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   BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58   

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BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58 (https://dejure.org/1958,66)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1958 - VII P 3.58 (https://dejure.org/1958,66)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1958 - VII P 3.58 (https://dejure.org/1958,66)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 331
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58
    Deshalb ist auch das Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der mit der Wahlanfechtung verbundenen Streitfrage nicht entfallen, wie der erkennende Senat in seinemBeschluß vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - (NJW 1958 S. 1649 mit Anmerkung von Engelhard) unter Berücksichtigung der besonderen Gestaltung des Beschlußverfahrens grundsätzlich entschieden hat.
  • BVerwG, 10.06.1977 - 2 B 15.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Beschwerde kann zur Begründung ihrer Auffassung, daß das Personalvertretungsrecht der Länder in vollem Umfang der Auslegung und Anwendung durch das Bundesverwaltungsgericht unterliege, auch nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]) verweisen.

    Den Ländern ist durch Art. 99 GG die Möglichkeit eingeräumt, in solchen Streitigkeiten den dritten Rechtszug vor dem Bundesverwaltungsgericht zu eröffnen mit der Folge, daß die Auslegung und Anwendung des Personal Vertretungsrechts, auch wenn es sich nicht - wie übrigens in BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58] - um Bundesrecht handelt, in vollem Umfang auch dem Bundesverwaltungsgericht offenstehen (vgl. u.a. BVerwGE 17, 43; 22, 86 [BVerwG 01.10.1965 - VII C 54/64]; 26, 185) [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66].

    Sie macht insoweit geltend, das Berufungsgericht weiche mit seinen Darlegungen zur Zuständigkeit des Personalrats der Rudolf-Koch-Schule von dem - bereits oben in anderem Zusammenhang angeführten - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]) ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Ob der Entscheidung BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58], die die Berechtigung zur Teilnahme an der Personalratswahl betrifft, überhaupt die Rechtsauffassung zu entnehmen ist, die Zugehörigkeit zur Dienststelle eines Beamten werde generell durch das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis bestimmt, kann sonach dahingestellt bleiben.

    Hieran ändert nichts der Umstand, daß sich die Beschwerde außer auf den Beschluß BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58] auch auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 1962 - BVerwG VII P 7.61 - (BVerwGE 14/241) beruft; auch der letztgenannte Beschluß ist in dem besonderen nach Maßgabe des Art. 99 GG eröffneten Beschlußverfahren ergangen.

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16

    Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

    Die Wirksamkeit der einer Gestellung zugrunde liegenden individualrechtlichen Zuweisung (hier auf Grundlage des § 4 Abs. 3 TVöD) oder die des vereinbarten Gestellungsvertrags einschließlich der darin geregelten "Übertragung" des Weisungsrechts ist für die betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeit nicht von Bedeutung (zu § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 32; vgl. auch BVerwG 21. November 1958 - VII P 3.58 - BVerwGE 7, 331) .
  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Dem Wählerverzeichnis kommt eine verbindliche Entscheidung über die Wahlberechtigung nicht zu (vgl.Beschlüsse vom 21. November 1958 - BVerwG 7 P 3.58 - insoweit bei BVerwGE 7, 331 und Buchholz 238.3 § 9 PersVG Nr. 1 nicht abgedruckt undvom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 3.67 - Buchholz 238.32 § 7 PersVG Berlin Nr. 1 S. 2).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.01.1982 - P L 3/80

    Feststellung der Wahlberechtigung für die Wahlen der Personalvertretungen im Land

    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht die inhaltsgleiche Regelung des § 9 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes (des Bundes) vom 5. August 1955 (BGBl I S. 477) mit den gleichen Erwägungen ausgelegt (vgl. BVerwGE 7, 331 f. [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58] ; 14, 241 (244 f. [BVerwG 08.06.1962 - VII P 7/61] )).

    Die gleiche Rechtsauffassung wird zu § 13 Abs. 2 Satz 1 BPersVG im Schrifttum vertreten (vgl. Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Rdn. 24 zu § 13 BPersVG ; Dietz/Richardi, Kommentar zum BPersVG, Rdn. 36 zu § 13; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz, Kommentar zum BPersVG, 4. Aufl., Rdn. 20 zu § 13; Lorenzen/Eckstein, Kommentar zum BPersVG, 4. Aufl., Rdn. 26 zu § 13 jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58] ).

