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   BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78   

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BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78 (https://dejure.org/1979,1547)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1979 - 1 WB 67.78 (https://dejure.org/1979,1547)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 (https://dejure.org/1979,1547)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 250
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09

    Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem disziplinargerichtlichen Verfahren gemäß § 38 DG LSA kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach §§ 60 BG LSA , 39 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes; dies schließt gleichwohl nicht aus, dass zugleich ein Schuldvorwurf gegenüber dem Beamten begründet werden kann (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 [m.w.N.]).

    Die endgültige Aufklärung ist den in §§ 60 Abs. 1 Satz 2 BG LSA , § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ).

    Hiervon ausgehend konnte der Antragsgegner im Zeitpunkt der Anordnung des Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ; Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2) auf Grund der Zeugenaussage des Zeugen F. davon ausgehen, dass der Antragsteller im Rahmen eines Dienstgespräches u.a. betreffend zwei Strafgefangene geäußert hat: "Die kann man nicht mehr behandeln, die kann man nur noch vergasen!" Wenn der Zeuge G. eine solche Aussage nicht vernommen hat, rechtfertigt dies nicht die Annahme, der Zeuge F. äußere die Unwahrheit.

    Demgegenüber musste das persönliche Interesse des Antragstellers an der unmittelbaren Fortsetzung seines Dienstes (Anspruch auf amtsangemessene Verwendung) zurücktreten (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ).

    Mit dem Verbot der Dienstausübung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 BG LSA i.V.m. § 39 Satz 1 BeamtStG stand dem Antragsgegner eine Maßnahme zur Verfügung, die es ihm erlaubte, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen im Interesse der Wahrung des Ansehens des Justizvollzuges durch sofortiges Eingreifen der gegebenen Gefährdung schnell zu begegnen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ).

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem disziplinargerichtlichen Verfahren nach § 38 DG LSA wird dabei - wie bereits ausgeführt - nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten abgestellt, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 [m.w.N.]).

  • VG Augsburg, 14.01.2016 - Au 2 K 15.283

    Suspendierung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Dies schließt allerdings nicht aus, dass auch ein Schuldvorwurf dem Beamten gegenüber begründet werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 17.7.1979 -1 WB 67/78 - juris Rn. 39).

    Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Voraussetzungen das Gericht in vollem Umfang nachzuprüfen hat (BVerwG, U. v. 17.7.1979, a. a. O.).

    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt werden würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (BVerwG, U. v. 17.7.1979, a. a. O., Rn. 40).

    Für eine Anordnung nach § 39 BeamtStG genügt es vielmehr, wenn der entscheidende Vorgesetzte aufgrund der vorläufigen Erkenntnisse zu der Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und ein Verbot der Dienstausübung als vorläufige Maßnahme zwingend geboten ist (vgl. BVerwG, U. v. 17.7.1979, a. a. O., Rn. 44).

    Soweit er angibt, dass die von ihm verbreiteten Bilder keinen rechtsextremen oder nationalsozialistischen Hintergrund hätten und er sich von solchen Ansichten distanziere, ist ihm entgegenzuhalten, dass es bei einer Maßnahme nach § 39 BeamtStG nicht auf subjektive Ansichten oder charakterliche Eigenschaften des Beamten, sondern ausschließlich auf eine durch dessen Handlungen bewirkte objektive Gefährdung des Dienstes ankommt (BVerwG, U. v. 17.7.1979, a. a. O., Rn. 39; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 22.12.2009 - 1 M 87/09 - juris Rn. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - 1 M 16/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem disziplinargerichtlichen Verfahren gemäß § 38 DG LSA kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes; dies schließt gleichwohl nicht aus, dass zugleich ein Schuldvorwurf gegenüber dem Beamten begründet werden kann ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 [m. w. N.]; OVG LSA, a. a. O. ).

    Die endgültige Aufklärung ist den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250; OVG LSA, a. a. O. ).

    Hiervon ausgehend konnte die Antragsgegnerin im Zeitpunkt der Anordnung des Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250; Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2; OVG LSA, a. a. O. ) davon ausgehen, dass zwingende dienstliche Gründe für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG vorlagen, weil hinreichende Verdachtsmomente für die Polizeidienstunfähigkeit des Antragstellers aufgrund seiner Alkoholerkrankung gegeben waren und im Interesse der Funktionsfähigkeit der Polizeivollzugsverwaltung die weitere Dienstausübung des Antragstellers nicht verantwortet werden konnte, da bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Antragsteller auf seinem bisherigen Dienstposten nicht auszuschließen war, dass der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde sowie andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären.

