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   BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79   

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BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79 (https://dejure.org/1980,323)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1980 - 5 C 18.79 (https://dejure.org/1980,323)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1980 - 5 C 18.79 (https://dejure.org/1980,323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 145
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.10.1971 - I C 16.70

    Erteilung einer Ausnahmebewilligung - Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79
    Die für die Ausnahmebewilligung zuständige höhere Verwaltungsbehörde hat deshalb zwar zu prüfen, ob der Erlaubnisbewerber eine selbständige Berufsausübung anstrebt, weil andernfalls für seinen Antrag ein Sachbescheidungsinteresse fehlt (BVerwGE 39, 15).
  • BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74

    Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß ein den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes "Überraschungsurteil" dann vorliegt, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 7. November 1968 - BVerwG 3 C 45.67 - [ZLA 1969, 10]; Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28]).
  • BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67

    Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß ein den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes "Überraschungsurteil" dann vorliegt, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 7. November 1968 - BVerwG 3 C 45.67 - [ZLA 1969, 10]; Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28]).
  • BVerwG, 07.11.1968 - III C 45.67
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß ein den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes "Überraschungsurteil" dann vorliegt, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30]; Urteil vom 7. November 1968 - BVerwG 3 C 45.67 - [ZLA 1969, 10]; Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28]).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Gegenteiliges lässt sich nicht aus der bisherigen Rechtsprechung ableiten, die Feststellungsklagen des Gewerbetreibenden gegen die Handwerkskammer zur Klärung der Zulassungsfreiheit eines Gewerbes für zulässig gehalten hat (Urteile vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 33.63 - BVerwGE 16, 92 = Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 4 S. 7 f. und vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 , insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 7).
  • VGH Hessen, 20.02.1990 - 11 UE 2161/85

    Zur Abgrenzung von handwerksmäßiger und industrieller Betriebsweise in

    Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO kann die zuständige Behörde (in Hessen: Der zuständige Regierungspräsident; vgl. HessVGH, DVBl. 1972, 834 ff; BVerwG, GewArch 1981, 166) von Amts wegen oder auf Antrag der Handwerkskammer die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn der selbständige Betrieb des Handwerks als stehendes Gewerbe entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübt wird.

    Eine Reduzierung des Auswahlermessens hinsichtlich der Beweismittel im Rahmen des Untersagungsverfahrens nach § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO kann entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht mit den Erwägungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1980 (GewArch 1981, 166 ff) begründet werden, wonach bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 HwO der Regierungspräsident grundsätzlich nicht zu prüfen hat, ob der Bewerber mit seinem Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden kann, weil die Beantwortung dieser primären Frage allein der Handwerkskammer obliege.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. November 1980 (a.a.O.) ausdrücklich betont, daß der Regierungspräsident "im Rahmen seiner Befugnis nach § 16 Abs. 3 HwO, die Fortsetzung eines nicht eingetragenen Handwerksbetriebs zu untersagen, berechtigt und verpflichtet" sei, "sich in eigener Verantwortung eine abschließende Meinung darüber zu bilden, ob der Betriebsinhaber der Eintragungspflicht unterliegt" oder nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 6 S 19/04

    Feststellungsklage und Eilantrag zur Klärung der handwerksrechtlichen

    Dieses ist für einen Antrag nach § 123 VwGO regelmäßig dann zu verneinen, wenn der gerichtlich in Anspruch genommene Rechtsträger zuvor vom Antragsteller mit der Sache noch nicht befasst worden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.04.1989 - 9 S 1978/88 - DVBl. 1989, 1199; Beschluss vom 10.03.1989 - 9 S 615/89 -, DVBl. 1989, 1197; Beschluss vom 09.07.1990 - NC 9 S 58/90 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.04.1981, NVwZ 1983, 106; OVG Magdeburg, Beschluss vom 20.10.1995 - 4 K 9/95 -, NVwZ-RR 1996, 75; OVG Münster, Beschluss vom 30.04.2001, NVwZ 2001, 1427; Hess. VGH, Beschluss vom 28.06.1989, NVwZ 1989, 1183, 1184; BVerwG, Urteil vom 13.11.1980 - 5 C 18.79 -, GewArch 1981, 166; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 123 Randnr. 22; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., Randnr. 129; Huba, Vorläufiger Rechtsschutz, JuS 1990, 983, 987).

    Denn die Ansicht, für entsprechende Feststellungsklagen bzw. diesen Gegenstand betreffende Eilanträge sei allein die örtlich zuständige Handwerkskammer passiv-legitimiert (so VG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2004, GewArch 2004, 307 m.w.N.; a.A. Hess. VGH, Urteil vom 02.09.1975, GewArch 1976, 195; Beschluss vom 20.02.1990, GewArch 1990, 412; offengelassen in BVerwG, Urteil vom 13.11.1980, GewArch 1981, 166), teilt der Senat in dieser Allgemeinheit nicht.

  • BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00

    Rechtliches Gehör; Klageänderung; mündliche Verhandlung; nicht erschienener

    Ein Beteiligter, der trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint, muss nicht damit rechnen, dass im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und dass aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird (wie Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 = Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 7).

    Er muss jedoch nicht damit rechnen, dass im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und dass aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird (vgl. Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 = Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 7).

  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. insbesondere Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135; Urteil vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 124; Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 -, BVerwGE 61, 145 [BVerwG 13.11.1980 - 5 C 18/79]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 m.w.Nachw.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2002 - 6 A 11689/02

    Berufungszulassung zwecks Verfahrenseinstellung; Gehörsrüge - Verfahrensfehler

    Nimmt er durch Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern, nicht wahr, so kann er sich später insoweit nicht mehr auf das Recht auf rechtliches Gehör berufen (BVerwG, Urteil vom 13.11.1980, BVerwGE 61, 145 ).

    Nach dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.11.1980, BVerwGE 61, 145 ; Beschluss vom 20.12.2000, NJW 2001, 1151 f.) gilt dies aber nicht, wenn im Wege der Klageänderung ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird und aufgrund der mündlichen Verhandlung dann sofort über diesen neuen Streitgegenstand entschieden wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - 18 A 1507/22

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe bei Berufung gegen Ausweisung aus Bundesgebiet

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1980- 5 C 18.79 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juni 2020 - 7 LA 40/19 -, juris, Rn. 7.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000- 8 B 238.00 -, juris, Rn. 2, und Urteil vom 13. November 1980 - 5 C 18.79 -, juris, Rn. 20; Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 163.

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17

    Vorheriger Antrag; Aussetzung; Beschwerde; entscheidungserheblich;

    Im Hinblick darauf, dass eine allgemeine Feststellungsklage nur dann erhoben werden kann, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 m.w.N.), kann ein Feststellungsinteresse nur bejaht werden, wenn es über die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kläger und der zuständigen Behörde gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1980 - 5 C 18.79 -, BVerwGE 61, 145, 148 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 43 Rdnr. 17).
  • BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06

    Revisionsverfahren, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung,

    So beachtet die Beklagte nicht, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung begründet (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 86, 133 ; Urteil vom 13. November 1980 BVerwG 5 C 18.79 BVerwGE 61, 145 ; Beschluss vom 20. Dezember 2000 BVerwG 8 B 238.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 31).
  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1681

    Wohngeld, Rücknahme eines Versagungsbescheids, Nachzahlung, zeitliche Grenzen,

    Denn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör trotz ordnungsgemäßer Ladung und Belehrung gemäß § 102 Abs. 2 VwGO kommt nur dann in Betracht, wenn der Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung eine unvorhergesehene Wendung nimmt, mit der der abwesende Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht hätte rechnen müssen und die dazu führt, dass das Gericht seine Entscheidung auf bisher unerörtert gebliebene rechtliche oder tatsächliche Aspekte stützt (BVerwG, U.v. 13.11.1980 - 5 C 18.79 - juris Rn. 18; B.v. 20.12.2000 - 8 B 238.00 - NJW 2001, 1151; Riese in Schoch/Schneider (Hrsg.), VwGO, 43. EL August 2022, § 102 Rn. 22a).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 C 60.86

    Pflicht - Gericht - Schriftsätze - Schriftlicher Verfahrensteil - Rechtzeitige

  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.1990 - 10 S 570/90

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Hennenhaltungsverordnung

  • BVerwG, 30.05.1985 - 3 C 28.84

    Meinungsverschiedenheit mit der Gesundheitsbehörde - § 43 VwGO, zur Frage des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2014 - 8 A 1742/10

    Untersagung des Betriebs von mehreren Feuerwehrfahrzeugen für ein Gewerbe nach

  • VG München, 26.02.2014 - M 23 K 11.4724

    Abmeldung von Amts wegen

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen -

  • BVerwG, 24.03.2003 - 8 B 168.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulässigkeit

  • OVG Niedersachsen, 18.05.1992 - 8 L 4455/91

    Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle für das

  • VGH Hessen, 24.01.2017 - 2 A 592/16

    Rechtliches Gehör

  • BVerwG, 25.08.2000 - 11 B 28.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 10.06.1994 - 5 B 111.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen eines

  • BVerwG, 06.10.1987 - 6 C 35.87

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Rechtzeitige Übermittlung von

  • VG München, 14.11.2007 - M 23 K 06.4245

    Aufstellung einer Streckenbeeinflussungsanlage zur Anordnung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1998 - 17 A 6226/95

    Staatenlosigkeit; Kurde; Libanon; Staatsangehörigkeit; Abstammung

  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 40.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Rechtzeitige Übermittlung von

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19

    Gehörsrüge; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler

  • VG München, 29.06.2012 - M 23 K 11.30264

    Minderjähriger; Provinz Kunduz: PTBS

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2003 - 7 A 3245/02

    Rechtmäßigkeit eines Leistungsbescheides

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 B 75.80

    Einbau industriell vorgefertigter Rolläden und Jalousien als wesentliche

  • BVerwG, 07.04.1981 - 5 B 33.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1999 - 3 A 3144/99

    Erschließungsbeitrag; Neuberechnung; Verwaltungsakt; Unbestimmtheit; Begründung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1999 - 3 A 2689/99

    Erschließungsbeitrag; Neuberechnung; Unbestimmtheit; Rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 10.06.1994 - 5 B 110.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen eines

  • OVG Niedersachsen, 26.02.1993 - 8 L 8844/91

    Anforderungen; Meisterprüfung; Metallbauerhandwerk

  • BVerwG, 14.05.1986 - 4 B 98.86

    Nichtzulassung der Revision - Behördliche Anordnung der Beseitigung eines

  • BVerwG, 09.05.1986 - 4 B 82.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Minden, 07.03.2005 - 10 K 3695/04

    Eritrea, Glaubwürdigkeit, EDP, Nachfluchtgründe, exilpolitische Betätigung,

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