Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,748
BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79 (https://dejure.org/1981,748)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 (https://dejure.org/1981,748)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 5 C 113.79 (https://dejure.org/1981,748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige Fortführung - Ausbildungsgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 168
  • FamRZ 1982, 204
  • DÖV 1982, 778
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77

    Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
    Entscheidend ist allein, ob die Ausbildungsstätte in dieser Bescheinigung bestätigt hat, daß die Klägerin die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters - d.h. dem Ende des dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangenen Semesters (vgl. BVerwGE 57, 75 [77 f.]; 57, 79 [86] und Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 65.79 -) üblichen Leistungen erbracht hat.

    Kann nach alledem die Tätigkeit der Klägerin für ihre Mutter im Sommersemester 1975 nicht als ein Grund anerkannt werden, der eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer rechtfertigt, so hat die Klägerin, da die Förderungsvoraussetzungen des § 48 BAföG nicht erfüllt sind, vom Wintersemester 1975/76 an keinen Anspruch mehr auf weitere Förderung ihres Fachhochschulstudiums (BVerwGE 57, 79 [82]).

  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
    Entscheidend ist allein, ob die Ausbildungsstätte in dieser Bescheinigung bestätigt hat, daß die Klägerin die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters - d.h. dem Ende des dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangenen Semesters (vgl. BVerwGE 57, 75 [77 f.]; 57, 79 [86] und Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 65.79 -) üblichen Leistungen erbracht hat.
  • BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 65.77
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
    So entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß bei einer auswärtigen Unterbringung von Schülern erhöhte Förderungsleistungen nach § 12 Abs. 2 BAföG nur dann zu erbringen sind, wenn der Schüler ausschließlich aus Gründen, die in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der Ausbildung selbst stehen, außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht wird (Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 65.77 - [Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 9 mit weiteren-Nachweisen]).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 53.78

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung - Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang, besteht nur in Fällen, in denen anderen Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entnommen werden kann, daß dem für einen Abbruch der Ausbildung geltend gemachten Umstand aus dem familiären Lebensbereich des Auszubildenden förderungsrechtliche Relevanz zukommt (vgl. BVerwGE 60, 361; ferner als Grenzfall: Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 51.76 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 3).
  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 65.79

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 48

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
    Entscheidend ist allein, ob die Ausbildungsstätte in dieser Bescheinigung bestätigt hat, daß die Klägerin die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters - d.h. dem Ende des dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangenen Semesters (vgl. BVerwGE 57, 75 [77 f.]; 57, 79 [86] und Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 65.79 -) üblichen Leistungen erbracht hat.
  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 51.76

    Anspruch auf Ausbildungsförderung - Gründe für einen Fachrichtungswechsel

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang, besteht nur in Fällen, in denen anderen Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entnommen werden kann, daß dem für einen Abbruch der Ausbildung geltend gemachten Umstand aus dem familiären Lebensbereich des Auszubildenden förderungsrechtliche Relevanz zukommt (vgl. BVerwGE 60, 361; ferner als Grenzfall: Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 51.76 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 3).
  • OVG Saarland, 06.07.2018 - 2 A 583/17

    Ausbildungsförderung; Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Pflege von

    Als schwerwiegende Gründe in diesem Sinne sind solche Gründe anerkannt, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges betreffen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168) Dass die Klägerin ihrer Mutter bei der Pflege und Betreuung ihres an Demenz erkrankten Vaters geholfen hat, stellt keinen Grund dar, der in subjektiver oder objektiver Hinsicht als ausbildungsbezogen anerkannt werden kann.

    Außerhalb des durch die Nr. 5 gezogenen Rahmens können Verzögerungsgründe aus dem familiären Bereich daher eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen rechtfertigen.(Vgl. Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG-Kommentar, 16. Aufl. 2016, § 15 Rdnr. 21) Werden Hilfen anderer Sozialleistungsträger zur Behebung einer familiären Notlage nicht in Anspruch genommen, so ist es dem Auszubildenden grundsätzlich zuzumuten, sich - unter Umständen auch rückwirkend - vom Studium beurlauben zu lassen, wenn er in einer derartigen Lage Nachteile für die weitere Förderung seiner Ausbildung vermeiden will.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168).

    Die Klägerin kann sich in dem Zusammenhang auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des OVG B-Stadt vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - berufen.(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -, NVwZ-RR 1989, 21) Das OVG B-Stadt hat darin an der vom BVerwG(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168) begründeten und von ihm geteilten(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris) Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden grundsätzlich nicht als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anerkannt wird.

