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   BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79   

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BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79 (https://dejure.org/1981,37)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1981 - 1 C 168.79 (https://dejure.org/1981,37)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1981 - 1 C 168.79 (https://dejure.org/1981,37)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung - Versagung des Aufenthalts - Beschleunigung des Asylverfahrens - Ermessensreduzierung - Allgemeiner Befreiungstatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 206
  • NJW 1981, 2653
  • MDR 1981, 1045
  • DVBl 1981, 1097
  • DÖV 1981, 712
  • JR 1981, 407
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Nach der Rechtsprechung des Senats verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, daß er erstens an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland nicht zurückgewiesen wird und zweitens nicht in einen möglichen Verfolgerstaat abgeschoben wird, was einschließt, daß er auch in keinen Staat abgeschoben werden darf, in dem die Gefahr der weiteren Abschiebung in einen Verfolgerstaat besteht (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205 f.]).

    Zwar nötigen weder der Wortlaut noch der humanitäre Zweck noch die Entstehungsgeschichte des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zu der Annahme, jeder politisch Verfolgte habe - über den Verfolgungsschutz hinaus - unter allen Umständen ein Recht auf ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [206 f.]).

    Andererseits wäre es aber mit der "humanitären Konzeption" (BVerwGE 49, 44 [48]; 49, 202 [206]) des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG unvereinbar, wenn die Bundesrepublik Deutschland politisch Verfolgte in erster Linie darauf verwiese, Aufnahme in anderen Ländern zu suchen, und ihnen nur ausnahmsweise die Niederlassung im Inland gestattete.

    Das Nähere hat - wie der Senat in BVerwGE 49, 202 (206) [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] bereits betont hat - der Gesetzgeber zu bestimmen; dabei hat er den soeben umrissenen Gehalt des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG als Grenze seiner Gestaltungsfreiheit zu beachten.

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Nach der Rechtsprechung des Senats verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, daß er erstens an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland nicht zurückgewiesen wird und zweitens nicht in einen möglichen Verfolgerstaat abgeschoben wird, was einschließt, daß er auch in keinen Staat abgeschoben werden darf, in dem die Gefahr der weiteren Abschiebung in einen Verfolgerstaat besteht (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205 f.]).

    Zwar nötigen weder der Wortlaut noch der humanitäre Zweck noch die Entstehungsgeschichte des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zu der Annahme, jeder politisch Verfolgte habe - über den Verfolgungsschutz hinaus - unter allen Umständen ein Recht auf ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [206 f.]).

    Das Nähere hat - wie der Senat in BVerwGE 49, 202 (206) [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] bereits betont hat - der Gesetzgeber zu bestimmen; dabei hat er den soeben umrissenen Gehalt des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG als Grenze seiner Gestaltungsfreiheit zu beachten.

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7 = NJW 1978, 507 [BVerwG 16.08.1977 - I C 15/76] = DÖV 1978, 180 = DVBl. 1978, 217) unter Hinweis auf die §§ 15 Abs. 3 und 40 Abs. 3 AuslG ausgesprochen, daß die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Ausländer, die um Asyl nachsuchen, nicht ausgeschlossen, sondern nach der allgemeinen Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG zu beurteilen ist.

    Diese beruht nämlich auf denselben - unzutreffenden - Erwägungen wie die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis (vgl. Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Eine Duldung gemäß § 17 Abs. 1 AuslG beseitigt - anders als eine Aufenthaltserlaubnis - diese Ausreisepflicht nicht, sondern läßt sie unberührt (vgl. Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 1).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Eine Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG muß daher von beachtlichem Gewicht sein (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]; Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - DÖV 1981, 425 = MDR 1981, 520).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Eine Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG muß daher von beachtlichem Gewicht sein (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]; Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - DÖV 1981, 425 = MDR 1981, 520).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Steht, wie dargelegt, nicht einmal dem Asylberechtigten ein lückenloses verfassungskräftiges Aufenthaltsrecht zu, sondern ist die Regelung seines aufenthaltsrechtlichen Status in gewissen Grenzen dem Ermessen des Gesetzgebers überlassen, so muß dies erst recht für den Asylbewerber gelten (vgl. auch BVerwGE 58, 352 [BVerwG 16.10.1979 - 1 C 20/75] [353]; Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 -).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77

    Anforderungen an das Vorliegen einer Erledigung - Vorlage an den Gemeinsamen

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Bei der von ihm beantragten Erlaubnis nach AuslVwV a.F. Nr. 10 zu § 40 handelt es sich nicht um eine andere als die in § 2 Abs. 1 AuslG geregelte Aufenthaltserlaubnis (Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Eine Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG muß daher von beachtlichem Gewicht sein (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]; Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - DÖV 1981, 425 = MDR 1981, 520).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
    Eine Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG muß daher von beachtlichem Gewicht sein (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]; Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - DÖV 1981, 425 = MDR 1981, 520).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der

  • BVerwG, 24.06.1966 - VII C 45.66

    Änderung der öffentlich- rechtlichen Beziehung zu einer Gesellschaft - Änderung

  • BVerwG, 18.10.1973 - II C 25.71

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage bei einer

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Der Asylsuchende darf daher grundsätzlich ohne einen sonst erforderlichen Sichtvermerk aus dem Verfolgungsland in das Bundesgebiet einreisen (BVerwGE 62, 206 ; Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Hilfebedürftigkeit und die Suche nach einer auch materiell erträglichen Zuflucht sind geradezu typisch für die Situation eines politisch Verfolgten, der in der Bundesrepublik Deutschland Asyl sucht (vgl. auch BVerwGE 62, 206 ).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Dieser Schutz vor Abschiebung in ein Verfolgungsland ist mit einer Entscheidung über die Asylberechtigung nicht identisch; er stellt einerseits nur einen Teil (den Kern) dessen dar, was das Asylrecht nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]; Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -) an Rechtsvorteilen bietet, und gebührt andererseits auch solchen Ausländern, die zwar in gewissen Staaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bedroht sind, volles Asylrecht aber dennoch nicht beanspruchen können, weil sie jedenfalls in ihrem Heimatland keiner Verfolgung ausgesetzt sind oder in einem Drittland bereits Schutz vor Verfolgung gefunden haben (vgl. § 28 AuslG).

    Im selben Sinne beeinflußt Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG die Ermessenshandhabung: Wie der Senat im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205 f.]) in seinem Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - ausgeführt hat, verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der in der Bundesrepublik Deutschland vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, nicht nur vollen Verfolgungsschutz, sondern auch einen gewissen aufenthaltsrechtlichen Schutz; dieser liegt darin, daß dem Asylberechtigten im Regelfall ein rechtlich gesicherter Aufenthalt verschafft und daß dieses Aufenthaltsrecht nur aus gewichtigen Gründen und unter grundsätzlicher Wahrung des Verfolgungsschutzes vorenthalten oder entzogen wird.

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