    Sofern der Antragsteller geltend machen will, daß eine vom Landkreis D. für unbestimmte Zeit zugelassene "Ausleihe" von Arbeitern im Kreisdienst an eine andere Behörde mit dem Erscheinungsbild der tarifrechtlichen Abordnung nicht im Einklang stehe, ist im Zusammenhang mit dem spezifischen Sinngehalt der Abordnung nach § 9 Abs. 2 Nds. PersVG darauf hinzuweisen, daß das Bundesverwaltungsgericht in einem vergleichbaren Fall eine der hier dargelegten entsprechende Rechtsauffassung vertreten hat; es hat für Arbeiter, deren Dienstverträge mit dem Land Berlin abgeschlossen worden waren, ein Recht zur Wahl des Personalrates der Verwaltungstelle Berlin der Deutschen Bundesbahn bejaht, bei der die zur Verwaltung von Reichsbahnvermögen eingesetzten Arbeiter organisatorisch eingegliedert worden waren (BVerwGE 7, 331 f. [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58] ).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat, worauf der angefochtene Beschluß hinweist, bereits in BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58] entschieden, daß im Personalvertretungsrecht "für die Zugehörigkeit zu einer Dienststelle nicht die auf dem Dienstvertrag beruhende rechtliche Beziehung, sondern das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis ausschlaggebend sein soll".

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58] dargelegt, dieser Begriff sei zwar aus dem Beamtenrecht übernommen, habe aber eine selbständige personalvertretungsrechtliche Bedeutung insoweit, als er Anwendung sowohl auf Beamte als auch auf Tarifbedienstete finde und nicht auf die rechtliche Beziehung des Bediensteten zu einer Dienststelle abstelle, sondern auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis.

  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    So hat zu § 9 PersVG 1955 entschieden, nach dieser Vorschrift beziehe sich die Abordnung auf alle Bediensteten, d.h. nicht nur auf Beamte, sondern auch auf Angestellte und Abeiter, so daß sie mit dem rein beamtenrechtlichen Begriff der Abordnung des § 27 BBG nicht ohne weiteres identifizierbar sei, möge dieser auch für die Abordnung von Angestellten und Arbeitern entsprechend anwendbar sein; liege jedoch eine beamtenrechtliche Abordnung im Sinne von § 27 BBG vor, dann werde es sich stets auch um eine Abordnung im Sinne von § 9 Abs. 2 PersVG 1955 handeln, die bei mehr als dreimonatiger Dauer zur Wahlberechtigung führe (vgl. BVerwGE 14, 241 ; ferner BVerwGE 7, 331).
  • BAG, 27.01.1988 - 7 ABR 30/87

    Betriebsvertretung bei CWG-Kräften in NATO-Truppe - Dienststellenbegriff bei

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 21. November 1958 (- BVerwG VII P 3.58 - (teilweise) BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58] = AP Nr. 1 zu § 9 PersVG) zur damaligen Bestimmung des § 9 des (Bundes-) Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477), die der jetzt geltenden Regelung in § 13 BPersVG vorangegangen ist, ausgeführt, das Recht zur Teilnahme an der Wahl zum Personalrat einer Dienststelle setze die Zugehörigkeit des wahlberechtigten Bediensteten zu dieser Dienststelle voraus.

    In seinem Beschluß vom 19. Juni 1980 (- BVerwG 6 P 1.80 - ZBR 81, 69 f. unter Hinweis auf BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]) hat das Bundesverwaltungsgericht zum Merkmal der Dienststellenzugehörigkeit für die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Personalrats gemäß § 13 LPVG NW ausgeführt, Beschäftigter einer Dienststelle zu sein heiße, in dieser und für diese tätig zu sein.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits in BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58] dargelegt, dieser aus dem Beamtenrecht übernommene Begriff habe insoweit im Personalvertretungsrecht eine selbständige Bedeutung, als er sowohl auf Beamte als auch auf Tarifbedienstete Anwendung finde und nicht auf die rechtliche Beziehung des Bediensteten zu einer Dienststelle abstelle, sondern auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis.

  • BVerwG, 07.11.1975 - VII P 11.74

    Pflicht eines Dienststellenleiters zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem

    Der Senat hat im Beschluß vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]) ausgesprochen, daß die zur Teilnahme an der Personalratswahl erforderliche Zugehörigkeit zur Dienststelle maßgeblich durch das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis bestimmt wird.

    Er begründet diese seine Auffassung lediglich mit einem Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 21. November 1958 (a.a.O.), deren Voraussetzungen - wie bereits dargelegt - im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 3.67

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]) ausgesprochen hat, schafft die Eintragung in das Wählerverzeichnis lediglich die formellen Voraussetzungen für die faktische Ausübung des Wahlrechts; ein Bediensteter geht aber seines Wahlrechts nicht dadurch verlustig, daß er im.

