Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,46
BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81 (https://dejure.org/1983,46)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1983 - 5 C 112.81 (https://dejure.org/1983,46)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 5 C 112.81 (https://dejure.org/1983,46)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,46) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - Unterhaltsansprüche - Vater - Intimsphäre - Privatsphäre - Konfliktlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 163
  • NJW 1983, 2954
  • NVwZ 1984, 42 (Ls.)
  • FamRZ 1983, 903
  • DVBl 1983, 1244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (134)

  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    Dass der Beklagte die Feststellung der Kostenersatzpflicht nur dem Grunde nach geltend macht, macht den Bescheid nicht formell rechtswidrig (Bundesverwaltungsgericht vom 5.5.1983 - 5 C 112/81 - BVerwGE 67, 163, 165 - juris RdNr 9; vgl aber BSG vom 29.8.2019 - B 14 AS 50/18 R - SozR 4-4200 § 34 Nr. 4, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen zur ausschließlich isolierten Feststellung der Sozialwidrigkeit im Anwendungsbereich des § 34 SGB II wegen möglicherweise konkurrierender wesentlicher Ursachen bei zeitabschnittsweiser Bewilligung von Leistungen) .

    Dies stellt die Rechtmäßigkeit des Bescheids jedoch ebenfalls nicht in Frage, denn die angestrebte Feststellung der Kostenersatzpflicht dem Grunde nach hat angesichts der fortdauernden Hilfebedürftigkeit der H auch noch im Zeitpunkt der endgültigen Feststellung (bezifferter Leistungsbescheid) Bedeutung (BVerwG vom 5.5.1983 - 5 C 112/81 - BVerwGE 67, 163, 165 - juris RdNr 9) .

    Einem Anspruch des Beklagten auf Kostenersatz wegen von ihm aufgewendeter Kosten für die geleistete Hilfe bei Krankheit (§ 48 Satz 1 iVm § 52 SGB XII) durch Ausstellen sog "Kostengarantiescheine" steht bereits entgegen, dass Kostenersatz nur dann verlangt werden kann, wenn die Hilfe rechtmäßig erbracht worden ist (vgl BVerwG vom 5.5.1983 - 5 C 112/81 - BVerwGE 67, 163 RdNr 10) .

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Soweit er auf einen möglichen Abzweigungsantrag Bezug nimmt, will der Beklagte die Klägerin indessen auf einen offensichtlich nicht durchsetzbaren Anspruch verweisen (vgl dazu nur W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, aaO, § 2 RdNr 8 mwN zur Rechtsprechung des BVerwG, "bereite Mittel"; ebenso Brühl, aaO, § 2 RdNr 14 ff; s nur BVerwGE 21, 208, 212; 67, 163, 166).
  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Verfahrensrechtlich regelt § 34 SGB II in Abs. 3 mit der Wendung "der Erhebung der Klage steht der Erlass eines Leistungsbescheides gleich" (Satz 2 Halbsatz 2) lediglich Teilaspekte der Durchsetzung von Ersatzansprüchen, nämlich die Ermächtigung zum Erlass von Leistungsbescheiden und ihre fristhemmende Wirkung für die Erlöschensregelung des Satz 1. Weitere Vorgaben zum Verfahren lässt sie ansonsten nicht erkennen; insbesondere ist ihr - jedenfalls dem Wortlaut nach - bereits nicht zu entnehmen, ob anstelle eines Leistungsbescheids ebenso Leistungsklage erhoben werden könnte (zu dem Meinungsstreit nach geltendem Recht vgl nur Fügemann in Hauck/Noftz, SGB II, K § 34 RdNr 93, Stand April 2016; Grote-Seifert in jurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 34 RdNr 57 mit Fn 85, Stand 31.7.2017; zur früheren Rechtslage nach § 92a Abs. 3 BSHG vgl BVerwG vom 5.5.1983 - 5 C 112.81 - BVerwGE 67, 163, 165: Leistungsbescheid ein Mittel, um Erlöschen zu verhindern) .

    Damit ist das Verfahrensrecht des § 34 SGB II nahezu wortgleich der Vorläuferregelung des § 92a BSHG nachgebildet, der das BVerwG keine ausschließende Wirkung für eine eigenständige Feststellung zum Grund des Ersatzanspruchs entnommen hatte (BVerwG vom 5.5.1983 - 5 C 112.81 - BVerwGE 67, 163, 165 zu § 92a Abs. 3 BSHG) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht