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   BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75   

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https://dejure.org/1980,919
BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75 (https://dejure.org/1980,919)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1980 - 1 C 55.75 (https://dejure.org/1980,919)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - 1 C 55.75 (https://dejure.org/1980,919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis - Berücksichtigung des grundgesetzlich geschützten Rechts auf Ehe und Familie - Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Abwägung des Grundrechts auf Ehe und Familie mit dem öffentlichen Interesse an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 126
  • NJW 1980, 2657
  • MDR 1980, 1045
  • DVBl 1980, 750
  • DÖV 1981, 23
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75
    Darüber ist im Konfliktfalle auf Grund einer Güterund Interessenabwägung zu entscheiden (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]).

    Diese Grundsätze entsprechen der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 56, 246 [250 ff.]; BVerfGE 51, 386 [396 ff.]).

    In Fällen wie dem vorliegenden ist der gerichtlichen Entscheidung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz zugrunde zu legen (BVerwGE 56, 246 [249]).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75
    Diese Grundsätze entsprechen der vom Bundesverfassungsgericht bestätigten ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 56, 246 [250 ff.]; BVerfGE 51, 386 [396 ff.]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75
    Der nach der Rechtsprechung des Senats sich aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitende aufenthaltsrechtliche Schutz soll dem deutschen Ehegatten und etwaigen deutschen Kindern des Ausländers gerade unter Aufrechterhaltung der Ehe- und Familiengemeinschaft im Rahmen der dargelegten Grundsätze den Verbleib in Lebensumständen ermöglichen, von denen nicht nur ihre persönlichen und beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten, sondern auch ihre soziale Sicherheit wesentlich abhängen (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [136]).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Bei der Abwägung der gegenläufigen öffentlichen und privaten Belange ist allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein Deutscher - anders als ein im Bundesgebiet lebender Ausländer (vgl. Rn. 45 des zitierten Urteils) - grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden darf, seine Ehe im Ausland zu führen oder auf ein eheliches Zusammenleben zu verzichten (vgl. Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 55.75 - BVerwGE 60, 126 ).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, genießen ausländische Ehegatten Deutscher einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]; Urteil vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - [NJW 1982, 1956 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81] = DVBl. 1982, 645 = InfAuslR 1982, 122]).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, genießen ausländische Ehegatten Deutscher einen weitreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerfGE 51, 386 [396 ff.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 ff.]; 56, 246 [249 ff.]; 60, 126 [128 ff.]).

    Diese Regel ist zwar mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG gegenüber dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen nicht anwendbar, wenn die Ehe in der Bundesrepublik Deutschland geführt werden soll (BVerwGE 60, 126 [132]).

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