    Demgegenüber musste das persönliche Interesse des Antragstellers an der unmittelbaren Fortsetzung seines Dienstes (Anspruch auf amtsangemessene Verwendung) zurücktreten ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 6 B 238/20

    Verbot des Führens der Dienstgeschäfte vorläufige Dienstenthebung Dienstbetrieb

    Ebenso: VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 13 L 832/16 -, juris Rn. 25 ff.; VG Arnsberg, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 K 2803/12 -, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2010 - 5 ME 282/09 -, juris Rn. 21 f., unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250 = juris Rn. 39; VG Berlin, Beschlüsse vom 3. Januar 2012 - 2 K 1769/11 - und vom 8. April 2011 - 2 L 183/11 - Kohde in Roetteken/Rothländer, BeamtStG, 19. Update Juni 2020; IV, Zweck des Amtsführungsverbots Rn. 25; Hoffmann, Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG und die vorläufige Dienstenthebung, NdsVBl.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 -, DVBl. 1999, 326, und vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250, jeweils zu § 22 SG:.

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09

    Verhältnismäßigkeit eines Lehrverbots eines Sportlehrers wegen des Verdachts

    Sie sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt werden würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 22 SG BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 = DVBl. 1999, 326 = NVwZ-RR 1999, 323 = DÖV 1999, 305, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5; Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 40 sowie zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 60 Abs. 1 Satz 1 LBG S-A OVG S-A, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 M 87/09 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 4).

    § 39 BeamtStG soll den Dienstherrn in die Lage versetzen, objektive Gefahren für den Dienstbetrieb schlechthin abwenden zu können (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 22 SG: BVerwG, Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 39).

    Denn mit § 39 BeamtStG und § 38 NDsizG stehen selbständig nebeneinander zwei sich ergänzende Grundlagen zur Verfügung, um einem Beamten die Ausübung des Dienstes zu verbieten, die unterschiedliche Zweckrichtungen verfolgen und an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 39).

  • VG Düsseldorf, 18.05.2016 - 13 L 832/16

    Anordnung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte aus dienstlichen Gründen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67/78 -, juris, Rz. 39; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 1 M 87/09 -, juris, Rz. 13; Nieders.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. November 1998 - 1 WB 36/98 -, juris, Rz. 5 und vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67/78 -, juris, Rz. 40.

  • VG Aachen, 06.02.2017 - 1 L 50/17

    Dienstgeschäfte; sexuelle Beziehung; Lehrer; minderjährige Schülerin;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, juris Rn. 39; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, a.a.O. Rn. 11; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. November 2015 - 1 K 515/15 -, a.a.O. Rn. 57.
  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 S. 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (BVerwG, Beschluss vom 17.07.1979 - 1 WB 67.78 - juris Rn. 39; BayVGH, Beschluss vom 20.03.2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6; Kohde in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand: September 2022, § 39 Rn. 29).
  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 WRB 2.21

    Systemkonformität des Nebeneinanders von Dienstausübungsverbot und gerichtlichem

    Ein Spezialitätsverhältnis ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass § 22 SG auf die objektive Gefährdung des Dienstes abstellt und vorwerfbares Fehlverhalten eines Soldaten nicht voraussetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 12. April 1978 - 1 WB 159.76, 1 WB 5.77 - BVerwGE 63, 32 <34 und vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 - BVerwGE 63, 250 ).

    § 22 SG und § 126 WDO stehen aber selbstständig nebeneinander und ergänzen sich (BVerwG, Beschlüsse vom 12. April 1978 - 1 WB 159.76, 1 WB 5.77 - BVerwGE 63, 32 und vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 - BVerwGE 63, 250 ).

    Soweit der Senat auch bei unbefristeten vorläufigen Dienstausübungsverboten nach § 22 SG in der Vergangenheit auf den Zeitpunkt des Erlasses abgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 - BVerwGE 63, 250 und vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 - Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 S. 2), hält er daran nicht mehr fest.

  • OVG Sachsen, 05.09.2011 - 2 B 519/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, zwingende Gründe

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem disziplinargerichtlichen Verfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes; dies schließt gleichwohl nicht aus, dass zugleich ein Schuldvorwurf gegenüber dem Beamten begründet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. vom 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011 a. a. O.).

