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   BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84   

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https://dejure.org/1984,349
BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84 (https://dejure.org/1984,349)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1984 - 5 C 17.84 (https://dejure.org/1984,349)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1984 - 5 C 17.84 (https://dejure.org/1984,349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Eheähnliche Gemeinschaft - Pflegebedürftigkeit - Häusliche Wartung - Zusammenleben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 28, § 69, § 122 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 278
  • NJW 1985, 2284
  • DVBl 1985, 735
  • DÖV 1985, 282
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75

    Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84
    Darauf, ob innere Bindungen oder Verpflichtungen zur Unterhaltsgewährung oder zur gemeinsamen Lebensführung bestehen, könnt es ebensowenig an wie darauf, ob die Partner durch geschlechtliche Beziehungen miteinander verbunden sind; § 122 Satz 1 BSHG ist eine typisierende Ausformung des Nachranggrundsatzes (zu allem BVerwGE 52, 11 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 23.75

    Nicht getrennt lebende Ehegatten - Krankenhausbehandlung - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84
    Für ein anderes Verständnis des Inhalts des § 28 BSHG in einem Anwendungsfall des § 122 Satz 1 BSHG läßt sich entgegen der Ansicht des Beklagten nichts aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1975 (BVerwGE 50, 73) herleiten.
  • BVerwG, 22.08.1974 - V C 52.73

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld wegen der Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84
    Vielmehr wird es gewährt, um den Pflegebedürftigen in den Stand zu setzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 [FEVS 23, 45]).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Ebenfalls auf das objektive Kriterium des "Wirtschaftens aus einem Topf" in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft stellte die Rechtsprechung im Bereich der Sozialhilfe ab (siehe nur BVerwG Urteil vom 27.2.1963 - BVerwGE 15, 306; BVerwG Urteil vom 20.1.1977 - BVerwGE 52, 11; BVerwG Urteil vom 20.11.1984 - BVerwGE 70, 278) , wonach gemäß § 122 BSHG Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfanges der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden durften als Ehegatten.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Darauf, ob innere Bindungen oder Verpflichtungen zur Unterhaltsgewährung oder zur gemeinsamen Lebensführung bestehen, kam es nach dieser Rechtsprechung ebensowenig an wie darauf, ob die Partner durch geschlechtliche Beziehungen miteinander verbunden sind (vgl. BVerwGE 15, 306 [312 f.]; 52, 11 ; 70, 278 [280]): Maßgebend für die Beurteilung dessen, ob die Leistung von Sozialhilfe notwendig sei, seien die tatsächliche Lage und im Rahmen dessen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Personen, die sich zu der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zusammengetan hätten (BVerwGE 70, 278 [280 f.]).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Das Pflegegeld ist - anders als die Hilfe zum Lebensunterhalt - nicht für den Unterhalt des Pflegebedürftigen und seiner Familie im allgemeinen bestimmt und dient auch nicht dazu, den Pflegeaufwand abzugelten, indem es der Pflegeperson als wirtschaftliches Entgelt für ihre Pflegeleistung zugewendet wird, um wie Erwerbseinkommen ihren allgemeinen Unterhaltsbedarf zu decken (vgl. BVerwGE 29, 108 ; 70, 278 ; 88, 86 ; Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - und vom 12. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 79.81 - ).

    Vielmehr soll die Sozialleistung "Pflegegeld" den gesteigert Pflegebedürftigen in den Stand versetzen, nicht nur vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, sondern auch durch darüber hinausgehende Zuwendungen Dank für geleistete und Erwartung künftiger Hilfe auszudrücken (vgl. BVerwGE 70, 278 ; 88, 86 ; Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22. August 1974 und vom 12. Oktober 1981 ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2020 - L 8 SO 270/19

    Vorläufige Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII; Erhalt

    Der Einwand des Antragsgegners in seinem Widerspruchsbescheid vom 4.9.2019, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 20.11.1984 - 5 C 17/84 - BVerwGE 70, 278 und juris) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH, Urteil vom 27.7.1989 - 12 B 87.00612 - FEVS 39, 98) hätten entschieden, dass eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht Ehegatten seien, auch dann eine eheliche Gemeinschaft seien, wenn der eine Partner pflegebedürftig sei, der andere Partner die erforderliche Pflege übernehme und diese Umstände das Zusammenleben der Partner prägen (so der Leitsatz des Urteils des BVerwG), greift nicht durch.

    Die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangte "lediglich" eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (Wirtschaften "aus einem Topf"), auf innere Bindungen kam es nicht an (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20.11.1984, a.a.O., Rn. 9).

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - (FEVS 23, 45/47) sowie BVerwGE 58, 68 (72) [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 (284) [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 (90) [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 (219) [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).

    Der Zweck des pauschalierten Pflegegeldes besteht dagegen nicht darin, es als Ganzes (in einem Betrag oder in Raten) der Pflegeperson zuzuwenden (vgl. Urteil vom 22. August 1974, a.a.O. sowie BVerwGE 70, 278 (284) [BVerwG 20.11.1984 - 5 C 17/84]).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05

    Sozialhilfe - gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage -eheähnliche

    Für diesen Personenkreis enthält die im zweiten Abschnitt des SGB XII angesiedelte Bestimmung des § 20 Satz 1 für den Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt - und für die übrigen im SGB XII vorgesehenen Hilfen (so BVerwGE 70, 278 für das BSHG; zustimmend für das SGB XII, Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII 17. Aufl., § 20 Randnr. 12) - eine abschließende Sonderregelung.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 7.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).

    Der Zweck des pauschalierten Pflegegeldes besteht dagegen nicht darin, es als Ganzes (in einem Betrag oder in Raten) der Pflegeperson zuzuwenden (vgl. Urteil vom 22. August 1974, a.a.O. sowie BVerwGE 70, 278 [BVerwG 20.11.1984 - 5 C 17/84]).

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87

    Pflegegeldkürzung - Teilstationäre Betreuung - Pflegegeld

    Die Sozialhilfeleistung "Pflegegeld" soll den gesteigert Pflegebedürftigen in den Stand versetzen, vielfältige Aufwendungen zu bestreiten, ohne entstehende Aufwendungen im einzelnen nachweisen zu müssen (vgl. z.B. BVerwGE 29, 108 ; 70, 278 m.w.N. sowie den Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 79.81 - ); sie soll den Bedarf decken, der dem Pflegebedürftigen durch seine Aufwendungen für die Inanspruchnahme der benötigten Pflege entsteht.
  • BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93

    Beurteilung des Verhältnisses von als Hilfe zur häuslichen Pflege gewährten

    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77]; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]).

    Der Zweck des pauschalierten Pflegegeldes besteht dagegen nicht darin, es als Ganzes (in einem Betrag oder in Raten) der Pflegeperson zuzuwenden (vgl. Urteil vom 22. August 1974 sowie BVerwGE 70, 278 [BVerwG 20.11.1984 - 5 C 17/84]).

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 53.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

    Das Pflegegeld nach § 69 BSHG wird - wie der Senat wiederholt dargelegt hat - gewährt, um den Pflegebedürftigen von vornherein in den Stand zu versetzen, vielfältige Aufwendungen der durch § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG erfaßten Art ohne Einzelnachweis aufzufangen, weil davon ausgegangen werden kann, daß ein Pflegebedürftiger, der Wartung und Pflege dauernd und in erheblichem Umfang benötigt, derartige Aufwendungen regelmäßig haben wird (vgl. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - sowie BVerwGE 58, 68 [BVerwG 10.05.1979 - 5 C 79/77] ; 70, 278 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83] ; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87] ; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87] ).

    Der Zweck des pauschalierten Pflegegeldes besteht dagegen nicht darin, es als Ganzes (in einem Betrag oder in Raten) der Pflegeperson zuzuwenden (vgl. Urteil vom 22. August 1974 sowie BVerwGE 70, 278 [BVerwG 20.11.1984 - 5 C 17/84] ).

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 40.92

    Gleichartigkeit des Pflegegeldes mit anderen Sozialleistungen - Anrechnung von

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 8.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 49.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 20.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, hier: zur Wirtschaftsgemeinschaft iSv BSHG § 122 S 1

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 23.92

    Hälftige Anrechnung kassenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 42.92

    Gewährung von Pflegegeld - Gewährung von Hilfe zur häuslichen Pflege

  • OVG Niedersachsen, 23.09.1998 - 4 L 6870/94

    Übernahme der Kosten (aus Sozialhilfemitteln)

  • LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07

    Anspruch auf Bewilligung eines Existenzgründungszuschusses gem. § 421 Abs. 1

  • BVerwG, 16.07.1985 - 5 C 27.84

    Pauschaliertes Pflegegeld - Kürzung wegen teilstationärer Betreuung -

  • SG Osnabrück, 11.04.2006 - S 22 AS 134/06
  • SG Osnabrück, 01.08.2006 - S 22 AS 515/06
  • LSG Bayern, 11.07.2006 - L 11 AS 100/05

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter

  • LSG Bayern, 27.09.2006 - L 11 B 696/06

    § 86b Abs. 2 S. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als Rechtsgrundlage für die

  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 11 AS 35/05

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II,

  • LSG Bayern, 27.09.2006 - L 11 B 691/06

    Anspruch auf Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes;

  • LSG Bayern, 11.07.2006 - L 11 AS 5/06

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes i.R. einer

  • LSG Bayern, 21.03.2007 - L 11 B 998/06

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Begriff der

  • LSG Bayern, 13.02.2007 - L 11 B 51/07

    Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mangels Mitwirkung

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 34.89

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld im Rahmen der Sozialhilfe -

  • BVerwG, 11.06.1990 - 5 C 43.89

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 9.90

    Voraussetzungen der Pflegegeldkürzung wegen teilstationärer Betreuung des

  • LSG Bayern, 26.06.2006 - L 11 AS 139/06

    Streit um die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2006 - L 20 AS 26/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 16.89

    Bewilligung ungekürzten Pflegegelds - Voraussetzungen für einen Pflegebedürftigen

  • BVerwG, 27.02.1986 - 5 ER 250.85

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2000 - 4 L 3142/00

    HIV; kostenaufwendige Ernährung; Krebserkrankung; Mehrbedarf; Sozialhilfe;

  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2015 - L 7 SO 868/14
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1992 - 6 S 2925/90

    Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122

  • OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 935/96

    Sozialhilfe; Pflege durch Eltern;; Alterssicherung, angemessene;

  • BVerwG, 10.12.1997 - 5 B 105.97

    Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge - Voraussetzungen für die Bejahung

  • BVerwG, 10.12.1997 - 5 PKH 47.97

    Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge - Voraussetzungen für die Bejahung

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.1993 - 5 L 361/91

    Eheähnliche Gemeinschaft; Bloße Wohngeimeinschaft; Wohngemeinschaft

  • SG Osnabrück, 18.12.2006 - S 22 AS 553/05
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