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   BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 82.79   

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https://dejure.org/1980,562
BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 82.79 (https://dejure.org/1980,562)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1980 - 8 C 82.79 (https://dejure.org/1980,562)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1980 - 8 C 82.79 (https://dejure.org/1980,562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbegünstigte Wohnung - Bescheinigungsbehörde - Gebührenbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 111
  • DVBl 1980, 881
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1964 - II A 159/64
    Auszug aus BVerwG, 23.04.1980 - 8 C 82.79
    Die Bescheinigungsbehörde muß deshalb von dem Tenor des Anerkennungsbescheids ausgehen, wonach die Wohnung gemäß § 83 Abs. 3 und § 99 Abs. 1 II. WoBauG als steuerbegünstigt anerkannt ist und dadurch als steuerbegünstigte Wohnung gilt (ebenso OVG Münster, DNotZ 1965 S. 560).
  • VGH Bayern, 28.02.2012 - 8 B 11.2934

    Einträge in bayerischen Bestandsverzeichnissen für Gemeindestraßen sind

    Wie gerichtliche Entscheidungen haben auch Verwaltungsakte, auch rechtswidrige, sofern sie nicht nichtig sind, Tatbestandswirkung (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerwG vom 23.4.1980 BVerwGE 60, 111/117).

    Das bedeutet, dass die darin festgestellte Regelung gegenüber sonstigen Personen Behörden, Rechtsträgern und Gerichten als verbindlich zu beachten ist (vgl. BVerwG vom 23.4.1980 a.a.O. S. 117).

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren

    Allerdings bedarf die Berücksichtigung der Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes auch keiner gesetzlichen Grundlage, sondern erst deren Ausschluss erfordert eine explizite Regelung (BVerwG-Urteil vom 23. April 1980  8 C 82/79, BVerwGE 60, 111).
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

    Die Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes bedeutet, daß auch alle anderen Behörden und Rechtsträger, Dritte und alle Gerichte die Tatsache, daß der Verwaltungsakt erlassen wurde und somit existiert, und den Inhalt des Verwaltungsakts, d.h. die durch den Verwaltungsakt getroffene Anordnung, grundsätzlich als gegeben und maßgeblich hinnehmen müssen und in diesem Sinne an den Verwaltungsakt, solange dieser innere Wirksamkeit behält, gebunden sind; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig, jedoch nicht nichtig ist (BVerwGE 60, 111, 117; 66, 315 [BVerwG 17.12.1982 - 7 C 11/81]; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., S. 207 ff.; Kopp, VwVfG, 4. Aufl., Vorbem. § 35 Rz 26, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 245/12

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines

    Als wirksamer Verwaltungsakt entfaltet die Festlegung Tatbestandswirkung und führt damit zu einer Bindung an die getroffene Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, § 43 Rn. 41).

    Denn die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts besteht nicht nur gegenüber dem Adressaten, sondern insbesondere auch gegenüber der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 41).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 139/12

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines

    Als wirksamer Verwaltungsakt entfaltet die Festlegung Tatbestandswirkung und führt damit zu einer Bindung an die getroffene Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, § 43 Rn. 41).

    Denn die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts besteht nicht nur gegenüber dem Adressaten, sondern insbesondere auch gegenüber der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 41).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 162/12

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines

    Als wirksamer Verwaltungsakt entfaltet die Festlegung Tatbestandswirkung und führt damit zu einer Bindung an die getroffene Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, § 43 Rn. 41).

    Denn die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts besteht nicht nur gegenüber dem Adressaten, sondern insbesondere auch gegenüber der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 41).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - 3 Kart 134/12

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Erlösobergrenze für den Betreiber eines

    Als wirksamer Verwaltungsakt entfaltet die Festlegung Tatbestandswirkung und führt damit zu einer Bindung an die getroffene Regelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage, § 43 Rn. 41).

    Denn die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts besteht nicht nur gegenüber dem Adressaten, sondern insbesondere auch gegenüber der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1989, 8 C 82/79, Rn. 25 bei juris, OVG NW, Urteil vom 20.08.2002, 15 A 1031/01, Rn. 22 bei juris; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 43 Rn. 41).

  • BVerwG, 18.06.2013 - 2 B 12.13

    Soldatenversorgung; Kindergeldberechtigung; kinderbezogener Teil des

    Diese Bindungswirkung besteht, solange und soweit die Familienkasse den unanfechtbaren Verwaltungsakt über die Kindergeldberechtigung nicht aufgehoben oder sich dieser nicht auf andere Weise erledigt hat (vgl. zur Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten: Urteile vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 63.77 - BVerwGE 59, 310 = Buchholz 442.151 § 45 StVG Nr. 7 S. 19 und vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 82.79 - BVerwGE 60, 111 = Buchholz 454.44 GebBefrG Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 20.09.1982 - 8 B 238.81

    Gebührenbefreiung beim Wohnungsbau - Bewohnbarkeit auf Dauer - Ferienwohnung in

    Der Zweck der Gebührenbefreiung besteht - wie der beschließende Senat im Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 82.79 - (Buchholz 454.44 GebBefrG Nr. 1 S. 1 [5 f.]) dargelegt hat - gerade in ihrer Verknüpfung mit dem öffentlich geförderten oder - wie hier erheblich - steuerbegünstigten Wohnungsbau im Sinne des jetzt anzuwendenden Zweiten Wohnungsbaugesetzes (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 GebBefrG).

    Damit erweist sich zugleich das Beschwerdevorbringen als offenbar unzutreffend, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 82.79 - (a.a.O.) ab, weil die Bindungswirkung der den Klägern erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung den Beklagten auch zur Erteilung der Gebührenfreiheitsbescheinigung zwinge.

  • BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 68.82

    Koppelung der Gebührenbefreiung an die Voraussetzung der Steuerbegünstigung -

    Der Zweck der Gebührenbefreiung besteht - wie der beschließende Senat im Urteil vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 82.79 - (Buchholz 454.44 GebBefrG Nr. 1 S. 1 [5 f.]) dargelegt hat - gerade in ihrer Verknüpfung mit dem öffentlich geförderten oder - wie hier erheblich - steuerbegünstigten Wohnungsbau im Sinne des jetzt anzuwendenden Zweiten Wohnungsbaugesetzes (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 GebBefrG).

    Damit erweist sich zugleich das Beschwerdevorbringen als offenbar unzutreffend, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1980 - BVerwG 8 C 82.79 - (a.a.O.) ab, weil die Bindungswirkung der der Klägerin erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung den Beklagten auch zur Erteilung der Gebührenfreiheitsbescheinigung zwinge.

  • BVerwG, 20.09.1982 - 8 B 242.81

    Darlegungsanforderungen hinsichtlich der klärungsbedürftigen Rechtsfragen im

  • VGH Bayern, 06.08.2014 - 8 ZB 13.866

    Auslegung alter wasserrechtlicher Erlaubnisse und Nebenbestimmungen

  • BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 67.82

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung - Koppelung der

  • BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 66.82

    Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung -

  • VGH Hessen, 23.01.1992 - 4 UE 3467/88

    Zur konstitutiven Eintragung in das Denkmalbuch

  • VG Stuttgart, 22.09.2022 - 18 K 436/21

    Schornsteinfegerrechtlicher Zweitbescheid; Adressat; Auslegung;

  • BSG, 17.01.2011 - B 5 R 26/10 BH
  • VGH Bayern, 07.11.2023 - 4 CS 23.1635

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Heranziehung zur Hundesteuer für zwei Kampfhunde

  • VG Bayreuth, 27.11.2018 - B 5 K 17.753

    Übernahme eines Schmerzensgeldanspruches gegen einen Dritten durch einen

  • VG Hamburg, 04.05.2010 - 7 E 206/10

    Zur Bindungswirkung eines Bauvorbescheids

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1999 - 19 B 1502/99

    Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und Bestehen eines Anspruchs

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.12.1989 - 5 Ta 117/89

    Gewährung von Konkursausfallgeld durch die Bundesanstalt für Arbeit; Titulierter

  • LAG München, 12.01.1989 - 9 Ta 177/87

    Nachweis über Gewährung von Konkursausfallgeld; Verwaltungsakte und behördliche

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.1995 - 2 Ta 124/95

    Titelumschreibung für und gegen Bundesanstalt für Arbeit als Rechtsnachfolger ;

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