    In der Rechtsprechung ist - wie oben im Einzelnen ausgeführt - geklärt, dass die Pflege von Familienangehörigen grundsätzlich keinen schwerwiegenden Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168; OVG Koblenz, Urteile vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris und vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 -, NVwZ-RR 1989, 21; sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 24.1.1997 - Bs IV 364/96 -, juris) Ebenso wenig bedarf es einer grundsätzlichen Klärung in einem Berufungsverfahren, "in welchem Ausmaß die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden rechtfertigt, BAföG nach § 15 Abs. 3 BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus zu gewähren" .

  • BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 50.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Eignungsbescheinigung - Leistungsbescheinigung

    Der in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG verwendete Begriff des "jeweils erreichten Fachsemesters" ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dahin auszulegen, daß darunter in der Regel das dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangene Semester zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 64, 168 mit weiteren Nachweisen sowie Urteil vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - ).

    Das hat der Senat bereits für Fälle entschieden, in denen viertes und fünftes Fachsemester unmittelbar aufeinander folgten, ohne durch ein oder mehrere Urlaubssemester getrennt zu sein (vgl. BVerwGE 64, 168 und Beschluß vom 21. Juni 1985 ).

    Denn Umstände, die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BVerwGE 64, 168 ), hat der Kläger nicht vorgetragen; hierfür ist auch sonst nichts ersichtlich.

  • OVG Sachsen, 28.01.2010 - 1 A 181/09

    Ausbildungsförderung; Leistungsnachweis; schwerwiegender Grund; Untersuchungshaft

    Als Umstände, die als schwerwiegende Gründe nach § 48 Abs. 2 BAföG i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG rechtserheblich sein können, kommen nur solche in Betracht, die in der Person des Auszubildenden selbst oder im Ausbildungsgang ihre Grundlage haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, BVerwGE 64, 168).

    Sie müssen nach der zuvor genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (so BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v.. 7.2.1980, Buchholz 436.36 sowie Urt. v. 28.6.1995, FamRZ 1995, 1383; SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006, - 5 BS 143/05).

    Es war ihm des Weiteren - aufgrund der ihm bekannten Umstände - auch zuzumuten, aus der Untersuchungshaft heraus oder nach seiner Entlassung - Ende Juni 2006 - rückwirkend, einen Urlaubsantrag zu stellen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O.).

  • OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 189/19

    Die Pflege erkrankter Eltern ist grundsätzlich kein Grund für eine Verlängerung

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 24.10.2018 - 2 A 11/18 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778] Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

    Die Klägerin kann in diesem Zusammenhang auch nichts zu ihren Gunsten aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - und des OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - [Vgl. OVG Koblenz vom 18.5.1988 - 12 A 16/88 - NVwZ-RR 1989, 21 und des BVerwG vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 - BVerwGE 64, 168] herleiten.

    Das OVG Koblenz hat darin an der vom BVerwG [Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, BVerwGE 64, 168] begründeten und von ihm geteilten [Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 5.2.1982 - 8 A 78/79 -, juris] Rechtsprechung festgehalten, dass die Pflege erkrankter Familienangehöriger und die damit einhergehende besondere Belastung des Auszubildenden grundsätzlich nicht als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anerkannt wird.

  • BVerwG, 03.03.2023 - 5 C 6.21

    Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu

    Denn die Tatsachen, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus ermöglichen, können im gesamten Verlauf der Ausbildung eintreten, also auch schon bis zum Ende des vierten Fachsemesters, mit der Folge, dass Auszubildende deswegen zu Beginn des fünften Fachsemesters ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung nicht vorlegen können oder ihnen ein für diese Studiendauer üblicher Ausbildungsstand noch nicht bescheinigt werden kann (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 5 C 113.79 - BVerwGE 64, 168 ).
  • OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18

    Begrenzung der Regelstudienzeit/Förderungshöchstdauer bei schwerwiegenden Gründen

    "Schwerwiegende" Gründe von erheblicher Bedeutung im Sinne der allgemeinen Auffangregelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG, die eine Verlängerung der Förderung über die durch die Regelstudienzeit begrenzte Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen, sind nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778).

    "Schwerwiegend" in diesem Sinne sind vielmehr nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen, oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.79 -, DÖV 1982, 778) Die enge Bindung an ausbildungsbezogene Gesichtspunkte folgt aus dem Sinn und Zweck der Ausbildungsförderung.

  • OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10

    BAföG, Leistungsnachweis, 2. Wiederholungsprüfung

    Als Umstände, die als schwerwiegende Gründe nach § 48 Abs. 2 BAföG i. V. m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG rechtserheblich sein können, kommen nur solche in Betracht, die in der Person des Auszubildenden selbst oder im Ausbildungsgang ihre Grundlage haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, BVerwGE 64, 168).

    Sie müssen nach der zuvor genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv dieFähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen, oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (so BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, Buchholz 436.36, sowie Urt. v. 28.6.1995, FamRZ 1995, 1383; SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006, - 5 BS 143/05 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 12 S 888/19

    Bundesausbildungsförderung; Ausbildungsrückstand; während des Prüfungszeitraums

    "Schwerwiegend" im Sinne des § 48 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG sind nur solche ausbildungsbezogenen Gründe, die entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig durchzuführen (dem persönlichen Lebensbereich entstammende Umstände), oder die objektiv die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren (unmittelbar der Ausbildung zuzurechnende Gründe; vgl. dazu und zum Folgenden Fischer in: Rothe/Blanke, BAföG, § 15 Rn. 19, 21 ; BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113/79 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2019 - 12 A 1076/17 -, juris Rn. 46; OVG Saarland, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 189/19 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 12 ZB 16.1141

    Keine Leistung von Ausbildungsförderung bei Nichtvorlage der

    Hier muss der Auszubildende ggf. versuchen, andere Sozialleistungen zu erhalten (Ramsauer/Stallbaum, a. a. O., § 15 Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwGE 64, 168 = FamRZ 1982, 204).
  • OVG Hamburg, 01.03.2012 - 4 Bf 116/10

    Ausbildungsförderung; Hilfe zum Studienabschluss; universitäre

    Hierzu zählt auch die Forderung, dass ein Auszubildender seine Arbeitskraft im Allgemeinen voll der Ausbildung zu widmen hat, wie es dem Gebot des § 2 Abs. 5 BAföG entspricht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, BVerwGE 64, 168, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 07.12.1989 - 5 C 32.84

    Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Neigungswandel nach Erreichen

  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 36.92

    Förderung eines Medizinstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 126.81

    Studium der Fächer Deutsch und Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien -

  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 27.82

    Rechtsmittel

  • VG Ansbach, 08.08.2022 - AN 2 K 20.02851

    Anspruch auf Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

  • VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21

    Versagungsgegenklage auf BAföG-Leistungen bei Vorlage eines geeigneten

  • VG Minden, 30.06.2022 - 6 K 3346/19
  • VG Saarlouis, 19.06.2017 - 3 K 2053/15

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer wegen Pflege eines schwer kranken

  • BVerwG, 04.08.1988 - 5 B 19.88

    Hinderung an der rechtzeitigen Teilnahme von Lehrveranstaltungen auf Grund einer

  • BVerwG, 04.08.1988 - 5 B 21.88

    Hinderung an der rechtzeitigen Teilnahme von Lehrveranstaltungen auf Grund einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2021 - 15 E 668/20

    Erbringen von Leistungsnachweisen für einen Anspruch eines Studierenden auf

  • VG Aachen, 28.04.2011 - 5 K 1292/10

    Es besteht kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei einer lediglichen

  • BVerwG, 04.08.1988 - 5 B 16.88

    Hinderung an der rechtzeitigen Teilnahme von Lehrveranstaltungen auf Grund einer

  • BVerwG, 24.11.1983 - 5 C 136.81

    Verlängerung der Förderungszeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • VG Karlsruhe, 15.03.2017 - 5 K 5443/15

    Ausbildungsförderung für Examensmonate trotz Überschreitung der

  • VG Frankfurt/Main, 02.10.2009 - 3 K 1926/09

    Ausbildungsförderung - Verlängerung der Regelstudienzeit durch neue

  • OVG Bremen, 09.06.1993 - 2 BA 70/91

    Förderungshöchstdauer; Ausbildungsförderung; BAföG; Erfolgreicher

  • VG Ansbach, 28.09.2023 - AN 2 K 20.02092

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht, Förderungshöchstdauer, Regelstudienzeit,

  • VG Ansbach, 29.08.2022 - AN 2 K 21.01602

    Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (Neigungswandel), Ausbildungsförderung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1982 - 8 A 78/79
  • VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19

    Audbildungs- und Studienförderungsrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht