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   BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80   

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https://dejure.org/1981,268
BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80 (https://dejure.org/1981,268)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1981 - 2 WD 9.80 (https://dejure.org/1981,268)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1981 - 2 WD 9.80 (https://dejure.org/1981,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen - Disziplinarmaßnahme - Disziplinargerichtliche Pflichtenmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 187
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.10.1975 - 2 WD 1.75

    Dienstvergehen eines Soldaten - Pflicht eines Soldaten zur Kameradschaft -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
    Aber selbst dann, wenn ein derartiges Fehlverhalten noch nicht die Intensität erreicht hat, die ein strafgerichtliches Einschreiten erforderlich macht, so kann dieses Dienstvergehen wegen seiner Eigenart und Schwere nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht mit einer einfachen Disziplinarmaßnahme angemessen geahndet werden (BVerwG Urteile vom 28. Oktober 1975 - 2 WD 1/75 - und vom 8. Mai 1979 - 2 WD 69/78).
  • BVerwG, 08.05.1979 - 2 WD 69.78

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Soldaten - Simulierung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
    Aber selbst dann, wenn ein derartiges Fehlverhalten noch nicht die Intensität erreicht hat, die ein strafgerichtliches Einschreiten erforderlich macht, so kann dieses Dienstvergehen wegen seiner Eigenart und Schwere nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht mit einer einfachen Disziplinarmaßnahme angemessen geahndet werden (BVerwG Urteile vom 28. Oktober 1975 - 2 WD 1/75 - und vom 8. Mai 1979 - 2 WD 69/78).
  • BVerwG, 11.02.1970 - I WDB 10.69
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
    Die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG gebietet dem Soldaten, zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles 212 unterlassen, was die Bundewehr in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (BVerwGE 43, 48, 49 [BVerwG 11.02.1970 - I WDB 10/69]; BVerwG Beschluß vom 19. März 1976 - 2 WDB 1/76 = NZWehrr 1977, 21, 29).
  • BVerwG, 15.02.1979 - 2 WD 100.78

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Soldaten - Entwürdigende Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
    Werden Würde und Ehre eines untergebenen verletzt, so wird zwar als Folge davon der militärische oder technische Ausbildungserfolg gefährdet, die Autorität des Vorgesetzten zerstört, die Gehorsamsbereitschaft des oder der Untergebenen untergraben und die militärische Disziplin und damit die Schlagkraft der Truppe in Frage gestellt (BDH Urteil vom 25. Januar 1966 - 2 WD 45/65 - und BVerwG Urteil vom 15. Februar 1979 - 2 WD 100/78).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
    Wie der Senat ferner im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 36, 46 f [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; 28, 55, 62 f [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 746/68]) im Beschluß vom 12. April 1978 (BVerwGE 63, 37, 38 f) [BVerwG 12.04.1978 - 2 WDB 24/77] dargelegt hat, zielen die Regelungen des § 10 Abs. 6 SG und des § 17 Abs. 1 SG nicht darauf ab, bestimmte Meinungen wegen ihres Inhalts zu verbieten.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 2 WDB 1.76
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
    Die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG gebietet dem Soldaten, zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles 212 unterlassen, was die Bundewehr in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (BVerwGE 43, 48, 49 [BVerwG 11.02.1970 - I WDB 10/69]; BVerwG Beschluß vom 19. März 1976 - 2 WDB 1/76 = NZWehrr 1977, 21, 29).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68

    Leserbrief

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
    Wie der Senat ferner im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 36, 46 f [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; 28, 55, 62 f [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 746/68]) im Beschluß vom 12. April 1978 (BVerwGE 63, 37, 38 f) [BVerwG 12.04.1978 - 2 WDB 24/77] dargelegt hat, zielen die Regelungen des § 10 Abs. 6 SG und des § 17 Abs. 1 SG nicht darauf ab, bestimmte Meinungen wegen ihres Inhalts zu verbieten.
  • BVerwG, 15.04.1977 - 2 WD 34.76

    Manipulieren von Schusswaffen - Fahrlässiger Verstoß gegen Dienstpflichten -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
    Gegen die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG und gegen die Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG kann nach gefestigter Rechtsprechung des Senats durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verstoßen werden (BVerwG NZWehrr 1973, 24; BVerwGE 53, 272, 274) [BVerwG 15.04.1977 - II WD 34/76].
  • BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24.77

    Soldat - Verletzung von Dienstpflichten - Öffentliche politische Veranstaltung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80
    Wie der Senat ferner im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 36, 46 f [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; 28, 55, 62 f [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 746/68]) im Beschluß vom 12. April 1978 (BVerwGE 63, 37, 38 f) [BVerwG 12.04.1978 - 2 WDB 24/77] dargelegt hat, zielen die Regelungen des § 10 Abs. 6 SG und des § 17 Abs. 1 SG nicht darauf ab, bestimmte Meinungen wegen ihres Inhalts zu verbieten.
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Weil die Kameradschaftspflicht nicht um des einzelnen Soldaten willen, sondern im Interesse des Zusammenhalts der Truppe und somit der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte in das Soldatengesetz aufgenommen worden sei (vgl. Urteil vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [BVerwG 20.05.1981 - BVerwG 2 WD 9/80] [188 f.]>), sei entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer die Rechtsprechung zu § 185 ff. StGB hier allenfalls bedingt anwendbar.

