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   BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82   

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https://dejure.org/1984,121
BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82 (https://dejure.org/1984,121)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1984 - 7 C 8.82 (https://dejure.org/1984,121)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 7 C 8.82 (https://dejure.org/1984,121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose - Einwirkungsbereich der Anlage - Luftschadstoffe - Immissionsschutzrechtliche Betriebsgenehmigung - Feuerungsanlage - Kennzeichnung - Modifizierende Auflage - Selbstständige Anfechtbarkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 37
  • NVwZ 1984, 371
  • DVBl 1984, 476
  • DÖV 1984, 112
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82
    Erheblich im Sinne dieser Vorschrift ist dabei alles, was unzumutbar ist (vgl. BVerwGE 50, 49 [55]).
  • Drs-Bund, 08.06.1983 - BT-Drs 10/113
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82
    Dazu ist zu bemerken: Daß SO2-Immissionen auch in Konzentrationen unterhalb der Immissionsgrenzwerte der TA Luft zu erheblichen Vegetationsschäden, aber auch zu Schäden an Bauwerken und Denkmälern führen können, ist hinreichend belegt (vgl. das Sondergutachten März 1983 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen "Waldschäden und Luftverunreinigungen", BT-Drucks. 10/113 Nr. 406 ff. [S. 104 ff.]), wenn auch alle Wirkungszusammenhänge im einzelnen noch nicht nachgewiesen sein mögen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C8.82 -, BVerwGE 69, 37 = juris Rn. 17 f. zur Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV).
  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

    Sie muss nach Umfang und Ausmaß dem Gefahren- oder Risikopo­tential, dem sie gilt, angemessen sein (vgl. BVerwGE 69, 37/44).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz;

    Dem Vorsorgecharakter entspricht es, dass der Gesetzgeber nicht erst dann tätig werden darf, wenn sich eine wissenschaftlich völlig unangefochtene, einheitliche Auffassung gebildet hat (Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 8.82 - BVerwGE 69, 37 = Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 10); insofern kann eine abweichende Meinungsrichtung, auf die der Beweisantrag zielt, das Vorgehen des Gesetzgebers nicht in Frage stellen.
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