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   BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79   

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BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79 (https://dejure.org/1982,1776)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1982 - 4 C 28.79 (https://dejure.org/1982,1776)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1982 - 4 C 28.79 (https://dejure.org/1982,1776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Ausbau einer Bundesfernstraße in einer Ortsdurchfahrt - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Änderung der Kreuzung einer Anschlussbahn - Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des Eisenbahnkreuzungsrechts - Anforderungen an eine Überleitung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 346
  • NVwZ 1983, 292
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 08.02.1962 - BT-Drs IV/183
    Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79
    Dieser Regelung liegt die Annahme des Gesetzgebers zugrunde, daß die privaten Eisenbahnen, die mit öffentlichen Eisenbahnen durch einen Schienenweg derart verbunden sind, daß ihre Fahrzeuge übergeführt werden können, an ihren Straßenkreuzungen "die gleichen Gefahren für den Verkehr" verursachen wie die öffentlichen Eisenbahnen (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. IV/183 S. 5).

    Eine derartige Übergangsvorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren für erforderlich gehalten worden, weil befürchtet wurde, daß von einem gesetzlichen Eingriff in die zumeist örtlich und auf kommunaler Ebene abgeschlossenen Verträge unbillige Auswirkungen zu Lasten der überwiegend privatwirtschaftlich betriebenen Anschlußbahnen ausgehen könnten (vgl. BT-Drucks. IV/183 S. 4, 8 und 11; ebenso Nedden, Kreuzungsrecht 1968, S. 29).

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 58.76

    Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen hinsichtlich der

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79
    Die Festlegung solcher Leistungspflichten geht über die mit der Planfeststellung erreichbare Pflicht Dritter zur Duldung von Eingriffen in bestehende Rechtspositionen hinaus und bedarf demgemäß nach dem aus Art. 20 Abs. 3 GG und den Grundrechten ableitbaren Erfordernis der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einer gesonderten gesetzlichen Grundlage (vgl.Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58und 59.76 - in BVerwGE 58, 281 [BVerwG 07.09.1979 - BVerwG 4 C 58.76]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 37.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79
    Diese Prinzipien haben rechtsverbindliche Wirkung nicht aus sich selbst heraus, sondern immer nur insoweit, als sie in der jeweiligen gesetzlichen Regelung konkret zum Ausdruck gebracht sind(Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG 4 C 56.70 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6 S. 7 [13];Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 37.72 -, Buchholz 445.5 § 41 WaStrG Nr. 1 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70

    Unterhaltungslast für die Straßenflächen und die Beleuchtungseinrichtungen -

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79
    Diese Prinzipien haben rechtsverbindliche Wirkung nicht aus sich selbst heraus, sondern immer nur insoweit, als sie in der jeweiligen gesetzlichen Regelung konkret zum Ausdruck gebracht sind(Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG 4 C 56.70 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6 S. 7 [13];Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 37.72 -, Buchholz 445.5 § 41 WaStrG Nr. 1 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 02.12.1966 - IV C 18.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79
    An einer mit dieser Ansicht übereinstimmenden Entscheidung hat sich das Berufungsgericht freilich im Hinblick auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1966 - BVerwG 4 C 18.65 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 3 S. 9 [14]) gehindert gesehen.
  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 273/16

    Verjährung, Aufwendungsersatzanspruch - Geschäftsführung ohne Auftrag: Verjährung

    Denn die Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung, die in ihrem Anwendungsbereich erschöpfende und Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließende Erstattungsregelungen treffen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 L 205/00, juris Ls. 5 und Rn. 40 und 60; vgl. auch Senat, Urteile vom 13. November 2003 - III ZR 70/03, BGHZ 156, 394, 398 und vom 19. Juli 2007 - III ZR 20/07, NVwZ 2008, 349 Rn. 9 zu ähnlichen Fallgestaltungen und BVerwGE 65, 346, 355 zur Spezialität des Eisenbahnkreuzungsrechts gegenüber dem allgemeinen Straßen- und Eisenbahnrecht), sind nicht anwendbar.
  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 A 8.16

    Bestimmtheit; Erkennbarkeit; Gesamtinhalt des Planergänzungsbeschlusses;

    Die Festlegung solcher Leistungspflichten geht über die mit der Planfeststellung erreichbare Pflicht Dritter zur Duldung von Eingriffen in bestehende Rechtspositionen hinaus und bedarf demgemäß nach dem aus Art. 20 Abs. 3 GG und den Grundrechten ableitbaren Erfordernis der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einer gesonderten gesetzlichen Grundlage (BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 - 4 C 58 und 59.76 - BVerwGE 58, 281 und vom 4. Juni 1982 - 4 C 28.79 - BVerwGE 65, 346 ).
  • BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79

    Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage

    Die Festsetzung solcher Leistungspflichten geht über die mit der Planfeststellung erreichbare Pflicht zur Duldung von Eingriffen in bestehende Rechtspositionen hinaus und bedarf demgemäß nach dem aus Art. 20 Abs. 3 GG und den Grundrechten ableitbaren Erfordernis der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einer gesonderten gesetzlichen Grundlage (vgl. Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58/59.76 - BVerwGE 58, 281; zuletzt Urteil vom 4. Juni 1982 - BVerwG 4 C 28.79 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 1014/11

    Anwendung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes auf Kreuzungen von Schienenstrecken

    vgl. auch BVerwG, Urteile vom 5. November 1965 - IV C 49.65 -, Buchholz 407.2 KreuzungsG Nr. 2 = juris, Rn. 10 und vom 4. Juni 1982 - 4 C 28.79 -, BVerwGE 65, 346 = juris, Rn. 20, 22 f.
  • VG Köln, 18.02.2011 - 18 K 1600/09

    Verweisung; Verwaltungsrechtsweg; öffentlich-rechtliche Streitigkeit;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1982 - 4 C 28.79 -, BVerwGE 65, 346.
  • OVG Sachsen, 30.11.2017 - 3 A 432/17

    Eisenbahnkreuzung; Duldung; Sondernutzung; Konzentration; Duldungsbereich;

    Auch wenn die Straßenbenutzung durch den kreuzenden Schienenweg der Sache nach die Merkmale einer straßenrechtlichen Nutzung erfüllt, ist das Straßenrecht des betroffenen Landes, hier das Sächsisches Straßengesetz, mithin nicht anwendbar (BVerwG, Urt. v. 4. Juni 1982 - 4 C 28.79 -, juris Rn. 26 zur Anwendbarkeit des Bundesfernstraßengesetzes).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 20 A 1317/12

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Trägers eines planfestgestellten

    - BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1982 - 4 C 28.79 -, BVerwGE 65, 346, und vom 7. September 1979 - 4 C 58.76 u. a. -, BVerwGE 58, 281 - eine Kostenregelung zulasten Dritter in einem Planfeststellungsbeschluss nicht ohne gesonderte gesetzliche Grundlage getroffen werden könne, wird nicht dem Umstand gerecht, dass die Klägerin mit der Errichtung der Rückhaltebecken nach dem Vorstehenden ihre eigene materielle Befugnis und Verpflichtung wahrnehmen wollte und wahrgenommen hat, den Auswirkungen des Ausbaus des DEK durch Maßnahmen zum Schutz hochwassergefährdeter Flächen östlich des DEK zu begegnen.
  • BVerwG, 28.03.1984 - 4 B 39.84

    Eisenbahnkreuzung - Planfeststellungsverfahren - Straßenrecht

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich zugleich, daß das Berufungsurteil nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 1982 - BVerwG 4 C 28.79 - BVerwGE 65, 346 abweicht.
  • VG Münster, 27.04.2012 - 7 K 1552/09

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Dortmund-Ems-Kanal,

    Denn eine Dritten Kosten auferlegende Regelung bedarf entweder einer gesetzlichen Ermächtigung oder einer vertraglichen Einigung der Beteiligten, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. September 1979 IV C 58.76, IV C 59.76 , BVerwGE 58, 281 = juris, Rn. 23 ff., und vom 4. Juni 1982 4 C 28.79 , BVerwGE 65, 346 = juris, Rn. 17, vorliegend ist aber keine dieser Voraussetzungen gegeben.
  • VG Hamburg, 08.08.2007 - 15 K 91/07

    Kostentragungspflicht eines Eisenbahnbetreibers für vom Straßenbaulastträger

    Auch die weitere ungeschriebene Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, dass nämlich die Benutzung des Straßenraums durch den Schienenweg auf einem von der zuständigen Behörde eingeräumten Nutzungsrecht beruht, war erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1982, BVerwGE 65 S. 346).
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