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   BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78   

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BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78 (https://dejure.org/1980,775)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1980 - 6 C 25.78 (https://dejure.org/1980,775)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 6 C 25.78 (https://dejure.org/1980,775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Verlängerung des Vorbereitungsdienstes infolge der Inanspruchnahme der Mutterschutzzeit - Beginn eines Besoldungsdienstalters - Anrechenbarkeit wegen des staatlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 79
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 497/62

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Akkordverbot

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 37, 121 (125) [BVerfG 23.04.1974 - 1 BvL 19/73] unter Bezugnahme auf BAGE 14, 304 (309) [BAG 09.08.1963 - 1 AZR 497/62] ausgeführt hat, verfolgt der Mutterschutz ganz allgemein das Ziel, den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau als Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen.

    Denn wirtschaftliche Nachteile setzten sie der Verlockung oder sogar der Notwendigkeit aus, entgegen dem Beschäftigungsverbot weiterzuarbeiten (so auch BAGE 14, 304, 309 [BAG 09.08.1963 - 1 AZR 497/62] und Urteil des BAG vom 28. Februar 1964 - DB 1964, 663 -).

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).

    Eine weitere Verbesserung des Besoldungsdienstalters ist weder aus Billigkeitsgründen noch aus dem Gesichtspunkt der Sozialstaatlichkeit oder der Fürsorgepflicht möglich (BVerwGE 27, 159 [161];Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [DÖD 1972, 110]).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 37, 121 (125) [BVerfG 23.04.1974 - 1 BvL 19/73] unter Bezugnahme auf BAGE 14, 304 (309) [BAG 09.08.1963 - 1 AZR 497/62] ausgeführt hat, verfolgt der Mutterschutz ganz allgemein das Ziel, den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau als Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen.

    Die von der Klägerin beanstandete Regelung hält sich demnach noch innerhalb des dem Gesetzgeber bei der Verwirklichung des Schutz- und Fürsorgegebotes des Art. 6 Abs. 4 GG zustehenden Gestaltungsspielraumes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974, NJW 1974, 1461; BVerwGE 54, 124 [130]).

  • BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73

    Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Das Bundesverwaltungsgericht habe es in demUrteil vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - als allgemeines Ziel des Mutterschutzes bezeichnet, den Widerstreit zwischen den Aufgaben der Frau und Mutter und ihrer Stellung im Berufsleben als Arbeitnehmerin im Interesse der Gesunderhaltung von Mutter und Kind auszugleichen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in dem - im angefochtenen Urteil zitierten - Urteil vom 27. August 1974 - BVerwG 2 C 38.73 - (BVerwGE 47, 23) darauf hingewiesen, daß die während der Schwangerschaft und während bestimmter Zeiträume nach der Niederkunft bestehenden Beschäftigungsverbote nur dann den gebotenen lückenlosen Schutz für die Mutter bedeuten, wenn diese während der Schutzfristen vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahrt bliebe.

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muß (BVerfGE 33, 171 [189]).
  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Das Bundesverfassungsgericht hat es vielmehr wiederholt (BVerfGE 32, 273 [277]; 47, 1 [20]) offengelassen, ob die Norm des Art. 6 Abs. 4 GG eine Frau nur während der Schwangerschaft schützt oder ob sie darüber hinaus auch einen verfassungsrechtlichen Schutz jeder Frau bedeutet, die Mutter geworden ist.
  • BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74

    Mutterschutz im Graduiertenförderungsrecht - Anspruch auf Einräumung der

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Die von der Klägerin beanstandete Regelung hält sich demnach noch innerhalb des dem Gesetzgeber bei der Verwirklichung des Schutz- und Fürsorgegebotes des Art. 6 Abs. 4 GG zustehenden Gestaltungsspielraumes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. April 1974, NJW 1974, 1461; BVerwGE 54, 124 [130]).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Dieser Rechtsauffassung ist der erkennende Senat in dem zu § 10 Abs. 1 BeamtVG ergangenenUrteil vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - (Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1) ausdrücklich beigetreten.
  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70

    Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
    Eine weitere Verbesserung des Besoldungsdienstalters ist weder aus Billigkeitsgründen noch aus dem Gesichtspunkt der Sozialstaatlichkeit oder der Fürsorgepflicht möglich (BVerwGE 27, 159 [161];Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [DÖD 1972, 110]).
  • BAG, 28.02.1964 - 1 AZR 307/63

    Beschäftigungsverbot - Akkordarbeit - Zeitlohnarbeit - Werdende Mutter -

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von

  • BVerwG, 30.09.1965 - II C 100.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers regelmäßig abschließend konzipiert, so dass der Möglichkeit einer analogen Anwendung schon das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke entgegensteht (vgl. Urteile 30. Mai 1967 - BVerwG 2 C 27.67 - BVerwGE 27, 159 , vom 20. Juni 1974 - BVerwG 2 C 28.73 - BVerwGE 45, 201 und vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 25.78 - BVerwGE 61, 79 zur Gesamtkonzeption des § 6 BBesG sowie Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 zum Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung

    Im vorliegenden Fall ist jedoch nicht darüber zu entscheiden, ob sich eine Mutterschaft in späterer Zeit auch einmal im Ergebnis negativ auswirken darf (so das Bundesverwaltungsgericht zur Verzögerung des Aufstiegs um eine Dienstaltersstufe um einen Monat ca neun Jahre nach der Geburt: BVerwGE 61, 79, 83 ff; s auch BVerfGE 60, 68, 76 f = SozR 4100 § 104 Nr. 10, wo die - später korrigierte - Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeit für eine Anwartschaft auf Alg ca 2 1/2 Jahre nach der Geburt als gerade "noch vereinbar" mit Art. 6 Abs. 4 GG angesehen wurde).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um

    Schon die pauschalierende Regelung zugunsten des Beamten (Richters), wonach eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge nur zur Hälfte der in Anspruch genommenen Urlaubzeit ein Hinausschieben des Besoldungsdienstalters (bzw. Lebensalters) zur Folge hat, nötigt zu der Annahme, daß ein Hinausschieben des Besoldungsdienstalters (Lebensalters) nur dann völlig unterbleiben soll, wenn besondere Umstände dies ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. auch BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] mit weiteren Nachweisen).

    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Anschluß hieran ausgesprochen, daß eine vollständige Berücksichtigung der Mutterschutzzeit bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters nicht wegen des in Art. 6 Abs. 4 GG normierten Schutz- und Fürsorgegebots zugunsten der Mutter geboten ist (vgl. BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Es ist schließlich auch nicht willkürlich, eine Beurlaubung zum Zwecke der Betreuung von Kindern - anders als etwa eine Beurlaubung zum Dienst als Entwicklungshelfer (vgl. hierzu Nr. 31.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz - BBesGVwV - vom 23. November 1979, GMBl. 1980, S. 3) - als dem persönlichen Lebensbereich zugehörig zu behandeln (vgl. auch hierzu BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78]).

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90

    Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit

    Dem Gesetzgeber steht - wie in vergleichbarer Weise bei Art. 6 Abs. 1 GG - Gestaltungsfreiheit zu bei der Entscheidung darüber, in welcher Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will (vgl. dazu BVerfGE 11, 105; 39, 316 mit Hinweis auf BVerfGE 23, 258 ; 28, 104 ; 21, 1 ; siehe auch BVerfGE 43, 108 ; 48, 346 ; 62, 323 ; 82, 60 ; ebenso: BVerwGE 54, 124 ; 61, 79 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 6 A 40/04

    Besoldungsanspruch einer Beamtin bei Überschneidung von Freistellungsphase und

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15. Oktober 1980 - 6 C 25.78 -, Entscheidungen des BVerwG (BVerwGE) 61, 79 (82 f.).

    vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 6 C 25.78 -, BVerwGE 61, 79 (87); Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: November 2004, § 78b LBG Rdnr. 22; Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 12/2124 S. 45.

  • BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87

    Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe -

    Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • BVerwG, 18.07.1989 - 2 CB 12.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision -

    Hinzu kommt, daß die in § 28 Abs. 3 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände nach der auf dem sogenannten mechanisierten Dienstaltersprinzip beruhenden Gesamtkonzeption des § 28 BBesG ohnehin einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich sind (vgl. u.a. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67] ; 45, 201 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] ; 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] ; Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - ).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 5 B 178.96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

    Das Berufungsgericht hat sich zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bezogen, wonach der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht gehalten ist, unter Hintanstellung vor allem haushaltsrechtlicher Belange jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche oder zeitliche Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 60, 68 [BVerfG 10.02.1982 - 1 BvL 116/78]; BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78]; 79, 336 [BVerwG 17.05.1988 - 1 A 42/84]).
  • BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige

    Wie der erkennende Senat in BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt hat, nötigt schon diese pauschale Verbesserung des BDA um die Hälfte der in Rede stehenden Differenzzeit zu der Annahme, daß der Gesetzgeber über die in § 6 Abs. 2 BBesG enthaltene Regelung hinaus nur noch bei Vorliegen der in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG angeführten besonderen Tatbestände ausnahmsweise eine weitere Verbesserung des BDA zulassen wollte; die dort nicht ausdrücklich erfaßten Zeiten hat er erkennbar als durch die in § 6 Abs. 2 BBesG vorgesehene pauschale Anrechnung der halben Differenzzeit abgegolten angesehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1990 - 2 A 114/89

    Erkrankung des Beamten ; Antritt des Erziehungsurlaubs ; Hemmung des

    Dieses Grundrecht gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach der Niederkunft vor wirtschaftlichen N a c h t e i l e n zu bewahren (BVerfGE 32, 273, 277; 60, 68, 74; BVerwGE 22, 27 f.; 61, 79, 85), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988, aaO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89

    Privatrechtlich organisiertes Krankenhaus; Caritasverband einer Diözese ;

  • BVerwG, 28.06.1982 - 2 B 22.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtgewährung

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