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   BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57   

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BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57 (https://dejure.org/1958,18)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1958 - VII C 84.57 (https://dejure.org/1958,18)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1958 - VII C 84.57 (https://dejure.org/1958,18)
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Kommunale Spielautomatensteuer

Art. 14, 28 Abs. 2, 80 Abs. 1, 105 Abs. 2 Nr. 1 GG, Erdrosselungssteuer

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 247
  • NJW 1958, 960
  • DÖV 1958, 581
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Als Besteuerung des Verbrauchs werden sie in der Regel bei demjenigen Unternehmer erhoben, der das Verbrauchsgut für die allgemeine Nachfrage anbietet, sind aber auf Überwälzung auf den Verbraucher angelegt (vgl. RFHE 7, 266 ; vgl. auch BVerfGE 27, 375 ; BVerwGE 6, 247 ).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Sie sind Steuern, die an das Halten eines Gegenstandes oder an einen tatsächlichen oder rechtlichen Zustand anknüpfen (BVerwGE 6, 247 [256]; Jakob, BayVBl. 1971, S. 249 [251] und 294).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Dem Recht der Spielgerätesteuer sind aber auch andere Ersatzmaßstäbe, etwa der Erstanschaffungspreis der Geräte (vgl. BVerfGE 14, 76 ; BVerwGE 6, 247 ; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1975 - BVerwG VII C 68.72 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 19) oder ihr gemeiner Wert (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 119 betreffend Musikapparate), nicht unbekannt.

    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 31, 119 ) wie auch die ältere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur BVerwGE 6, 247 ; 27, 146 ; BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - BVerwG 8 B 104.98 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 33 S. 2) haben den Rückgriff des jeweiligen Normgebers auf einen Ersatzmaßstab wie die Stückzahl der Apparate regelmäßig unter anderem damit gerechtfertigt, dass der Vergnügungsaufwand der Nutzer mangels entsprechender Zähl- und Kontrolleinrichtungen an den Automaten nicht zuverlässig erfasst werden könne.

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Dieser Sichtweise hat sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 240 f.; bereits ebenso unter Berufung auf die nach der Lebenserfahrung zu erwartende Beziehung zwischen Erstanschaffungspreis des Automaten und Benutzerhäufigkeit Urteile vom 7. März 1958 BVerwG 7 C 84.57 BVerwGE 6, 247 ; vom 26. Mai 1967 BVerwG 7 C 92.65 BVerwGE 27, 146 ; vom 7. Februar 1975 BVerwG 7 C 68.72 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 19 S. 3).

    24 (2) Der Rückgriff des Normgebers auf den Ersatzmaßstab der Stückzahl, des Erstanschaffungspreises oder des gemeinen Wertes eines Apparates wurde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts daneben bisher zudem auch damit gerechtfertigt, dass der jeweilige Vergnügungsaufwand der Nutzer als die nahe liegende und sachgerechteste Bemessungsgrundlage mangels entsprechender Zähl- und Kontrolleinrichtungen an den Automaten nicht zuverlässig erfasst werden könne (BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O. S. 93; Beschluss vom 18. Mai 1971, a.a.0. S. 127; BVerwG, Urteile vom 7. März 1958, a.a.O. S. 259; vom 26. Mai 1967, a.a.O. S. 147; Beschluss vom 13. Januar 1999 BVerwG 8 B 104.98 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 33 S. 2).

  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65

    Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuer - Anschaffung als Grundlage für die

    Daß eine Vergnügungsteuer bei Automaten nach dem Anschaffungspreis berechnet werden kann, haben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 247) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76) für Spielautomaten bejaht.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellte bereits in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [259]) fest, daß die unmittelbare und deshalb ideale Bemessungsgrundlage für die Automatensteuer die Summe der in die einzelnen Apparate eingeworfenen Geldstücke sein würde, legte aber gleichzeitig dar, daß die praktische Verwendung dieser Bemessungsgrundlage auf Schwierigkeiten stößt, solange die Spielapparate nicht mit Kontrolleinrichtungen versehen sind, die die Zahl der eingeworfenen Münzen anzeigen.

