Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,142
BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78 (https://dejure.org/1979,142)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1979 - 7 C 65.78 (https://dejure.org/1979,142)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 7 C 65.78 (https://dejure.org/1979,142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 242
  • MDR 1980, 608
  • DVBl 1980, 567
  • DÖV 1980, 605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67

    Zwangsmitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung und

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78
    Bundes(verfassungs)recht steht einer Regelung, die zur Erfüllung studentischer Beitragspflichten mit der Drohung der Exmatrikulation anhält, nicht entgegen (Anschluß an BVerwGE 32, 308).

    Wie der Senat bereits zu einer dem § 25 Abs. 5 Nr. 2 HHG vergleichbaren Regelung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts - Ablehnung der Rückmeldung wegen Verweigerung der Zahlung eines Sozialbeitrags zur Studentischen Krankenversicherung (Pflichtversicherung) - entschieden hat (BVerwGE 32, 308), ergibt sich aus der gesetzlichen Verknüpfung von Beitragszahlung und Studierberechtigung keine unverhältnismäßige, das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzende Belastung des Studenten.

  • OVG Hamburg, 18.01.1977 - Bf III 4/76
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78
    Der Kläger erfülle damit die vom Oberverwaltungsgericht Hamburg (NJW 1977, 1251 - DVBl. 1977, 643) entwickelten Voraussetzungen eines Beitragsverweigerungsrechts, wobei allerdings klarzustellen sei, daß die Beitragszahlung nur für denjenigen Studenten nach Treu und Glauben unzumutbar sei, der - wie der Kläger - zu seinem Teil durch Anrufung der Gerichte alles ihm Mögliche zuvor vergeblich versucht habe, um die Studentenschaft zur Änderung ihres Verhaltens zu bewegen.

    Zur Begründung seiner Ansicht bezieht sich der Verwaltungsgerichtshof in Anlehnung an die vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Januar 1977 - Bf III 4/76 - [NJW 1977, 1251 - DVBl. 1977, 643]) entwickelten Voraussetzungen eines studentischen Beitragsverweigerungsrechts auf die auch das Abgabenrecht beherrschende Rechtsidee von Treu und Glauben.

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78
    Ein solches Vorgehen überschreitet die Grenzen der richterlichen Gesetzesbindung als tragenden Bestandteils des Gewaltenteilungsprinzips und ist damit zugleich auch mit den Grundsätzen des Rechtsstaats (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht vereinbar (BVerfGE 34, 269 [286]), die es verbieten, daß dem Anspruch auf Unterlassung unzulässiger Betätigungen einer Körperschaft eigenmächtig mit der Vorenthaltung des Körperschaftsbeitrags Nachdruck verliehen werden darf.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 58.78 - dazu, daß das Grundgesetz den Zusammenschluß von Studenten nach Maßgabe der §§ 26 ff. HHG nicht verbietet, folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 03.05.1977 - I C 57.74

    Verwendung der Beiträge zu einer Zahnärztekammer - Beitragspflicht einer

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78
    Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beitragsrecht der Berufskammern, für das der 1. Senat wiederholt die Unzulässigkeit selbsthilfeartiger Beitragsverweigerung als Mittel, die Rechtswidrigkeit einer bestimmten Kammertätigkeit geltend zu machen, festgestellt hat (Urteil vom 1. März 1977 - BVerwG 1 C 42.74 - [NJW 1977, 1893]; Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 57.74 - [Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 13]).
  • BVerwG, 01.03.1977 - I C 42.74

    Teilweise Verweigerung des Mitgliedsbeitrags zu einer Handwerkskammer -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78
    Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Beitragsrecht der Berufskammern, für das der 1. Senat wiederholt die Unzulässigkeit selbsthilfeartiger Beitragsverweigerung als Mittel, die Rechtswidrigkeit einer bestimmten Kammertätigkeit geltend zu machen, festgestellt hat (Urteil vom 1. März 1977 - BVerwG 1 C 42.74 - [NJW 1977, 1893]; Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 57.74 - [Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 13]).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78
    Die "Studentenschaft hat legitime öffentliche Aufgaben wahrzunehmen; der Zwangszusammenschluß läßt das Recht auf freie Verbandsbildung aus Art. 9 Abs. 1 GG (BVerfGE 38, 281 [298]) unberührt.
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Sollten die Industrie- und Handelskammern über die ihnen zugewiesenen Aufgaben hinaus tätig werden, könnte dem der einzelne Kammerzugehörige mit einer Unterlassungsklage entgegentreten (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 und - BVerwG 7 C 65.78 - BVerwGE 59, 242 ; Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - BVerwGE 64, 115 ; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 ; Urteil vom 10. Juni 1986 - BVerwG 1 C 9.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 14 S. 29 ff.; Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Bei Fehlverwendungen kann grundsätzlich nur deren Unterlassung beansprucht, nicht aber der Beitrag oder ein Beitragsteil zurückbehalten werden (s BVerwGE 59, 242, 245 ff zum Beitrag zur Studentenschaft).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Hierfür beruft es sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, derzufolge ein Kammermitglied die Zahlung des Kammerbeitrags nicht mit Einwänden gegen die Beitragsverwendung verweigern darf (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 65.78 - BVerwGE 59, 242 ; OVG Koblenz, Urteil vom 13. April 2011 - 6 A 11076/10 - LKRZ 2011, 238).

    Es trifft zu, dass ein Kammermitglied nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Kammer zwar gerichtlich auf Unterlassung von Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann, die außerhalb ihres gesetzlichen Aufgabenkreises liegen (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 C 20.09 - BVerwGE 137, 171), dass es mit dieser Begründung jedoch nicht die Entrichtung des Kammerbeitrags verweigern kann (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 a.a.O.; stRspr).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht