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   BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79   

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BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79 (https://dejure.org/1980,96)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1980 - 5 C 73.79 (https://dejure.org/1980,96)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 5 C 73.79 (https://dejure.org/1980,96)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen Jugendhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 6
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht zum Recht der Sozialhilfe zunächst entschieden, daß sich eine Mutter das ihr gewährte Zweitkindergeld nicht auf die ihr zu gewährende Hilfe zum Lebensunterhalt anrechnen zu lassen braucht, wenn sie es ihrem einkommens- und vermögenslosen minderjährigen Kind zuwendet (BVerwGE 20, 188).

    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/141, Anlage 101).

  • BVerwG, 06.06.1969 - V C 76.68

    Anrechnung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf Erziehungsbeihilfe - Leistungen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    Auch zum Recht der Kriegsopferfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht in Rechtsstreitigkeiten um die Gewährung von Erziehungsbeihilfe wiederholt die Ansicht vertreten, daß Kindergeld und vergleichbare Leistungen, z.B. der nach dem früheren Beamtenrecht dem Beamten gewährte Kinderzuschlag, dann "Mittel des Kindes" im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 1 BVG sind, wenn diese Sozialleistungen dem Kinde tatsächlich zugute kommen (BVerwGE 32, 141 und 47, 120).

    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/141, Anlage 101).

  • BVerwG, 03.06.1969 - VII C 8.68

    Bemessung der Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/141, Anlage 101).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    (Verwiesen sei auf BVerwGE 25, 307; das Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - FEVS 15, 1; den Beschluß vom 23. Februar 1967 - BVerwG 5 ER 204.67; das Urteil vom 14. Juni 1967 - BVerwG 5 C 102.66 - FEVS 15, 205; BVerwGE 39, 314).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    (Verwiesen sei auf BVerwGE 25, 307; das Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG 5 C 112.66 - FEVS 15, 1; den Beschluß vom 23. Februar 1967 - BVerwG 5 ER 204.67; das Urteil vom 14. Juni 1967 - BVerwG 5 C 102.66 - FEVS 15, 205; BVerwGE 39, 314).
  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 262.57
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    Eine Vermutung hat das Bundesverwaltungsgericht nur in dem besonderen - überdies noch unter der Geltung des oben erwähnten § 8 Abs. 1 Satz 2 der Reichsgrundsätze zu entscheidenden - Fall in dem Sinne angenommen, daß dann, wenn ein Stiefvater für sein Stiefkind steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehme, die Lebenserfahrung dafür spreche, in Höhe der erzielten Ersparnisse werde Unterhalt gewährt, so daß insoweit eine Hilfsbedürftigkeit des Stiefkindes entfalle (BVerwGE 18, 213 unter Hinweis auf BVerwGE 10, 145 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57]).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 58.73

    Bemessung der Erziehungsbeihilfe für einen unterhaltspflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    Auch zum Recht der Kriegsopferfürsorge hat das Bundesverwaltungsgericht in Rechtsstreitigkeiten um die Gewährung von Erziehungsbeihilfe wiederholt die Ansicht vertreten, daß Kindergeld und vergleichbare Leistungen, z.B. der nach dem früheren Beamtenrecht dem Beamten gewährte Kinderzuschlag, dann "Mittel des Kindes" im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 1 BVG sind, wenn diese Sozialleistungen dem Kinde tatsächlich zugute kommen (BVerwGE 32, 141 und 47, 120).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 203.62

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Kürzung einer gewährten Fürsorgeunterstützung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    Eine Vermutung hat das Bundesverwaltungsgericht nur in dem besonderen - überdies noch unter der Geltung des oben erwähnten § 8 Abs. 1 Satz 2 der Reichsgrundsätze zu entscheidenden - Fall in dem Sinne angenommen, daß dann, wenn ein Stiefvater für sein Stiefkind steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehme, die Lebenserfahrung dafür spreche, in Höhe der erzielten Ersparnisse werde Unterhalt gewährt, so daß insoweit eine Hilfsbedürftigkeit des Stiefkindes entfalle (BVerwGE 18, 213 unter Hinweis auf BVerwGE 10, 145 [BVerwG 10.02.1960 - V C 262/57]).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 4.76