    Hierin sah das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [260]) eine geeignete Bemessungsgrundlage, weil zwischen dem Wert und den Einnahmen eine, wenn auch rohe Relation nach der Lebenserfahrung zu unterstellen ist.

    Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob als Bemessungsgrundlage der gemeine oder der Anschaffungswert in Ansatz gebracht wird (BVerwGE 6, 247 [260]).

    Der Senat geht bei dieser Beurteilung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [202]) von der Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Steuergerechtigkeit, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt (vgl. BVerwGE 6, 247 [265]), aus, betrachtet es jedoch - ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) - auch in diesem Bereich als Sache des gesetzgeberischen Ermessens zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse der Gesetzgeber dafür als maßgebend ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247) für Spielautomaten fest, daß eine Erhöhung der Steuer, wenn sie dadurch zur Erdrosselungsteuer wird, gegen Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und Abs. 3 GG und gegen die §§ 1, 33 d GewO verstößt.

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    Zwar ermächtigt das Selbstverwaltungsrecht die Gemeinden nicht ohne weiteres zu Eingriffen in Freiheit oder Eigentum der Bürger, insbesondere auch nicht zur Steuererhebung (BVerwGE 6, 247 [250/51] und die dort angegebene Judikatur und Literatur).

    Denn in § 17 GewStG erteilte der Bundesgesetzgeber nicht der Exekutive, sondern dem Ortsgesetzgeber, der ihm mit größerer Selbständigkeit als die Exekutive gegenübersteht, eine Ermächtigung (BVerwGE 6, 247 [Leitsatz 2, 251/53]).

    Eine tatsächliche Behinderung steht der rechtlichen Behinderung nur dann gleich, wenn sie eine bestimmte Berufswahl vollkommen ausschließt (BVerwGE 6, 50 [51]; 6, 247 [266]; 7, 304 [317]).

    14 Abs. 1 GG gewährleistet das Eigentum, schützt das Vermögen aber nicht gegen Auferlegung von Geldleistungen (BVerfGE 4, 7 [17], BVerwGE 6, 247 [266]).

  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Dieser Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von dem, der dem Verfassunggeber Anlaß zur Einführung des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben hat (vgl. BVerfGE 12, 319 [325], BVerwGE 6, 247 [249] mit weiteren Nachweisen aus Schrifttum und Rechtsprechung).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auf einer ähnlichen Linie bewegt sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 247 (265 ff.); KStZ 1958 S. 158 (162 ff.) und das im vorliegenden Verfahren ergangene Urteil vom 16. Juli 1963, DVBl. 1964,S.839).

    Es wäre zudem schwer verständlich, daß eine an sich gegebene Gesetzgebungskompetenz durch die Art der Gewinnverteilung zwischen den verschiedenen Gewinninteressenten in Frage gestellt werden könnte, zumal zwischen Aufstellern und Gastwirten eine enge Partnerschaft besteht (vgl. dazu BVerwGE 6, 247 (269 f.) und BGH, NJW 1967 S. 1414 f.) und im übrigen die Gastwirte die Geräte auch selbst aufstellen könnten und daher die Beteiligung mehrerer Gewinninteressenten keineswegs zwingend ist.

    Daß bei diesem Vergleich von dem gesamten durchschnittlichen Spieleraufwand und nicht lediglich vom Durchschnittsbruttogewinn auszugehen ist, erscheint schon deshalb gerechtfertigt, weil die Vergnügungssteuer ihrer Idee nach den vom Spieler betriebenen Gesamtaufwand besteuern will und weil auch sonst der Steuerberechnung durchweg das Gesamtentgelt, nämlich die Roheinnahme oder der Umsatz, zugrunde gelegt wird (ebenso BVerwGE 6, 247 (264); HessVGH, DGStZ 1964 S. 149 (153)).

  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 86.65

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Daß eine Vergnügungsteuer bei Automaten nach dem Anschaffungspreis berechnet werden kann, haben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 247) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76) für Spielautomaten bejaht.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellte bereits in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [259]) fest, daß die unmittelbare und deshalb ideale Bemessungsgrundlage für die Automatensteuer die Summe der in die einzelnen Apparate eingeworfenen Geldstücke sein würde, legte aber gleichzeitig dar, daß die praktische Verwendung dieser Bemessungsgrundlage auf Schwierigkeiten stößt, solange die Spielapparate nicht mit Kontrolleinrichtungen versehen sind, die die Zahl der eingeworfenen Münzen anzeigen.

    Hierin sah das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [260]) eine geeignete Bemessungsgrundlage, weil zwischen dem Wert und den Einnahmen eine, wenn auch rohe Relation nach der Lebenserfahrung zu unterstellen ist.

    Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob als Bemessungsgrundlage der gemeine oder der Anschaffungswert in Ansatz gebracht wird (BVerwGE 6, 247 [260]).

    Der Senat geht bei dieser Beurteilung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [202]) von der Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Steuergerechtigkeit, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt (vgl. BVerwGE 6, 247 [265]), aus, betrachtet es jedoch - ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) - auch in diesem Bereich als Sache des gesetzgeberischen Ermessens zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse der Gesetzgeber dafür als maßgebend ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247) für Spielautomaten fest, daß eine Erhöhung der Steuer, wenn sie dadurch zur Erdrosselungsteuer wird, gegen Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und Abs. 3 GG und gegen die §§ 1, 33 d GewO verstößt.

  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 87.65

    Rechtsmittel

    Daß eine Vergnügungsteuer bei Automaten nach dem Anschaffungspreis berechnet werden kann, haben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 6, 247) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76) für Spielautomaten bejaht.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellte bereits in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [259]) fest, daß die unmittelbare und deshalb ideale Bemessungsgrundlage für die Automatensteuer die Summe der in die einzelnen Apparate eingeworfenen Geldstücke sein würde, legte aber gleichzeitig dar, daß die praktische Verwendung dieser Bemessungsgrundlage auf Schwierigkeiten stößt, solange die Spielapparate nicht mit Kontrolleinrichtungen versehen sind, die die Zahl der eingeworfenen Münzen anzeigen.

    Hierin sah das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [260]) eine geeignete Bemessungsgrundlage, weil zwischen dem Wert und den Einnahmen eine, wann auch rohe Relation nach der Lebenserfahrung zu unterstellen ist.

    Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob als Bemessungsgrundlage der gemeine oder der Anschaffungswert in Ansatz gebracht wird (BVerwGE 6, 247 [260]).

    Der Senat geht bei dieser Beurteilung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [202]) von der Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Steuergerechtigkeit, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt (vgl. BVerwGE 6, 247 [265]), aus, betrachtet es jedoch - ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) - auch in diesem Bereich als Sache des gesetzgeberischen Ermessens zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse der Gesetzgeber dafür als maßgebend ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247) für Spielautomaten fest, daß eine Erhöhung der Steuer, wenn sie dadurch zur Erdrosselungsteuer wird, gegen Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und Abs. 3 GG und gegen die §§ 1, 33 d GewO verstößt.

  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 93.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 148.63

    Veranschlagung einer Vergnügungsteuer für Musikautomaten - Verletzung der

  • BGH, 17.05.1973 - III ZR 68/71

    Schlachthof - § 839 BGB, Verwaltungsschuldverhältnis, Haftungsfreizeichnung

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung

  • FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11

    Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG

  • BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72

    Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von

  • BVerwG, 07.07.1970 - VII C 19.68

    Erhebung einer Vergnügungssteuer - Aufhebung eines Verwaltungsakts

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2021 - 1 S 3117/21

    Coronapandemie: Erfolgreicher Eilantrag gegen zweimal wöchentliche

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

  • FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11

    Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 KN 1/15

    Spielautomatensteuer in Flensburg

  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 4 N 12.2074

    Keine Abwälzung von Kosten für Abwasseruntersuchungen auf Grundstückseigentümer;

  • BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer gestaffelt nach der Stückzahl der

  • BVerwG, 23.01.1967 - IV B 244.65

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum Anbringen von

  • BVerwG, 07.07.1970 - VII C 15.68

    Kontrolle von Automaten und Rentabilitätsprüfung durch das Gericht - Vermutung

  • BVerwG, 07.07.1970 - VII C 21.68

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten nach der Stückzahl - Das in

  • BVerwG, 07.07.1970 - VII C 17.68

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten nach der Stückzahl - In einem

  • BFH, 19.04.1968 - III R 78/67

    Einheitswertbescheid - Grundsteuermeßbescheid - Baulandsteuer -

  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 71.66

    Anspruchs auf Gewährung einer höheren staatlichen Subvention für eine private

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05

    Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz

  • BVerwG, 10.10.1969 - VII CB 65.67

    Verletzung des Gleichheitssatzes - Annahme der Publikumsmitwirkung - Tatsächliche

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • BFH, 27.06.1973 - II R 179/71

    Kraftfahrzeugsteuer - Zuordnung zu Verkehrsteuern - Abgrenzung zu

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 4751/01

    Regenwasser und § 9 Gemeindeordnung

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 2.73

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheides wegen stattfindender

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 20.88

    Verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebot - Ausgleichszahlung für Bau- und

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 108.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 95.72

    Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungshilfe für Filmtheater -

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 39.61

    Rechtsmittel

  • BFH, 26.06.1984 - VII R 79/83

    Bestimmung des Begriffs der Verbrauchsteuer - Rechtmäßigkeit des § 103b

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 41.61

    Regelung des Glücksspielwesens durch die Gewerbeordnung (GewO) - Aufstellung von

  • BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 107.70

    Errichtung von öffentlichen Bekenntnis-Hauptschulen - Bestimmtheit einer

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60

    Rechtsmittel

  • VG Aachen, 24.03.1997 - 6 K 3497/96

    Rechtmäßigkeit der Zahlung von Grundsteuer; Obergrenzen für die Hebesätze

  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67

    Zwangsmitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung und

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 67.63

    Vergnügungssteuer für Musikautomaten

  • FG Hamburg, 30.06.2004 - VII 4/01

    Spielgerätesteuer: Keine erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer

  • VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09

    (Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer

  • BVerwG, 18.07.1967 - I C 9.66

    Verpflichtung zur Teilnahme am örtlichen ärztlichen Notfalldienst eines

  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 N 10.2660

    Auferlegung von Instandhaltungs- und Stromlieferpflichten durch gemeindliche

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 28.90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der

  • BVerwG, 30.01.1964 - I C 104.60

    Ambulanter Verkauf von Speiseeis an Sonntagen und Feiertagen - Warenbegriff im

  • BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 A 4597/02

    Fälligkeitstermine und Verzugszinspflicht für die Kreisumlage

  • VG Trier, 13.02.2014 - 2 K 637/13

    1500 Euro Hundesteuer sind ein verkapptes Haltungsverbot

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2005 - 13 L 1963/04

    AöR, Anstalt öffentlichen Rechts, Abwasserbeseitigung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1997 - 22 A 1438/96

    Gemeinde; Erhebung von Kostenersatz für Abwasseruntersuchungen; Satzung;

  • BVerwG, 09.07.1965 - VII C 16.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 6.89

    Vereinbarkeit des § 6 Abs. 3 Baden-Württembergisches Kommunal- und Abgabengesetz

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 5.89

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Spielautomatensteuer durche eine kommunale

  • BVerwG, 23.01.1975 - VII B 26.74
  • BVerwG, 06.08.1959 - I C 204.57

    Rechtsmittel

  • FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 15/96

    Begriff des "Vorbehalts" auf dem Steuerbescheid; Wirkung einer Steuerfestsetzung

  • BVerwG, 29.05.1964 - VII C 8.63

    Rechtsgrundlage für die Erteilung von Bezugsgenehmigungen im Interzonenhandel -

  • BVerwG, 07.11.1960 - VII B 80.60

    Revisibilität der Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 14 A 319/10

    Wirksamkeit eines Steuerbescheids bei Fehlen eines Hinweises auf die Art der

  • VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06

    Erhebung einer Vergnügungssteuer nach dem Stückzahlmaßstab für

  • VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01

    Begleithundeprüfung; Bestimmtheit; Bullterrier; Gefährlichkeit; Gemeinde;

  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 1870/86

    Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung ;

  • VGH Bayern, 17.10.1984 - 5 B 83 A.1134
  • BSG, 01.03.1978 - 12 RK 14/77

    Sprungrevision - Nachträgliche Zulassung - Beschluß des Kammervorsitzenden -

  • VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 - 13 K 3017/04

    Anstalt des öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen, Satzungsautonomie,

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 3.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 149.69

    Errichtung von nordrhein- westfälischen Bekenntnis-Hauptschulen -

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 148.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 1.70

    Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

  • BFH, 17.11.1972 - III R 149/71

    Erhebung der Vermögensteuer - Verletzung des Gleichheitssatzes - Verletzung des

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 43.70

    Errichtung von Bekenntnis-Hauptschulen im Gebiet Nordrhein-Westfalens -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2012 - 14 A 1279/12

    Erhebung einer Steuer i.R.d. Bestandszahl von Spielhallen und Spielgeräten als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - 14 A 996/12

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Besteuerungsmaßstabs; Umfang des

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII CB 24.70

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts i.S.v. § 41 Nr. 4 ZPO i.V.m. § 54

  • VG Koblenz, 19.02.2008 - 6 K 1799/07

    Hundesteuer darf erhoben werden

  • BVerwG, 07.05.1975 - 2 B 8.75

    Anspruch eines zu einer Reserveübung eingezogenen früheren Zeitoffiziers auf

  • BFH, 17.11.1972 - III R 150/71

    Erhebung der Vermögensteuer - Verletzung des Gleichheitssatzes - Verletzung des

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 2.70

    Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

  • BVerwG, 21.01.1969 - VII B 148.67

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vergnügungssteuern - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 54.70

    Anrechnung einer Mehrwertsteuer auf Preise

  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 72.66

    Anspruch auf Ersatz aller Kosten für eine Schule - Gewährung staatlicher Hilfe

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII CB 100.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1959 - V C 76.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.03.1959 - V B 11.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.08.1958 - VII C 228.57

    Rechtsmittel

  • FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 164/95

    Begriff des "Vorbehalts" auf dem Steuerbescheid; Wirkung einer Steuerfestsetzung

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 51.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der Errichtung

  • BVerwG, 28.02.1961 - II B 28.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels höchstricherlichen

  • BVerwG, 08.09.1960 - VII B 68.60

    Zuständigkeit für die Regelung einer Vergnügungssteuer - Zulässige

  • VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.242

    Erfolglose Klage gegen Grundsteuerbescheide wegen Verfristung

  • OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 13 K 3132/96

    Steuererfindungsrecht für Zweitwohnungsteuer; Gesetzesvorbehalt;

  • BVerwG, 08.02.1974 - VII C 75.72

    Ausschluss von der Förderung wegen verspäteter Umsatzmeldung durch den

  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 28.67

    Zwangsmitgliedschaft bei einer studentischen Krankenversicherung - Wirksamkeit

  • BVerwG, 08.08.1958 - VII C 232.57

    Rechtsmittel

  • VG Düsseldorf, 20.01.2005 - 25 L 3070/04

    Ausgestaltung der Erhebung von kommunalabgabenrechtlicher Vergnügungssteuer

  • BezG Dresden, 29.12.1992 - Not 7/92
  • VGH Hessen, 10.12.1970 - V OE 31/70
  • VGH Hessen, 28.10.1975 - II N 9/72
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