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   BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81   

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https://dejure.org/1984,1249
BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81 (https://dejure.org/1984,1249)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1984 - 2 C 68.81 (https://dejure.org/1984,1249)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1984 - 2 C 68.81 (https://dejure.org/1984,1249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstufung der Lehrzulage als echte Aufwandsentschädigung oder als Bestandteil der Dienstbezüge - Regelung der Lehrzulage durch Rechtsverordnung - Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht - Gewährung von Zulagen und Vergütungen an einen Beamten, obwohl dies ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besoldung - Lehrzulage als Stellenzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 106
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.01.1976 - II C 29.73

    Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung und Versorgung von Beamten auf Grund

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81
    Nach § 2 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesNVG) vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173) darf nur die durch Gesetz geregelte Besoldung gezahlt und gefordert werden (Grundsatz der Gesetzesbindung der Besoldung, siehe Urteil des Senatsvom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 29.73 - ).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - Der Gleichheitssatz verpflichtet die Beklagte nicht, eine rechtswidrige Gewährung der Aufwandsentschädigung auf Sachverhalte auszudehnen, bei denen sie bereits selbst das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zutreffend verneint (vgl. Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 491/91

    Arbeitsentgelt - pauschalierte Aufwandsentschädigung

    Das Bundesverwaltungsgericht, das sich im Urteil vom 13. September 1984 (- BVerwG 2 C 68.81 - BVerwGE 70, 106, 109) mit der Einordnung einer Lehrzulage zu befassen hatte, wies bereits darauf hin, daß durch die Lehrtätigkeit (Unterrichtserteilung an einer Landespolizeischule im Rahmen der fachlichen Ausbildung des Polizeibeamtennachwuchses) keine nennenswerten Aufwendungen entstünden.

    Nur die im Gesetz geregelte Besoldung darf den Beamten gezahlt und vom Beamten gefordert werden (BVerwGE 70, 106, 107, m. w. N.).

  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Die neben der Besoldung zulässige Gewährung von Aufwandsentschädigungen nach § 17 BBesG setzt u.a. voraus, daß dem Beamten, Richter oder Soldaten aus dienstlicher Veranlassung - dienst- bezogen - finanzielle Aufwendungen entstehen, deren Übernahme ihm nicht zugemutet werden kann; nicht erhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (BVerwGE 70, 106 [BVerwG 13.09.1984 - 2 C 68/81]).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - Der Gleichheitssatz verpflichtet die Beklagte nicht, eine rechtswidrige Gewährung der Aufwandsentschädigung auf Sachverhalte auszudehnen, bei denen sie bereits selbst das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zutreffend verneint (vgl. Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ).
  • VG Koblenz, 25.10.2007 - 2 K 350/07

    Duschunfall war kein Dienstunfall

    Die von ihr zur Begründung herangezogene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 19. Juli 1984, ZBR 1985, 111) verhält sich zu der Frage, ob eine körperliche Reinigung nach dem Dienst dienstunfallrechtlich geschützt ist.

    Diese Frage ist möglicherweise zu bejahen, wenn etwa vorangegangene dienstliche Aktivitäten wie schweißtreibender Dienstsport, Übungen oder Tätigkeiten in schmutzigem Gelände oder an verschmutzten Maschinen eine besondere Reinigung notwendig gemacht haben (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 19. Juli 1984, a.a.O. und Beschluss vom 11. Januar 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93

    Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn

    Die neben der Besoldung zulässige Gewährung von Aufwandsentschädigungen nach § 17 BBesG setzt u. a. voraus, daß dem Beamten, Richter oder Soldaten aus dienstlicher Veranlassung - dienstbezogen - finanzielle Aufwendungen entstehen, deren Übernahme ihm nicht zugemutet werden kann; nicht erhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (BVerwGE 70, 106 (109)).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10

    Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers

    Nicht erhebliche Aufwendungen haben dagegen außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.1984 - BVerwG 2 C 68.81 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10

    Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer

    Nach dieser Vorschrift dürfen Aufwandsentschädigungen nur dann gewährt werden, wenn aus dienstlicher Veranlassung Aufwendungen entstehen, deren Übernahme dem Beamten nicht zugemutet werden kann, und wenn der Haushaltsplan Mittel dafür zur Verfügung stellt; nicht erhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - BVerwGE 70, 106 = Buchholz 235 § 44 BBesG Nr. 1 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10

    Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für

    Nicht erhebliche Aufwendungen haben dagegen außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.9.1984 - BVerwG 2 C 68.81 -, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 2702/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erhalt einer Lehrzulage auf Grund der

    Auszugehen ist vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1984 - 2 C 68.81 - (BVerwGE 70, 106), wonach es bei der damals ohne spezielle Rechtsgrundlage gezahlten Lehrzulage nicht um Aufwendungsersatz, sondern darum geht, erfahrene und bewährte Beamte zur Mitwirkung bei der Ausbildung des Beamtennachwuchses zu gewinnen und die erhöhten Anforderungen an die Lehrperson durch die Lehrtätigkeit abzugelten.
  • VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459

    Beamtenrecht; Dienstunfallanerkennung und Rückforderung; Knieverletzung beim

  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 3 ZB 13.1706

    Händewaschen im Sanitärraum aufgrund einer Verschmutzung durch klebrige

  • BVerwG, 10.01.2008 - 2 B 106.07
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10

    Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 1 K 14.00213

    Unfall im Dienstgebäude ca. 35 Minuten vor dem frühestmöglichen Dienstbeginn

  • BVerwG, 10.01.2008 - 2 B 105.07

    Auslegung der Begriffe "methodische Vermittlung vorwiegend theoretischen Wissens"

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 4 S 93/93

    Regelung der Sachkosten in der GVGebAntV BW (F: 1991-12-06) unbedenklich

  • VG Düsseldorf, 26.01.2015 - 23 K 5282/13

    Beamtenversorgung; Ruhegehalt; Ruhensregelung; Anrechnung von Einkommen;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 11 S 2831/93

    Besoldungsrecht: Stellenzulage - zum Begriff des "Führers" im Sinne der

  • BVerwG, 22.08.1995 - 2 B 80.95

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

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