nicht "offensichtlich entbehrlich geworden" sein darf (Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 S. 30 [33]).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    a) In der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Zweckentfremdungsverbotverordnungen, die aufgrund des Art. 6 § 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstieges sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - MRVerbG - vom 4. November 1971 (BGBl I S. 1745) erlassen worden sind, ohne ausdrückliche Aufhebung dann außer Kraft treten, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung getreten und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden ist (s. etwa Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 - BVerwGE 59, 195 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5; vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 80.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8 S. 7, 12; Beschluss vom 17. Dezember 2001 - BVerwG 5 B 15.01 -); ob eine solche Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich stattgefunden hat und abgeschlossen ist oder ob sich die Wohnraumversorgung etwa nur in Teilbereichen verbessert hat, ist keine die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigende Frage des revisiblen Rechts, sondern eine solche der Tatsachenwürdigung (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1996 - BVerwG 8 B 206.96 -).

    b) Soweit das Berufungsgericht für die Betrachtung, ob die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen (weiterhin) gefährdet ist, auf das gesamte Gebiet des Beklagten abgestellt und nicht nach Teilgebieten (z.B. Stadtgebieten oder Bezirken) differenziert hat, steht dies im Einklang mit dem insoweit herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 - (BVerwGE 59, 195 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5).

    e) Das Berufungsgericht hat auch nicht in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 - BVerwGE 59, 195 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 ) den Schätzungen des Beklagten eigene Berechnungsmodelle entgegengehalten.

    Den von dem Beklagten herangezogenen Bedenken gegen eine ausschließlich statistische Betrachtung (BVerwGE 59, 195 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 ) hat das Berufungsgericht ohne Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch eine umfassende Würdigung der für und wider eine Mangelsituation streitenden maßgeblichen Indizien unter Bewertung der durch den Beklagten vorgelegten statistischen Informationen Rechnung getragen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1979 (a.a.O.) auch nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass statistische Informationen - die im Übrigen auch der Beklagte zum Beleg der aus seiner Sicht fortbestehenden Wohnraumunterversorgung herangezogen hat - für die Prüfung der quantitativen Voraussetzung eines Zweckentfremdungsverbotes als solche nicht zu verwenden oder durch das Gericht nicht zu bewerten seien (s.a. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 155.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 10 S. 25); es hat lediglich eine ausschließlich rechnerische Betrachtung verworfen, welche die begrenzte Zuverlässigkeit des bei Zweckentfremdungsverboten zur Verfügung stehenden statistischen Materials vernachlässigt.

  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 22.01

    Wohnungsrecht - Fortgeltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin?

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 S. 30, 32, vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 80.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8 S. 7, 12 und vom 11. März 1983 - BVerwG 8 C 102.81 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 9, S. 13, 20 sowie Beschluss vom 22. November 1996 - BVerwG 8 B 206.96 - juris), der sich der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. September 1996 - VerfGH 26/95 - S. 5 f. des EA, vom 20. November 1996 - VerfGH 51/96 - S. 6 f. des EA , LKV 1998, 313 und vom 15. November 2001 - VerfGH 95/00 - S. 7 des EA) wie auch der erkennende Senat angeschlossen haben (vgl. z.B. Urteil vom 19. Februar 1998 - OVG 5 B 68.96 - NZM 1998, 413, m.w.N., bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1999 - BVerwG 5 B 85.98 - NZM 1999, 815, und durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1999 - 1 BvR 1206/99 -, und Beschlüsse vom 31. August 1999 - OVG 5 S 2.99 - NZM 1999, 1109 sowie vom 15. März 2001 - OVG 5 N 171.00 - NZM 2001, 594).

    Dieser Beurteilungsspielraum, der sich zum Beispiel auf die Art der Datenermittlung oder die Gewichtung einzelner Faktoren einer Wohnungsmarktanalyse auswirken kann, ist jedoch überschritten, wenn das Gericht ein deutlich zu Tage getretenes Ende der Wohnraummangellage im Wege eigener Tatsachenwürdigung feststellt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. November 1996, a.a.O. S. 4 des EA, und Urteil vom 12. Dezember 1979, a.a.O. S. 33 ff., 35).

    Was darunter zu verstehen ist, hängt nicht von den Wünschen des einzelnen Wohnungsuchenden ab (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1979, a.a.O. S 34); die steigenden Wohnbedürfnisse sind nur "in angemessenen Grenzen" zu berücksichtigen (a.a.O. S. 35).

    Auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine Entspannung in Teilbereichen des Wohnungsmarktes für die Annahme einer ausreichenden Wohnraumversorgung insgesamt nicht ausreiche (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 -, a.a.O. S. 33 f., ebenso der erkennende Senat im Urteil vom 19. Februar 1998 - OVG 5 B 68.96 -), kann sich der Beklagte nicht mit Erfolg berufen.

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 5.22

    Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der

    a) Keiner Entscheidung bedarf, ob für die Bewertung der Wirksamkeit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage allein der Zeitpunkt des Verordnungserlasses maßgeblich ist (so in Bezug auf das nachträgliche Fortfallen oder eine nachträgliche Änderung der Ermächtigungsgrundlage: BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84 und 1166/85 - BVerfGE 78, 179 ; BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1979 - 8 C 2.79 - BVerwGE 59, 195 und vom 23. April 1997 - 11 C 4.96 - BVerwGE 104, 331 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. November 2021 - 11 S 103/21 - juris Rn. 26 f.) oder deren gesamte Geltungsdauer in die Betrachtung einzubeziehen ist (so in Bezug auf die Eignung der Maßnahme: BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 186; in Bezug auf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage: OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 62/20 - juris Rn. 65 und 73; VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 S 1067/20 - juris Rn. 81 und 105; OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 - juris Rn. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 10 S 275/97

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen einer Wohnung

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats geklärt, daß die landesrechtlichen Polizeigesetze (hier: §§ 1, 3 PolG) eine hinreichende Rechtsgrundlage für das behördliche Gebot sein können, ein zweckentfremdet genutztes Wohngebäude wieder Wohnzwecken zuzuführen (BVerwG, Urt. v. 12.12.1979 - 8 C 2.79 -, Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 = NJW 1980, 1970; Beschl. des Senats vom 24.02.1983 - 10 S 2738/82).

    In rechtlicher Hinsicht ist es anerkannt, daß das absichtliche und vermeidbare Leerstehenlassen von Wohnraum unter das Zweckentfremdungsverbot fällt (BVerfG, Beschl. v. 04.02.1975, BVerfGE 38, 348, 365; BVerwG, Urt. v. 12.12.1979 - 8 C 2.79, a.a.O.; Beschl. d. Senats v. 24.02.1983 - 10 S 2738/82 -, a.a.O.).

    Landesverordnungen, die auf bundesrechtliche Ermächtigungen gestützt sind, treten, solange sie nicht förmlich aufgehoben worden sind, nicht allein deshalb außer Kraft, weil der Ermächtigungstatbestand nachträglich weggefallen ist (BVerwG, Urt. v. 12.12.1979, a.a.O.).

    Insbesondere kann bei Beurteilung der offensichtlichen Entbehrlichkeit auch die vergleichsweise schwierige Unterbringung der Notfälle und der Wohnungssuchenden im geförderten sozialen Wohnungsbau zu berücksichtigen sein (BVerwG, Urt. v. 12.12.1979, a.a.O.).

    Nach diesen Kriterien kann der Senat nicht feststellen, daß zum maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens am 14.03.1996 (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1979, a.a.O.) die 5. VO wegen Verfassungswidrigkeit nicht mehr in Kraft gewesen ist.

    Es kann offen bleiben, ob diese Zahlen im einzelnen zutreffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1979, a.a.O., wonach von einer stets zu vermutenden Unzuverlässigkeit jeden Rechenwerkes auf diesem Gebiet auszugehen ist) oder - wie der Kläger meint - durch sogenanntes mehrgleisiges Verhalten bei der Wohnungssuche zu relativieren sind.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 256.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

    3 a) In der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Zweckentfremdungsverbotverordnungen, die aufgrund des Art. 6 § 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstieges sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen MRVerbG vom 4. November 1971 (BGBl I S. 1745) erlassen worden sind, ohne ausdrückliche Aufhebung dann außer Kraft treten, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung getreten und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden ist (s. etwa Urteile vom 12. Dezember 1979 BVerwG 8 C 2.79 BVerwGE 59, 195 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5; vom 25. Juni 1982 BVerwG 8 C 80.81 Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 8 S. 7, 12; Beschluss vom 17. Dezember 2001 BVerwG 5 B 15.01 ); ob eine solche Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt tatsächlich stattgefunden hat und abgeschlossen ist oder ob sich die Wohnraumversorgung etwa nur in Teilbereichen verbessert hat, ist keine die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigende Frage des revisiblen Rechts, sondern eine solche der Tatsachenwürdigung (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1996 BVerwG 8 B 206.96 ).

    10 b) Soweit das Berufungsgericht für die Betrachtung, ob die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen (weiterhin) gefährdet ist, auf das gesamte Gebiet des Beklagten abgestellt und nicht nach Teilgebieten (z.B. Stadtgebieten oder Bezirken) differenziert hat, steht dies im Einklang mit dem insoweit herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1979 BVerwG 8 C 2.79 (BVerwGE 59, 195 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5).

    13 e) Das Berufungsgericht hat auch nicht in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12. Dezember 1979 BVerwG 8 C 2.79 BVerwGE 59, 195 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 ) den Schätzungen des Beklagten eigene Berechnungsmodelle entgegengehalten.

    Den von dem Beklagten herangezogenen Bedenken gegen eine ausschließlich statistische Betrachtung (BVerwGE 59, 195 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 5 ) hat das Berufungsgericht ohne Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch eine umfassende Würdigung der für und wider eine Mangelsituation streitenden maßgeblichen Indizien unter Bewertung der durch den Beklagten vorgelegten statistischen Informationen Rechnung getragen.

    14 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1979 (a.a.O.) auch nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass statistische Informationen die im Übrigen auch der Beklagte zum Beleg der aus seiner Sicht fortbestehenden Wohnraumunterversorgung herangezogen hat für die Prüfung der quantitativen Voraussetzung eines Zweckentfremdungsverbotes als solche nicht zu verwenden oder durch das Gericht nicht zu bewerten seien (s.a. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1983 BVerwG 8 C 155.81 Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 10 S. 25); es hat lediglich eine ausschließlich rechnerische Betrachtung verworfen, welche die begrenzte Zuverlässigkeit des bei Zweckentfremdungsverboten zur Verfügung stehenden statistischen Materials vernachlässigt.

  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 18.01

    Bescheinigung eines Gemeinwohlinteresses an einer Zahnarztpraxis in einem

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 4.22

    Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 257.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 254.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Richterliche Überprüfung der Berliner

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 255.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

  • VGH Hessen, 04.11.1986 - 5 N 2140/85

    Zweckentfremdungsverordnung: Stadt Kassel

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum

  • OVG Hamburg, 25.05.2007 - 1 Bf 383/05

    Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Hamburg

  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95

    Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen

  • VGH Hessen, 04.11.1986 - 5 N 2050/85
  • OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19

    Normenkontrolle; Polizeiverordnung; Verbot des Mitführens gefährlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95

    Unterhaltungsverpflichtung von Anliegern für Stützmauern nach StrG BW § 56 Abs 1

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 16.84

    Wohnraum - Zweckentfremdung - Öffentliches Interesse - Eigeninteresse -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - 11 S 103.21

    SARS-CoV-2-Pandemie - Pflicht zum Tragen medizinischer Masken für Grundschüler -

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 C 6.02

    Sperrbezirk; Prostitution; Einwohner; Ermächtigungsgrundlage.

  • BVerwG, 22.11.1996 - 8 B 206.96

    Vereinbarkeit der Berliner Zweckentfremdungsverbotsverordnung mit dem Grundgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 3 S 1493/20

    Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnraum; keine Erteilung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 1012/05

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsregelung - Wirksamkeit -

  • VG Stuttgart, 09.11.2004 - 5 K 2058/03

    Klage eines Mieters auf Ergänzung der Kündigungssperrfristverordnung

  • StGH Hessen, 14.05.2003 - P.St. 1535

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - Verurteilung zu einer

  • KG, 17.05.1999 - 5 Ws (B) 598/98

    Verbot der ungenehmigten Verwendung von Wohnraum zu anderen Zwecken als zu

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 34.99

    Preise, Preisrecht, Preise bei öffentlichen Aufträgen, öffentliche Aufträge,

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77

    Anforderungen an die Definition des Begriffs "Kriegswaffen" in Falle eines

  • OLG Hamburg, 25.03.1981 - 4 U 201/80
  • VG Freiburg, 17.04.2020 - 4 K 4710/19

    Beendigung der Zweckentfremdung von Wohnungen auf der Grundlage des Polizeirechts

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 9/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 160.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

  • OVG Hamburg, 05.03.2004 - 1 Bf 375/99

    Verbot von nach außen wirkender Eigenwerbung an Taxen; Berufsausübungsfreiheit

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 K 4496/99

    Gültigkeit der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 101.89

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Gesetzliches Verbot - Privatautonomie des

  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 48.83

    Rechtmäßigkeit von Auflagen in Zusammenhang mit einer erteilten

  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 243.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 108.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

  • BVerwG, 29.01.1981 - 8 B 20.80

    Zweckentfremdungs-Verordnung des Landes Berlin als irrevisibles Landesrecht -

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.1991 - 4 L 74/91
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 14 S 2326/91

    Duldungsverfügung nach dem Schornsteinfegergesetz: zur Erledigung durch

  • OVG Hamburg, 16.11.1987 - Bf III 88/86

    Ermächtigung des Verordnungsgebers zur Herabsetzung der Ausbildungsbeihilfe nach

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 80.81

    Villa - Wohnraum - Zweckentfremdung

  • BayObLG, 21.11.1980 - Allg. Reg. 83/80
  • OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 24.09.2007 - 5 B 192.07

    Rechtmäßigkeit und Rechtsnatur einer Zahlungsauflage zur Entrichtung einer

  • BVerwG, 30.04.1999 - 5 B 85.98

    Streit über die Geltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin - Erhebung bzw.

  • OVG Hamburg, 09.12.2009 - 5 Bf 269/04

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Ablehnung einer

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81

    Zwecksteuer - Kommunalabgaben - Wohnungsbauabgabe - Fehlprognose

  • BVerwG, 17.12.2001 - 5 B 15.01

    Bewohnen in einem lärmbeeinträchtigten Gebiet bei Überschreiten der

  • VerfGH Berlin, 19.03.1998 - VerfGH 84/97

    Fachgerichtliche Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs der behördlichen

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 35.99

    Auswirkungen des nachträglichen Wegfalls einer Verordnungsermächtigung auf die

  • VG Freiburg, 11.07.2016 - 4 K 1586/16

    Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Freiburg vom 28.01.2014

  • VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16

    (Keine) Vorläufige Zweckentfremdungserlaubnis für Ferienwohnung

  • VerfGH Berlin, 20.11.1996 - VerfGH 51/96

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes und des Willkürverbots durch

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2023 - 1 KN 26/18

    Baugebiet; Bebauungsplan; Eingriff in Natur und Landschaft; Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 23.07.2004 - 5 BN 1.03
  • VGH Bayern, 18.12.2002 - 22 B 99.1402

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen nach der WVVO, Verfahrensrechtliche

  • OVG Berlin, 09.07.2001 - 5 SN 14.01

    Außer Kraft Treten der 2. Zweckentfremdungsverbotsordnung (ZwVbVO) durch

  • BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 111.00

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 12 S 2680/94

    Rechtmäßige Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung mit Auflagen - hier:

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2000 - 8 L 2977/98

    Wohnraummangel; Zweckentfremdungsverordnung

  • OVG Thüringen, 09.02.1998 - 4 ZEO 1188/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Entwässerungssatzung;

  • VG München, 30.01.2019 - M 9 K 16.1378

    Verhältnis Negativattest zu Zweckentfremdungsgenehmigung bei schwerem Mangel bzw.

  • OLG Karlsruhe, 28.02.1996 - 2 Ss 22/95
  • BVerwG, 12.10.1988 - 8 B 92.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.10.1988 - 8 B 93.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.10.1988 - 8 B 94.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.11.1984 - 8 B 155.84

    Bedeutung des Zweckentfremdungsverbotes bei Mangellage auf dem Wohnungsmarkt -

  • OLG Nürnberg, 11.11.1980 - 11 UF 1812/80
  • KG, 20.10.1999 - 5 Ws (B) 565/99

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausführung von Verfahrensrügen; Verstoß

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 K 4496/00
  • VGH Hessen, 20.12.1989 - 4 UE 364/89

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Gebot, den Wohnraum der Wohnnutzung zuzuführen

  • KG, 31.01.2000 - 5 Ws (B) 722/99

    Genehmigung für die zweckfremde Nutzung von zwei Wohnungen; Zweckentfremdung

  • VG Berlin, 31.03.1994 - 10 A 89.94

    Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Voraussetzungen für die

  • VG Hamburg, 05.04.2023 - 19 K 1108/21

    Zur Rechtmäßigkeit der Vermietung einer Wohnung an für den Eigentümer tätige

  • VG Berlin, 04.03.2009 - 14 A 11.05

    Verkehrsverbot für Wurst mit Speisegelatine

  • OVG Bremen, 18.01.1983 - 1 BA 39/82

    Rechtmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen; Auflage zur Zahlung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1980 - 6 S 722/80

    Wohnraum; Zweckentfremdung; Genehmigungspflichtigkeit

  • VG Berlin, 10.05.2001 - 35 A 109.99

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung bei Zweckentfremdung der Räume; Zulässigkeit

  • KG, 29.09.2000 - 5 Ws (B) 667/00

    Anwendbarkeit der Zweckentfremdungsverbotsverordnung trotz der Vielzahl

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