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   BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76   

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BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76 (https://dejure.org/1981,88)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1981 - 1 C 74.76 (https://dejure.org/1981,88)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1981 - 1 C 74.76 (https://dejure.org/1981,88)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts - Asylberechtigter - Ausweisungsschutz - Abschiebungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 36
  • DVBl 1981, 769
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Der Kläger hat aber weder im Erörterungstermin noch in der mündlichen Verhandlung eine längere Vorbereitungszeit verlangt und kann folglich insoweit einen Verfahrensmangel nicht mit Erfolg rügen (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - Beschluß vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, fallen auch Ausweisungen zum Schutz vor Gewalttaten des politischen Terrorismus in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Es ist nicht fehlerhaft, daß die für die Sicherheit verantwortlichen Behörden unter den gegebenen Umständen damit rechneten, daß der Kläger, auch wenn er persönlich die Anwendung von Gewalt ablehnen sollte, wegen seiner hervorgehobenen Stellung möglichen Gewalttätern und ihren Helfern aus ihrer Sicht für verschiedene Hilfstätigkeiten geeignet erscheinen und von ihnen dazu herangezogen werden könnte (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Das widerspricht weder dem Schutz der Vereinigungsfreiheit, soweit er Ausländern zusteht (Art. 9 Abs. 1, 2 GG; Art. 11, 16 der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, BGBl. 1952 II S. 686; §§ 1, 14, 15 VereinsG), noch dem konstitutiven Charakter eines Vereinsverbots (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

    Nach dem Anschlag auf die israelische Olympia-Mannschaft in München war eine neue, erheblich verschärfte Sicherheitslage entstanden, für die sich die Beklagte durch ihr früheres Verhalten nicht in ihrer Ermessensfreiheit gebunden hatte (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

    Ein asylrechtlicher Schutz, der über den Verfolgungsschutz gewährleistenden Kernbereich des Asylrechts hinausgeht und einen (weiteren) Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht, setzt voraus, daß der Ausländer ihn in Anspruch nimmt (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 -).

  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Wie der Senat bereits entschieden hat, fallen auch Ausweisungen zum Schutz vor Gewalttaten des politischen Terrorismus in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Es ist nicht fehlerhaft, daß die für die Sicherheit verantwortlichen Behörden unter den gegebenen Umständen damit rechneten, daß der Kläger, auch wenn er persönlich die Anwendung von Gewalt ablehnen sollte, wegen seiner hervorgehobenen Stellung möglichen Gewalttätern und ihren Helfern aus ihrer Sicht für verschiedene Hilfstätigkeiten geeignet erscheinen und von ihnen dazu herangezogen werden könnte (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Das widerspricht weder dem Schutz der Vereinigungsfreiheit, soweit er Ausländern zusteht (Art. 9 Abs. 1, 2 GG; Art. 11, 16 der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, BGBl. 1952 II S. 686; §§ 1, 14, 15 VereinsG), noch dem konstitutiven Charakter eines Vereinsverbots (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

    Nach dem Anschlag auf die israelische Olympia-Mannschaft in München war eine neue, erheblich verschärfte Sicherheitslage entstanden, für die sich die Beklagte durch ihr früheres Verhalten nicht in ihrer Ermessensfreiheit gebunden hatte (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

    Dabei kommt es nicht darauf an, daß politisch Verfolgte gemäß § 11 Abs. 2 AuslG aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen werden dürfen und daß hier angesichts der damals gebotenen Abwehr von Terroranschlägen und der erheblichen Schäden, die diese Anschläge zur Folge haben können, solche Gründe vorlagen (BVerwGE 49, 202 [206 ff.]; Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 -).

  • BVerwG, 28.02.1978 - I A 8.72

    Auflösung eines Ausländervereins - Verbotsgründe - Betätigungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Entsprechend ist übrigens der erkennende Senat in dem das GUPS-Verbot betreffenden Verwaltungsrechtsstreit verfahren (Urteil vom 28. Februar 1978 - BVerwG 1 A 8.72 -).

