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   BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84   

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https://dejure.org/1985,296
BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84 (https://dejure.org/1985,296)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1985 - 8 B 128.84 (https://dejure.org/1985,296)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1985 - 8 B 128.84 (https://dejure.org/1985,296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 93
  • DÖV 1985, 1064
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84
    Ein Ereignis durch das sich das Hauptverfahren erledigt (zB die Aufhebung des angefochtenen Bescheides), bewirkt zugleich eine Erledigung des (zugehörigen) Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde (Aufgabe BVerwG, 18.09.1969, VIII B 200.67, BVerwGE 34, 40).

    Mit der vorliegenden Entscheidung gibt der Senat nach erneuter Überprüfung seine in dem Beschluß vom 18. September 1969 - BVerwG VIII B 200.67 - (BVerwGE 34, 40) vertretene abweichende Ansicht auf.

    Es ist irrig anzunehmen, daß in einem solchen Fall "der Erledigungsstreit ggf. [noch] im Revisionsverfahren auszutragen" ist (so aber der Beschluß vom 18. September 1969 a.a.O. S. 42).

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 44.77

    Erledigung eines Einberufungsbescheides zu einer Wehrübung durch Zeitablauf -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84
    Eine Beschwerde, mit der - hier bezogen auf das Beispiel grundsätzlicher Bedeutung - die Revisionszulassung begehrt wird, obgleich sich die Rechtsklärung im Hauptverfahren deshalb nicht mehr herbeiführen läßt, weil sich dieses Verfahren erledigt hat (s. etwa Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 134 S. 139 [141]), muß - vorbehaltlich des hier nicht interessierenden Falles des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bzw. der entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979 a.a.O.) - wegen Fehlens des Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen werden.
  • BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 1.14

    Nichtzulassungsbeschwerde; beklagte Behörde; Aufhebung des Verwaltungsakts;

    Sowohl der Beschluss vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - (Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 67) als auch der schon erwähnte Beschluss vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 - (a.a.O.) betreffen den hier nicht gegebenen Fall, dass der Kläger nach Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts die Hauptsache für erledigt erklärt, der Beklagte der Erledigung aber widerspricht.
  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung

    Den gebotenen fristgerechten substantiierten Vortrag der Umstände, aus denen sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Klägers als Sachentscheidungsvoraussetzung sowohl im Haupt- als auch im Beschwerdeverfahren (vgl. Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - BVerwGE 72, 93 [BVerwG 28.08.1985 - 8 B 128/84]) ergeben soll, läßt die Beschwerdebegründung vermissen.
  • BVerwG, 22.04.1994 - 9 C 456.93

    Berufung - Rücknahme - Einwilligung - Erledigung - Hauptsache -

    Solche lediglich auf die Erledigung eines Rechtsmittelverfahrens bezogene Erklärungen sind in entsprechender Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO in gleicher Weise rechtlich zulässig wie die dort geregelte Erledigung des Rechtsstreits in seiner Gesamtheit (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1992 - BVerwG 5 B 166.91 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 96; BFHE 138, 173; KG MDR 1986, 892; vgl. auch Beschluß vom 28. August 1985 - BVerwG 8 B 128.84 - BVerwGE 72, 93).
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