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   BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 107.82   

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https://dejure.org/1984,1765
BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 107.82 (https://dejure.org/1984,1765)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1984 - 8 C 107.82 (https://dejure.org/1984,1765)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1984 - 8 C 107.82 (https://dejure.org/1984,1765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohngeldanspruch - Graduiertenförderungsdarlehn - Zinsen - Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WoGG 80 §§ 10, 11, 18

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 252
  • DÖV 1984, 776
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 20.77
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 107.82
    Das hat der Senat für ein Darlehen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz bereits im Urteil vom 19. Oktober 1977 (- BVerwG VIII C 20.77 - BVerwGE 54, 358 ) entschieden.

    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 - BVerwG VIII C 20.77 - (a.a.O. S. 365) entschieden.

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82

    Einordnung der Gewährung vollen Wohngelds als sozial ungerichtfertigt im Falle

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 107.82
    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. zur Rechtslage auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 1977 <BGBl. I S. 1685> das - ein Ausbildungsdarlehen betreffende - Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 96.82 -).
  • SG Berlin, 18.01.2011 - S 157 AS 26445/08

    Geldgeschenke der Eltern mindern Hartz IV Anspruch

    "Kein Einkommen sind hingegen Mittel aus einem Darlehen, da diese mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht verändern, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt (zur Alhi BSGE 58, 160 ff. = SozR 4100 § 138 Nr. 11; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 25; für das Wohngeldrecht BVerwGE 54, 358, 361 ff.; 69, 247 ff.; 69, 252 ff.).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84

    Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe

    Aufgrund der gleichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) schon entschieden, daß eine ausschließlich als rückzahlbares Darlehen gewährte Ausbildungsförderung nicht als Einnahme in Geld oder Geldeswert (iS des % 10 Abs. 1 des Zweiten Wohngeldgesetzes) anzusehen ist (BVerwGE M1, 220, 226; SA, 358, 362, 365), und zwar selbst nicht teilweise mit Rücksicht auf Zinslosigkeit oder ersparte Zinsen (BVerwG vom 25. Mai 1984 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -).
  • LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14

    Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II bei Anrechnung von

    Aufgrund der gleichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) schon entschieden, daß eine ausschließlich als rückzahlbares Darlehen gewährte Ausbildungsförderung nicht als Einnahme in Geld oder Geldeswert (iS des § 10 Abs. 1 des Zweiten Wohngeldgesetzes) anzusehen ist (BVerwGE 41, 220, 226; 54, 358, 362, 365), und zwar selbst nicht teilweise mit Rücksicht auf Zinslosigkeit oder ersparte Zinsen (BVerwG vom 25. Mai 1984 - 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -).".
  • VG Bremen, 20.07.2007 - S8 K 57/07
    Nicht als Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind darlehensweise zufließende Geldmittel, die von vornherein einer Rückzahlungsverpflichtung unterliegen, da sie die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht verändern, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt (vgl. zur Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 13.06.1985, Az. 7 Rar 27/84; Urteil vom 08.06.1989, Az. 7 Rar 34/88; zum Wohngeldrecht: BVerwGE 54, 358 [361ff.]; 69, 252ff.).

    Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind dagegen darlehensweise zufließende Geldmittel, die von vornherein einer Rückzahlungsverpflichtung unterliegen, da sie die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht verändern, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt (vgl. zur Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 13.06.1985, Az. 7 Rar 27/84; Urteil vom 08.06.1989, Az. 7 Rar 34/88; zum Wohngeldrecht: BVerwGE 54, 358 [361ff.]; 69, 252ff.; Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 11 Rdnr. 27).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.1995 - 4 L 452/94

    Graduiertenförderung; Niedersachsen; Wohngeld; Vergleichbarkeit

    Das Ergebnis, daß Leistungen nach dem GradFöG mit dem Wohngeld nicht vergleichbar sind, steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerwG: Mit der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung (BVerwGE 69, 252) hat das BVerwG lediglich entschieden, daß ein als Darlehen gewährtes Graduiertenförderungsstipendium die Versagung von Wohngeld nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 WoGG nicht rechtfertigt, weil die mit einer derartigen Förderung verbundene Rückzahlungsverpflichtung eine Vergleichbarkeit mit dem Wohngeld ausschließt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 8 SO 57/07
    Diese Rechtsansicht, wonach Mittel aus einem Darlehen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, geht zurück auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum Recht der Arbeitslosenhilfe und des Bundesverwaltungsgerichts zum Wohngeldrecht (BSG, Urteil vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 27/84 - BSGE 58, Seite 160; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Oktober 1977 - VIII C 20.77 - BVerwGE 54, Seite 358 = FEVS 26, Seite 177; Urteil vom 25. Mai 1984 - VIII C 96/82 - BVerwGE 69, Seite 247 = FEVS 34, Seite 314; Urteil vom 25. Mai 1984 - VIII C 107/82 BVerwGE 69, Seite 252 = FEVS 35, Seite 2; s. a. LSG Essen, Urteil vom 11. Dezember 2008 L 7 AS 62/08 ).
  • VG Bremen, 20.07.2007 - S 8 K 57/07
    Als Einkommen zu berücksichtigen sind gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind dagegen darlehensweise zufließende Geldmittel, die von vornherein einer Rückzahlungsverpflichtung unterliegen, da sie die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht verändern, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt (vgl. zur Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 13.06.1985, Az. 7 Rar 27/84 ; Urteil vom 08.06.1989, Az. 7 Rar 34/88 ; zum Wohngeldrecht: BVerwGE 54, 358 [BVerwG 19.10.1977 - VIII C 20.77] [361 ff.]; 69, 252 ff.; Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II , 2005, § 11 Rdnr. 27).
  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 59/84
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82

    Neufassung des Wohngeldgesetzes

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