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   BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84   

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BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84 (https://dejure.org/1984,65)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1984 - 6 C 49.84 (https://dejure.org/1984,65)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 (https://dejure.org/1984,65)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - Kriegsdienstverweigerer - Gewissensgründe - Tragender Indiz - Lästige Alternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 216
  • DÖV 1985, 199
 
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Wird zitiert von ... (218)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
    Insoweit stimmt das Verwaltungsgericht mit den vom Senat in seinem später ergangenen Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (NVwZ 1984, 447 = DVBl. 1984, 727 = DÖV 1984, 676) gewonnenen Ergebnissen überein.

    Dieses wird nunmehr auch unter Beachtung der in dem bereits wiederholt angeführten Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers neu zu befinden haben.

  • BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84

    Kriegsdienstverweigerung - Entschädigung - Begründungsanforderungen - Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
    In diesen Fällen muß das zuständige Prüfungsgremium die von § 14 Abs. 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" folglich auf andere, nämlich herkömmliche Weise in der durch § 14 Abs. 2 und 3 KDVG modifizierten Form (vgl. dazu Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 -) gewinnen, so daß für diese Fälle die bisher geübte Gewissenserforschung nicht abgeschafft ist.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich nämlich für seine Beurteilung trotz unterschiedlicher Formulierung ausdrücklich auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der §§ 25, 26 WPflG entwickelten Grundsätze berufen (BVerfGE 48, 127, 166, unter Hinweis auf den Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>, der seinerseits die bereits vom 8. Senat - z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - <BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43> - stammende und sodann vom 6. Senat fortentwickelte Rechtsprechung zusammengefaßt hat).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
    Insoweit sei lediglich darauf hingewiesen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Maßstab für die Prüfung, ob das Verwaltungsgericht seiner Aufklärungspflicht und seiner Begründungspflicht genügt hat, die seiner Entscheidung zugrundeliegende Rechtsauffassung ist, und zwar selbst dann, wenn diese - wie im vorliegenden Falle - der rechtlichen Überprüfung nicht standhält (vgl. Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - sowie zuletzt Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 -).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich nämlich für seine Beurteilung trotz unterschiedlicher Formulierung ausdrücklich auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der §§ 25, 26 WPflG entwickelten Grundsätze berufen (BVerfGE 48, 127, 166, unter Hinweis auf den Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>, der seinerseits die bereits vom 8. Senat - z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - <BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43> - stammende und sodann vom 6. Senat fortentwickelte Rechtsprechung zusammengefaßt hat).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich nämlich für seine Beurteilung trotz unterschiedlicher Formulierung ausdrücklich auf die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung und Anwendung der §§ 25, 26 WPflG entwickelten Grundsätze berufen (BVerfGE 48, 127, 166, unter Hinweis auf den Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>, der seinerseits die bereits vom 8. Senat - z.B. Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - <BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43> - stammende und sodann vom 6. Senat fortentwickelte Rechtsprechung zusammengefaßt hat).
  • BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
    Insoweit sei lediglich darauf hingewiesen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Maßstab für die Prüfung, ob das Verwaltungsgericht seiner Aufklärungspflicht und seiner Begründungspflicht genügt hat, die seiner Entscheidung zugrundeliegende Rechtsauffassung ist, und zwar selbst dann, wenn diese - wie im vorliegenden Falle - der rechtlichen Überprüfung nicht standhält (vgl. Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - sowie zuletzt Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass das Gericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es auf ihr Ergebnis nach seinem Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (vgl. BVerwG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.] = juris, Rn. 16; Beschluss vom 22. März 2010 - 2 B 6.10 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Maßgeblich für die Prüfung, ob das Tatsachengericht seiner Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO genügt hat, ist die seiner Entscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung, und zwar selbst dann, wenn diese - was hier nicht der Fall ist - der rechtlichen Überprüfung nicht standhält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 und vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Abgesehen davon, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, kam es auf die erwähnten Umstände von dem nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 ) allein maßgeblichen Rechtsstandpunkt des Berufungsgerichts aus nicht an, da die in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgesehenen Maßnahmen nicht an das konkrete Risikopotential der jeweiligen Anlage anknüpfen.
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