    Als Untergebene sind sie nach § 17 Abs. 1 SG wiederum gehalten, die dienstliche Autorität ihrer Vorgesetzten ohne Rücksicht auf persönliche Sympathien oder Antipathien anzuerkennen und ihr Verhalten danach einzurichten; denn militärische Führung und Autorität sind untrennbar (BVerwGE 73, 187 [BVerwG 20.05.1981 - BVerwG 2 WD 9/80]; Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - <BVerwGE 86, 188 [BVerwG 10.10.1989 - BVerwG 2 WDB 4/89]>).

    Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft füreinander einzustehen, zu gefährden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 73, 187 [BVerwG 20.05.1981 - BVerwG 2 WD 9/80] [f.] m.w.N.; Urteile vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - m.w.N.).

    Für die Verletzung der Kameradschaftspflicht ist es dabei unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv beleidigt gefühlt hat oder nicht (BVerwGE 73, 187 [BVerwG 20.05.1981 - BVerwG 2 WD 9/80] [f.]).

    Die beiden Unterzeichner der Presseerklärung können sich auch nicht auf den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB berufen; denn diese Vorschrift findet im Disziplinarrecht keine, auch keine analoge Anwendung, weil eine im Rahmen des Zumutbaren geäußerte berechtigte Kritik weder gegenüber Vorgesetzten noch gegenüber Untergebenen dienstliche Pflichten verletzt (BVerwGE 73, 187 [BVerwG 20.05.1981 - BVerwG 2 WD 9/80] [189]).

  • BVerwG, 01.07.1992 - 2 WD 14.92

    Soldatengesetz - Dienstvergehen - Eindringen in die Ehe

    Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [188 f.]> und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

    Pflichtenregelungen nach dem Soldatengesetz können u.a. allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG darstellen, die die Freiheit der Meinungsäußerung zum Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes einschränken (BVerwGE 73, 187, 191 [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80] m.w.N.).

    Will er seine Autorität nicht selbst untergraben, muß er aber seine Meinung besonnen, tolerant und sachlich vertreten (BVerfGE 28, 36, 47 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; BVerwGE 53, 146, 157 [BVerwG 19.03.1976 - II WDB 1/76]; 63, 37 ff; 73, 187, 191 f [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80]; 83, 60, 68 [BVerwG 10.10.1985 - 2 WD 19/85]; BVerwG NJW 1985, 160 und 1658).

    Die in § 7 SG festgelegte Grundpflicht des Soldaten, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, gebietet ihm, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was die Bundeswehr in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (vgl. BVerwGE 43, 48, 49 f. [BVerwG 11.02.1970 - I WDB 10/69]; 53, 146, 159 [BVerwG 19.03.1976 - II WDB 1/76]; 73, 187, 190 f. [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80]; 76, 66 f. [BVerwG 09.02.1983 - 2 WD 19/82]).

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Daneben stellen Pflichtenregelungen wie diejenige aus § 10 Abs. 6 SG allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG dar, die die Freiheit der Meinungsäußerung zum Schütze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsgutes einschränken (BVerwGE 73, 187, 191 [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80] m.w.N.).

    Die in § 7 SG festgelegte Grundpflicht des Soldaten, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, gebietet ihm, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was die Bundeswehr in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (BVerwGE 43, 48, 49 f. [BVerwG 11.02.1970 - I WDB 10/69]; 53, 146, 159 [BVerwG 19.03.1976 - II WDB 1/76]; 73, 187, 190 f. [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80]; 76, 66 f. [BVerwG 09.02.1983 - 2 WD 19/82]).

    Will er seine Autorität nicht selbst untergraben, muß er aber seine Meinung besonnen, tolerant und sachlich vertreten (BVerfGE 28, 36, 47 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]; BVerwGE 53, 146, 157 [BVerwG 19.03.1976 - II WDB 1/76]; 63, 37 ff.; 73, 187, 191 f. [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80]; BVerwG NJW 1985, 160 und 1658).

  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Damit hat er zugleich seine Fürsorgepflicht gemäß § 10 Abs. 3 SG und - worauf die Kammer nicht eingegangen ist - unkameradschaftlich gehandelt und damit seine Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG verletzt, da diese beiden Dienstpflichten sich nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nicht gegenseitig ausschließen, sondern durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verletzt werden können (Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - , vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 34.91 - und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Es soll vielmehr Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft, füreinander einzustehen, zu gefährden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [f.]> m.w.N., vom 22. Mai 1990 - BVerwG 2 WD 3.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 8.91 - m.w.N.).

    Diese Bestimmung regelt eine besondere Pflicht gegenüber Vorgesetzten und gebietet dem Untergebenen, die dienstliche Autorität seiner Vorgesetzten ohne Rücksicht auf persönliche Sympathien oder Antipathien anzuerkennen und sein Verhalten danach einzurichten; denn militärische Führung und Autorität sind untrennbar (BVerwGE 73, 187 [191]; 86, 183 [191]).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 2 WD 17.98

    Demütigung Untergebener durch Umhängen eines Schildes als Verletzung der

    Das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten Willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]>).

    Gegen die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG und gegen die Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG kann nach gefestigter Rechtsprechung des Senats durch ein und dieselbe Handlung nebeneinander verstoßen werden (Urteil vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - m.w.N.).

    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und mithin das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187>, vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - und vom 18. März 1997 - BVerwG 2 WD 29.95 - ).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07

    Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz;

    Untergebene sind nach § 17 Abs. 1 SG gehalten, die dienstliche Autorität ihrer Vorgesetzten ohne Rücksicht auf persönliche Sympathien oder Antipathien anzuerkennen und ihr Verhalten danach auszurichten (vgl. dazu u.a. Urteile vom 6. Juli 1976 - BVerwG 2 WD 11.76 - BVerwGE 53, 178 = NZWehrr 1977, 9, vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - BVerwGE 73, 187 und vom 22. August 2007 - BVerwG 2 WD 27.06 - Scherer/Alf, a.a.O. § 17 Rn. 3).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06

    Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr;

    Die Vorschrift des § 7 SG kommt bei der Prüfung von Dienstpflichtverletzungen jedoch nur insoweit zur Anwendung, als die in den §§ 8 ff. SG normierten Dienstpflichten für ihren jeweiligen Anwendungsbereich ihr nicht als speziellere Vorschrift vorgehen (vgl. u.a. Urteile vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - BVerwGE 73, 187 und vom 26. September 2006 a.a.O.; Walz, in: Walz/Eichen/Sohm, SG, 2006, § 7 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameradinnen oder Kameraden zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt, mithin das gegenseitige Vertrauen und die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen, zu gefährden (Urteil vom 20. Mai 1981 - BVerwG 2 WD 9.80 - <BVerwGE 73, 187 [ff.]>).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

  • BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von

  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil;

  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als

  • BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90

    Dienstgradherabsetzung bei ehr- und körperverletzende Behandlung von Untergebenen

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

  • BVerwG, 10.07.1981 - 2 WD 7.80

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen der Begehung von Straftaten -

  • BVerwG, 12.11.1998 - 2 WD 12.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästigungen ziviler Mitarbeiterinnen als

  • BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05

    Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß;

  • BVerwG, 14.11.1991 - 2 WD 12.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Alkoholgenuß - Dienstgradherabsetzung

  • BVerwG, 14.11.1990 - 2 WD 32.90

    Unwürdige und ehrverletzende Behandlung Untergebener durch Vorgesetzte - Verstoß

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen -

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

  • BVerwG, 13.02.2003 - 2 WD 33.02

    Grundsätze der Menschenführung; Grundsätze der Inneren Führung; Ehrverletzende

  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger

  • BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99

    Fehlverhalten von Soldaten in Vorgesetztenstellung in Form von entwürdigender

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 WD 34.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung eines dienstlichen Befehls

  • BVerwG, 06.05.1992 - 2 WD 49.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung von Untergebenen -

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 WD 22.81

    Vorsätzliche Verstöße gegen die Fürsorgepflicht - Verschärfte Haftung eines

  • BVerwG, 21.07.1993 - 2 WD 13.93

    Disziplinarmaßnahme des Beförderungsverbots und Kürzung der Dienstbezüge -

  • BVerwG, 28.04.1982 - 2 WD 5.82

    Pflicht eines Soldaten Befehle nur zu dienstlichen Zwecken und nur unter

  • VG Regensburg, 28.06.2017 - RN 1 K 16.1581

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen des Einbringens rechtsextremistischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2009 - 1 A 1187/08

    Fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit wegen

  • BVerwG, 19.07.2000 - 2 WD 6.00

    Dienstpflichtverletzung und Wehrstraftat eines Leutnants wegen entwürdigender

  • BVerwG, 09.12.1987 - 2 WD 21.87

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten auf Grund eines von diesem verfassten,

  • BVerwG, 11.06.1987 - 2 WD 17.87

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur

  • BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Herabstufung in eine niedrigere

  • BVerwG, 07.04.1987 - 2 WD 43.86

    Entwürdigende Behandlung eines Kameraden - Beischlaf mit einer Prostituierten als

  • BVerwG, 18.02.1987 - 2 WD 36.86

    Unterschlagung als Dienstvergehen - Auswirkung der Einstellung des

  • BVerwG, 09.02.1982 - 2 WD 18.81

    Verstoß eines Soldaten gegen seine Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu

  • VG Karlsruhe, 26.10.1999 - 2 K 1634/98

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr; Vorliegen einer objektiv

  • BVerwG, 12.06.1986 - 2 WD 39.85

    Fragen nach dem sexuellen Intimleben eines Untergebenen als Verstoß eines

  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 WD 46.84

    Erteilung eines zeitlich begrenzten Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten

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