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   BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79   

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BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79 (https://dejure.org/1983,14)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1983 - 4 C 80.79 (https://dejure.org/1983,14)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1983 - 4 C 80.79 (https://dejure.org/1983,14)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abwehrrechte des durch die Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundeigentümers im Falle der Berufung auf die nicht hinreichende Berücksichtigung öffentlicher Belange im Bereich des Landschaftsschutzes - Umfang der Gewährleistung des Eigentumsschutzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender Wirkung planbetroffenen Grundstückseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 74
  • NJW 1983, 2459
  • MDR 1983, 957
  • NVwZ 1983, 673 (Ls.)
  • DVBl 1983, 344
  • DVBl 1983, 899
  • DVBl 1984, 140
  • DÖV 1983, 680
  • BauR 1983, 246
 
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Wird zitiert von ... (371)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats räumt das Abwägungsgebot dem von der Planung Betroffenen mit dem Recht auf eine gerechte Abwägung ein subjektives öffentliches Recht ein (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 [66]; DVBl. 1975, 713 - "B 42"-Urteil), das sich jedoch seinem Gegenstand nach nur auf die rechtlich geschützten eigenen Belange des Betroffenen bezieht.

    "Gesetzmäßigkeit" bedeutet für den vorliegenden Fall, daß der über die Zulässigkeit der Enteignung befindende Planfeststellungsbeschluß u.a. den rechtsstaatlichen Anforderungen des Abwägungsgebotes genügen muß, das z.B. für das Bundesstraßenrecht in § 17 Abs. 1 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) seinen Ausdruck gefunden hat (BVerwGE 48, 56 [63]).

    Das Berufungsgericht hat seine davon abweichende Rechtsauffassung zu Unrecht auf das "B 42"-Urteil des Senatsvom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - DVBl. 1975, 713 (717/718) gestützt.

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
    Danach können dem betroffenen Eigentümer subjektive Rechte, nämlich Abwehr- und Beseitigungsansprüche gegenüber Eingriffen der öffentlichen Hand, auch dann zustehen, wenn eine zu seinen Gunsten wirkende Schutznorm des einfachen Rechts fehlt (vgl. Urteil des Senatsvom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - BVerwGE 50, 282 [287]).

    Diese verfassungsrechtlichen Ansprüche sind freilich nicht in der für Schutznormen des einfachen Rechts üblichen Weise nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen konkretisiert, sondern bedürfen einer näheren rechtlichen Ausgestaltung im Hinblick auf die Art und Schwere des Eingriffs, der darauf beruhenden Beeinträchtigung der Sachnutzung sowie der sich speziell gegen diese Beeinträchtigungen ergebenden Abwehrmöglichkeiten (vgl. BVerwGE 50, 282 [287]).

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
    Letzteres ist zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Senatsvom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 34).

    Jedoch sind einer solchen Wahrunterstellung Grenzen gesetzt, z.B. dann, wenn der für die Abwägung maßgebende Sachverhalt mit einer Wahrunterstellung in Wirklichkeit nicht in sachdienlicher Weise erfaßt werden kann, sei es etwa, daß der zu unterstellende Sachverhalt die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt betrifft, oder sei es, daß die Feststellung des zur Rede stehenden Sachverhalts ohne gleichzeitige Wertung der festzustellenden tatsächlichen Umstände nicht möglich ist, insbesondere wenn die Bedeutung eines privaten Belanges im Verhältnis zu den ihm widerstreitenden öffentlichen Belangen nur bei näherer Kenntnis aller ihn betreffenden Einzelheiten hinreichend erfaßt werden kann (Urteil des Senats vom 27. März 1980, a.a.O. S. 111).

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
    Da die Festlegung der Enteignungsvoraussetzungen durch den Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Enteignungsvoraussetzungen konkretisiert, verletzt die von der Verwaltung gesetzwidrig durchgeführte Enteignung sowohl den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Enteignung als auch das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 56, 249 [263] bezogen auf die gesetzliche Festlegung des Enteignungszwecks).
  • BVerwG, 20.07.1979 - 7 CB 21.79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
    Dazu hat der Senat ausgeführt (a.a.O. DVBl. 1975, 720): Der unmittelbar in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum eingreifende Plan führe insoweit zu einer subjektiven Rechtsbetroffenheit des Klägers ganz unabhängig davon, ob in dem zuvor erörterten Sinn eine Rechtsverletzung durch eine - sich zu seinen Lasten auswirkende - Verletzung des Abwägungsgebots gegeben sei (vgl. hierzu auch den Beschluß des 7. Senatsvom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - NJW 1980, 953 betreffend die Planfeststellung nach dem Abfallbeseitigungsgesetz).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
    Dazu hat der Senat ausgeführt (a.a.O. DVBl. 1975, 720): Der unmittelbar in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum eingreifende Plan führe insoweit zu einer subjektiven Rechtsbetroffenheit des Klägers ganz unabhängig davon, ob in dem zuvor erörterten Sinn eine Rechtsverletzung durch eine - sich zu seinen Lasten auswirkende - Verletzung des Abwägungsgebots gegeben sei (vgl. hierzu auch den Beschluß des 7. Senatsvom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - NJW 1980, 953 betreffend die Planfeststellung nach dem Abfallbeseitigungsgesetz).
  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 41.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
    So kann ein örtlich begrenzter Fehler bei der Bekanntmachung des Planentwurfs für die subjektive Rechtsstellung des Klägers unerheblich sein (vgl.Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG 4 C 41.67 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 106).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Eine diese öffentlichen Belange einbeziehende Entscheidung können nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung auch Private verlangen, deren Eigentum für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll; denn ein Vorhaben, das zwar dem gesetzlich bestimmten Enteignungszweck dient, dem aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen, dient nicht dem Allgemeinwohl; dafür ist eine Enteignung nicht zulässig (vgl. BVerwGE 87, 241 unter Verweisung auf BVerwGE 67, 74 ; 72, 15 ; 74, 109 ; 85, 44 ).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Planfeststellungsbeschluss die Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung mit umfasst (vgl. § 28 Abs. 2 LuftVG), dass Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG aber vor einem Eigentumsentzug schützt, der nicht dem Wohl der Allgemeinheit entspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74, 76, vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236, 238 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140, 143).

    Auf der Grundlage des Senatsurteils vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74) reicht ein solcher Kausalzusammenhang aus, um den Enteignungsbetroffenen mit der Rüge, die Erlaubnis werde den objektiv-rechtlichen Anforderungen des Wasserrechts nicht gerecht, ein Abwehrrecht zu eröffnen.

    Die Urteile des Senats vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74, 75 ff.) und vom 6. März 1987 - BVerwG 4 C 11.83 - (BVerwGE 77, 86, 91) rechtfertigen im Lichte des Art. 14 Abs. 3 GG entgegen der Auffassung der Kläger keine abweichende Beurteilung.

    Vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74, 77) können die enteignungsrechtlich betroffenen Kläger mit dem Einwand, der Planfeststellungsbeschluss widerspreche den Erfordernissen des FFH-Rechts, nicht ausgeschlossen werden.

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen in Rede stehen, hat das Bundesverfassungsgericht seine Nachprüfungen darauf zu beschränken, ob diese Einschätzungen und Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; 86, 90 ; vgl. ebenso BVerwGE 67, 74 ; 72, 15 ).
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