    Einkommen unter Einkommensgrenze - Heranziehung von Eltern - Kosten einer

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/141, Anlage 101).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/141, Anlage 101).
  • BVerwG, 23.02.1967 - V ER 204.67

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BSG, 22.05.1974 - 4 RJ 17/73

    Unterhalt - Unterhaltshilfe - Unterhaltsbeitrag aus öffentlichen Mitteln -

  • BSG, 14.11.1968 - 7 RKg 3/66

    Berechnungsgrundlage des überwiegenden Unterhalts von zwei Kindern bei

  • BVerwG, 14.06.1967 - V C 102.66

    Anrechnung des dem Stiefvater gewährten Kindergeldes und der diesem gewährten

  • BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78

    Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente -

  • BVerwG, 25.01.1967 - V C 112.66

    Umfang der Gewährung von Sozialhilfe für eine Familie mit vier Kindern -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II entspricht § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, der in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerwG nun ebenfalls klarstellt, dass das Kindergeld als Einkommen dem Minderjährigen zugerechnet wird, soweit es bei diesem zur Deckung des Lebensbedarfs benötigt wird (vgl hierzu Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 82 RdNr 17 ff, insbesondere RdNr 13; vgl BVerwGE 32, 141; 60, 6).

    § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII stellen insofern Ausnahmen von dem kindergeldrechtlichen Grundsatz dar, dass Kindergeldberechtigter iS des § 62 Einkommenssteuergesetz (EStG) eigentlich die Mutter (Klägerin zu 1) ist und das Kindergeld grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten (hier der Klägerin zu 1) als Einkommen sozialhilferechtlich zuzurechnen wäre (zu § 77 BSHG vgl Brühl in LPK-BSHG, § 77 RdNr 47 mwN; grundlegend BVerwGE 60, 6 mwN, 122, 128).

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Das an sie ausgezahlte Kindergeld wendet die Mutter der Klägerin auch nicht als solches ihrem Kind gezielt zu (vgl dazu BVerwGE 60, 6, 9 mwN; BVerwG NJW 2004, 2541 f; BayVGH, Urteil vom 9.2.2004, NVwZ 2004, 1382; Brühl in LPK-SGB XII, 7. Aufl 2005, § 82 RdNr 68 mwN).

    Nur im Falle der Weiterleitung, wenn es also dem Kind tatsächlich als Geldbetrag zufließt, wäre es als dessen Einkommen anzurechnen (so auch BVerwGE 60, 6, 9 mwN); das ist hier nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts nicht der Fall: Danach haben die Eltern der Klägerin bereits im Verfahren vor dem SG vorgetragen, das Kindergeld werde der Klägerin nicht zugewendet, dazu seien sie auch nicht verpflichtet.

    Die vom Beklagten zugrunde gelegte pauschale Vermutung einer Vorteilszuwendung (in Höhe des Kindergeldes) an das Kind hat das BVerwG folgerichtig bereits in stRspr verworfen (grundlegend BVerwGE 60, 6, 11; BVerwG NJW 2004, 2541 f; BayVGH aaO, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 10.12.2004 - 5 B 47/04 - RdLH 2005, 29).

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/05 R

    Anspruch auf Sozialhilfe, Zuordnung des Kindergeldes bei volljährigem behinderten

    Das an sie ausgezahlte Kindergeld wendet die Mutter des Klägers auch nicht als solches ihrem Kind gezielt zu (vgl dazu BVerwGE 60, 6, 9 mwN; BVerwG NJW 2004, 2541 f; BayVGH, Urteil vom 9.2.2004, NVwZ 2004, 1382; Brühl in LPK-SGB XII, 7. Aufl 2005, § 82 RdNr 68 mwN).

    Nur im Falle der Weiterleitung, wenn es also dem Kind tatsächlich als Geldbetrag zufließt, wäre es als dessen Einkommen anzurechnen (so auch BVerwGE 60, 6, 9 mwN); das ist hier nach den bindenden Feststellungen des SG nicht der Fall.

    Die pauschale Vermutung einer Vorteilszuwendung (in Höhe des Kindergeldes) an das Kind hat das BVerwG folgerichtig bereits in stRspr verworfen (grundlegend BVerwGE 60, 6, 11; BVerwG NJW 2004, 2541 f; BayVGH, aaO, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 10.12.2004 - 5 B 47/04 - RdLH 2005, 29).

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