    Die vom Beschwerdegericht erörterte Frage der organisatorischen Eingliederung gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn der in der Dienststelle Tätige in keinen beamten- oder arbeitsrechtlichen Beziehungen zu ihr steht (so z.B. der dem Beschluß des Senats vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - [EVerwGE 7, 331] zugrunde liegende Fall) oder die rechtlichen Beziehungen zur Dienststelle nur auf wenige Tage begrenzt sind und periodisch neu begründet werden müssen (so der vom Senat kürzlich entschiedene Fall der Rentenzahlkräfte , Beschluß vom 8. Dezember 1967 - BVerwG VII P 17.66 -).

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 4.67

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in demBeschluß vom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - (BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]) ausgesprochen hat, schafft die Eintragung in das Wählerverzeichnis lediglich die formelle Voraussetzung für die faktische Ausübung des Wahlrechts; ein Bediensteter geht aber durch die Nichteintragung in das Wählerverzeichnis nicht seines Wahlrechts verlustig.

    Die vom Beschwerdegericht erörterte Frage der organisatorischen Eingliederung gewinnt erst dann an Bedeutung, wenn der in der Dienststelle Tätige in keinen beamten- oder arbeitsrechtlichen Beziehungen zu ihr steht (so z.B. der dem Beschluß des Senatsvom 21. November 1958 - BVerwG VII P 3.58 - [BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]] zugrunde liegende Fall) oder die rechtlichen Beziehungen zur Dienststelle nur auf wenige Tage begrenzt sind und periodisch neu begründet werden müssen (so der vom Senat kürzlich entschiedene Fall der Rentenzahlkräfte, Beschluß vom 8. Dezember 1967 - BVerwG VII P 17.66 -).

  • BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

  • BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2007 - 61 PV 2.07

    Wirksamkeit einer Personalratswahl; Beteiligung von der ARGE zugewiesenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 1 A 315/01

    Wahlberechtigung eines Arbeitnehmers bei einem Übergang seines

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII P 7.61

    Anforderungen an die Wählbarkeit eines von jeder dienstlichen Tätigkeit

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 2.69
  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 P 8.79

    Auszubildender - Ausbildungsverhältnis - Beschäftigte des öffentlichen Dienstes -

  • VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 07.1982

    Personalvertretung (Land); Wahlanfechtung; Wahlberechtigung (verneint);

  • BVerwG, 19.06.1980 - 6 P 1.80

    Anfechtung einer Personalratswahl - Wahlberechtigung - Beamten - Angestellten -

  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73

    Bildung eines Gesamtpersonalrats - Neuregelung des

  • BVerwG, 03.07.1984 - 6 P 39.82

    Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten

  • BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.10.1959 - VII P 17.58

    Unterbrechung der Dienststellenzugehörigkeit durch eine dreimonatige Abordnung an

  • OVG Berlin, 30.06.1992 - PV Bund 3.89

    Mitbestimmung bei der Einstellung im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1977 - 5 A 7/77

    Anfechtung und Ungültigkeit einer Personalratswahl; Kräfte im Rahmen einer

  • BVerwG, 23.10.1984 - 6 P 15.84

    Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses eines zur Berufsausbildung Beschäftigten

  • VG Stuttgart, 07.07.2003 - PL 21 K 9/02

    Wahlrecht zum Hauptpersonalrat für Mitarbeiter des Universitätsklinikums

  • OVG Berlin, 24.01.1989 - PV Bln 13.88

    Erklärung der Unwirksamkeit der Wahl zum Personalrat; Auswirkung des

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2002 - PL 15 S 543/02

    Streit um die Personalratspflicht der Beschäftigten in einem Schulbauernhof.

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81

    Aufnahme von nicht wahlberechtigten Praktikanten in das Wählerverzeichnis für die

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 2.70

    Bewirkung einer Abordnung durch eine Freistellung - Selbstständige

  • BVerwG, 11.12.1964 - VII P 7.64

    Neuwahl eines Personalrats - Arbeitssitzungen des Personalrats - Dienstbefreiung

  • VG Münster, 10.12.2003 - 22 K 1359/02

    Rechtliche Ausgestaltung der Anfechtung der Personalratswahl bei der

  • OVG Berlin, 07.02.1975 - II PV 1.75

    Voraussetzungen für den Verlust der Mitgliedschaft im Personalrat; Anforderungen

  • VG Potsdam, 20.10.1997 - 11 L 1192/97

    Aussetzung einer Wahl des Personalrates an einem Ministerium; Möglichkeit eines

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