    Die endgültige Aufklärung ist den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979 a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011 a. a. O.).

    Demgegenüber musste das persönliche Interesse des Antragstellers an der unmittelbaren Fortsetzung seines Dienstes (Anspruch auf amtsangemessene Verwendung) zurücktreten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979 a. a. O.).

  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe;

  • VG Arnsberg, 22.05.2013 - 2 K 2803/12

    Untersagung der Ausübung der Dienstgeschäfte eines Lehrers wegen fehlender

  • OVG Sachsen, 14.02.2012 - 2 A 133/11

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2021 - 6 B 1346/21

    Verbot; Führung; Dienstgeschäfte; Instagram; Meinungsfreiheit; Rap

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 6 B 456/21

    Rechtmäßiges Verbot der Führung von Dienstgesschäften bei einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 6 A 1454/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung von Dienstgeschäften

  • OVG Sachsen, 30.01.2019 - 2 B 431/18

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Rassistische Textnachricht;

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

  • VG Cottbus, 24.08.2020 - 4 L 284/20

    Antrag des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen auf

  • VG Gera, 05.06.2014 - 1 E 411/14

    Beamtenrecht - Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2021 - 2 B 11504/20

    Dienstgeschäftsführungsverbot eines Lehrers des Koblenz-Kollegs bleibt bestehen

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 16.921

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Kollegendiebstahls bei der Polizei

  • VG Düsseldorf, 22.10.2010 - 26 L 1562/10

    Ratingen: Suspendierter Beigeordneter obsiegt im Eilverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2016 - 1 M 131/16

    Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr bleibt die Führung der Dienstgeschäfte

  • OVG Sachsen, 04.08.2023 - 2 B 86/23

    Beamter; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Anhörung

  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • VG Düsseldorf, 16.10.2012 - 2 K 5387/11
  • VG Augsburg, 08.03.2012 - Au 2 K 10.1955

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte des Rektors einer Grund- und Mittelschule

  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Geltungsdauer, Entfallen

  • OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18

    Beamter; Verbot; Führung; Dienstgeschäfte; Anordnung; Sofortvollzug

  • VG Aachen, 29.03.2016 - 1 L 113/16

    Beamtenrecht; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Anordnung der sofortigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 4 S 21.22

    Kanzlerin einer Universität: OVG bestätigt Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte - zustimmendes Kommentierens eines

  • BVerwG, 14.09.2021 - 1 WNB 2.21

    Dienstliche Gründe für ein Verbot der Ausübung des Wehrdienstes

  • BVerwG, 10.12.1980 - 1 WB 191.78

    Fristlose Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 Soldatengesetz (SG) - Einwand einer

  • VG Saarlouis, 27.02.2019 - 2 L 1394/18

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der weisungswidrigen Teilnahme an

  • VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22

    Ausschluss eines Professors vom Hochschulbetrieb

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - 6 B 1198/21

    Dienen des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte der dienstrechtlichen

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 6 ZB 17.2316

    Vorübergehendes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Leitenden

  • VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157

    Beamter auf Widerruf, Polizeimeisteranwärter, Verbot des Führens der

  • VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637

    Verbots des Führens der Dienstgeschäfte bei Zweifel an Dienstfähigkeit

  • VG Bayreuth, 14.09.2020 - B 5 S 20.701

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • VG Gelsenkirchen, 26.06.2013 - 1 K 3328/12

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Vorläufige Dienstenthebung Suspendierung

  • VG München, 22.09.2017 - M 21 K 16.1061

    Entbindung von der Führung der Dienstgeschäfte - vertrauensvolle Zusammenarbeit

  • VG Bayreuth, 16.04.2020 - B 5 S 20.187

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei einem Polizeimeisteranwärter

  • TDG Süd, 10.03.2021 - S 3 BLa 5/20

    Verbot der Ausübung des Dienstes und des Tragens der Uniform wegen Bezugs zum

  • BVerwG, 27.04.1982 - 2 WD 6.82

    Beförderungsverbot für die Dauer von drei Jahren als Disziplinarmaßnahme -

  • VG Göttingen, 13.02.2014 - 1 B 273/13

    Anspruch eines Universitätsprofessors auf Ernennung und Besetzung einer

  • VG Magdeburg, 18.04.2023 - 5 A 220/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

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