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   BVerwG, 13.05.1981 - 1 D 21.80   

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BVerwG, 13.05.1981 - 1 D 21.80 (https://dejure.org/1981,2826)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1981 - 1 D 21.80 (https://dejure.org/1981,2826)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1981 - 1 D 21.80 (https://dejure.org/1981,2826)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 178
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    Die Rechtskraft eines im Disziplinarverfahren ergangenen Urteils, durch welches der Täter zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden ist, hindert grundsätzlich nicht daran, den Täter wegen einer vor jenem Urteil begangenen Pflichtverletzung in einem neuen Disziplinarverfahren zu verfolgen und zu sanktionieren (BGH, Urteil vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62, BGHSt 19, 90, 93; vgl. auch BVerwGE 73, 178, 180; Jähnke in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 941, 942; kritisch hierzu Feuerich in Feuerich/Weyland BRAO, 8. Aufl., § 113 Rn. 49).
  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    Der das Disziplinarrecht bestimmende Grundsatz der Einheitlichkeit des Dienstvergehens (BVerwG vom 22.06.1978 - 1 D 46.77, BVerwGE 63, 88 Rn. 18, zitiert nach juris; vom 13.05.1981 - 1 D 21/80, BVerwGE 73, 178 Rn. 7, zitiert nach juris) besagt, dass mehrere Pflichtverletzungen desselben Beschuldigten auch dann, wenn sie sich aus einer Mehrzahl einzelner Fehlhandlungen zusammensetzen, nur ein Dienstvergehen bilden, das unter Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten einheitlich zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 WD 28.09

    Kostenentscheidung; Widerspruch gegen Ankündigung eines

    Es erscheint daher keineswegs unbillig, den Soldaten mit den Kosten der Hauptverhandlung vom 17. März 2009 - einschließlich seiner insoweit eigenen notwendigen Auslagen - zu belasten (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellation nach der Bundesdisziplinarordnung, Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 21.80 - BVerwGE 73, 178 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 1 D 44.83

    Verstoß gegen den Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - Neuverhandlung

    Nur durch eine einheitliche Bewertung aller einzelnen Verhaltensweisen kann die gebotene Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des betroffenen Beamten insgesamt vorgenommen und nur so die Frage beantwortet werden, ob dieser für den öffentlichen Dienst noch tragbar und - sofern die Frage bejaht werden kann - in welcher Form auf ihn erzieherisch einzuwirken ist, damit der Eintritt der Untragbarkeit abgewendet wird(Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 21.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 259];Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 1 D 7.80 -).
  • BVerwG, 27.11.1984 - 1 D 18.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Diebstahls geringwertiger Sachen in einem

    Nur durch eine einheitliche Bewertung aller einzelnen Verhaltensweisen kann die gebotene Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des betroffenen Beamten vorgenommen und nur so auch die Frage beantwortet werden, ob dieser für den öffentlichen Dienst noch tragbar und - sofern die Frage bejaht werden kann - in welcher Form auf ihn erzieherisch einzuwirken ist, damit der Eintritt der Untragbarkeit abgewendet wird (Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 21.80 - <BVerwGE 73, 178 [BVerwG 13.05.1981 - 1 D 21/80]>; Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 1 D 7.80 - <BVerwGE 73, 166 [BVerwG 28.04.1981 - 1 D 7/80]>).
  • BVerwG, 07.04.1987 - 1 D 75.86

    Begehung eines Betruges außerhalb des Dienstes - Nichtbezahlung von

    Insbesondere setzt die Anwendung dieses Grundsatzes eine Disziplinarmaßnahme vor Begehen des zur Entscheidung stehenden Dienstvergehens voraus (BVerwGE 73, 178 [BVerwG 13.05.1981 - 1 D 21/80]; Urteil vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 D 60.82 - Urteil vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 1 D 117.85 -), und an dieser Voraussetzung fehlt es hier bei den das Gewicht des Dienstvergehens prägenden Verfehlungen.
  • BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 9.89

    Umsetzung in der Verwendungsreihe (VwdgR) 65 - Verletzung der Fürsorgepflicht in

    Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. BVerwGE 33, 150) und auf die Gesichtspunkte des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wird (vgl. BVerwGE 46, 20; 46, 235 [BVerwG 21.02.1974 - II WD 32/73]; 53, 128 [BVerwG 29.01.1976 - I D 20/75]; 73, 182) [BVerwG 13.05.1981 - 1 D 21/80].
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