    Übrigens ist auch der erkennende Senat in seinem die Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministers des Innern vom 3. Oktober 1972 abweisenden Urteil vom 28. Februar 1978 - BVerwG 1 A 8.72 - in Auswertung des auch vom Berufungsgericht herangezogenen Materials zu dem mit den Feststellungen des Berufungsgerichts im wesentlichen übereinstimmenden Ergebnis gelangt, daß die politische Tätigkeit der GUPS auch in der Bundesrepublik Deutschland auf die Unterstützung der Tätigkeit der bewaffneten palästinensischen Organisationen einschließlich ihrer Terrorhandlungen nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten sowie auf die Herstellung, Erhaltung und Steigerung der Fähigkeit und Bereitschaft ihrer Mitglieder zur Leistung einer solchen Unterstützung gerichtet war.

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Dabei kommt es nicht darauf an, daß politisch Verfolgte gemäß § 11 Abs. 2 AuslG aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen werden dürfen und daß hier angesichts der damals gebotenen Abwehr von Terroranschlägen und der erheblichen Schäden, die diese Anschläge zur Folge haben können, solche Gründe vorlagen (BVerwGE 49, 202 [206 ff.]; Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 -).

    Maßnahmen der Ausländerbehörden dürfen zwar nicht den zum Kernbereich des Asylrechts gehörenden und von der Anerkennung als Asylberechtigter unabhängigen Verfolgungsschutz beeinträchtigen, wie es bei einer Zurückweisung und Abschiebung in ein Verfolgungsland (§§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 3 AuslG), nicht jedoch bei der Ausweisung der Fall ist (BVerwGE 49, 202 [208]).

  • BVerwG, 18.12.1979 - 7 B 213.78

    Vergnügungssteuerpflicht für einen Märchenwald - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Danach besteht kein Anhaltspunkt, daß es seine Sachkunde überschätzt und dadurch die Grenzen der ihm nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegenden Beweiswürdigung überschritten sowie gegen seine Aufklärungspflicht verstoßen hätte (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 7 B 213.78 - mit Nachweisen, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 124).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Ist demnach der Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllt, so hatte die Beklagte aufgrund einer Abwägung der für und gegen die Maßnahme sprechenden Umstände des Falles unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die Ausweisung geboten ist (BVerwGE 59, 112 [113]).
  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Das Vereinsverbot stellt auf die gefährliche Zielsetzung und Organisation der Vereinigung ab und setzt im Sinne des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts eine konkrete Gefahr für die Sicherheit des Staates nicht voraus (BVerwGE 55, 175 [182]).
  • BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79

    Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Das Gericht darf bei seiner Entscheidung auch ohne Verlesung in der mündlichen Verhandlung Urkunden (Akten) verwerten, die es, wie sich hier aus dem Berufungsurteil und der Sitzungsniederschrift dem Sinne nach ergibt, beigezogen und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht hat (Beschluß vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Nr. 38 [S. 9]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Nach § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 ZPO ist ein förmlicher Beweisbeschluß notwendig, wenn die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (BVerwGE 19, 231 [238]).
  • BVerwG, 13.10.1976 - 6 B 77.75

    Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung auf Antrag -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76
    Der Kläger hat aber weder im Erörterungstermin noch in der mündlichen Verhandlung eine längere Vorbereitungszeit verlangt und kann folglich insoweit einen Verfahrensmangel nicht mit Erfolg rügen (Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - Beschluß vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 6 B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Danach ist die bei der Beurteilung des Schadenseintritts erforderliche Prognose unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erstellen, und es ist deswegen nach dem Ausmaß des möglichen Schadens zu differenzieren (BVerwGE 45, 51 ; 47, 31 ; 57, 61; 62, 36; 88, 348 ; 96, 200; 116, 347 ; 121, 297; OVG Bremen, Urteil vom 27. März 1990 - 1 BA 18/89 -, Juris; Schenke, POR, 4. Aufl., Rz. 77; Wolffgang/Hendricks/Merz, POR NRW, 2. Aufl. 2004, Rz. 270; Haurand, Allgemeines POR in NRW, 4. Aufl., S. 52; Gusy, Polizeirecht, 5. Aufl. 2003, § 3 Rz. 115; Schoch in: Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2005, 2.
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (Urteile vom 6. September 1974 - BVerwG 1 C 17.73 - BVerwGE 47, 31 ; vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 - BVerwGE 62, 36 und vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne dieser Bestimmungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 unter Hinweis auf BVerwGE 62, 36 und Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - und - BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76) enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht.
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